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6. September 2016: Von Achim H. an Artus Bewertung: +1.00 [1]

Wenn sie das versehentlich gelöscht haben, dann ist es ein unbestimmter Rechtsbegriff und es gilt Richterrecht. Woran wird sich ein Richter orientieren? An der jahrzehntelang gültigen und sinnvollen Defintion.

Die LuftVO ist im Wesentlichen überflüssig und redundant. Seit Edmund Stoiber nicht mehr Beauftragter zur Abbau der Bürokratie ist, kommt keiner mehr auf den Gedanken, überflüssige Verordnungen ersatzlos zu streichen.


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