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13. Januar 2016: Von Wolff E. an B. Quax F. Bewertung: +2.00 [2]
Er sagte, er zahel nicht, weil die Lizenz nicht MEP hergab, da er nur die eine Seite hatte. Als er die Rückseite bekam, war er erst ruhig. Ein anderer Fall war, das die Malibueinweisung gefehlt hätte, war aber in einem anderem Flugbuch, erst dann war Ruhe. Es war zwar in beiden Fällen EASA-Lizenzen, aber ich denke schon, das Versicherungen wissen, was man mit EASA-PPL wo und wie fliegen darf. Die Franzosen haben mich am Boden auch kontrolliert und ich habe zuerst nur die EASA Lizenz gezeigt. Das reichte denen nicht, die wollten die FAA Lizenz sehen. Und das war die Luftaufsicht. Versicherungen sind nicht ganz doof, sollte man nicht unterschätzen. Und pokern, das die das "übersehen" schon gar nicht.

Ich gebe die natürlich Recht, wenn man in Wartungsblocks sucht, wird man vermutlich oft was finden, was nicht rund ist, aber da muss man dann schon einen Zusammenhang zwischen dem Unfall herstellen können, da man als Pilot/Halter nur bedingt auf Wartung Einfluss hat und diese gesetztlich geregelt ist. Handelt man aber als Pilot "grob fahrlässig" und das ist "Fliegen ohne Lizenz" oder "Besoffen PKW fahren", zahlt eine Versicherung nicht.

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