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8. April 2018: Von Tee Jay an Stefan Jaudas

:-) nö, es kommt auf das geschaffene "Werk" und die Regelmäßigkeit an und nicht ob derjenige ein "Künstler" war/ist. Und selbst wenn nur von durchgereichten Selbstkosten ausgegangen werden kann, werden trotzdem die Abgaben darauf erhoben. Der Kunde (oder in diesem Falle ein Verein) ist der Geschädigte. Soviel zum deutschen Recht und EU sei böse und so... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


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