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8. April 2014: Von Jan Brill an Wolff E. Bewertung: +3.00 [3]
Grundsätzlich gibt's für z.B. deutsche Lizenzinhaber drei Möglichkeiten ein n-reg Flugzeug zu fliegen:

1) Stand-alone-Lizenz (grüne Karte). Also ein ganz normaler von der FAA ausgestellter PPL, CPL oder ATPL (es gibt noch ein paar mehr, aber lassen wir's mal dabei, siehe FAR 61 Subparts C bis G). Das bedarf eines US-Medicals und der Einhaltung aller FAA-Currency-Bestimmungen wie z.B. BFR, 6 Approaches, 90-Tage-Regel, night-passenger-currency etc.


2) Validation nach FAR 61.75. "Private pilot certificate issued on the basis of a foreign pilot license." Das ist die gleiche grüne Karte wie bei der Stand-Alone-Lizenz aber mit dem zusätzlichen Aufdruck "Issued on the bases and valid only when accompanied by GERMANY pilot license ..."
Auch mit Validation muss man die FAA-Currency-Bestimmungen einhalten, man braucht allerdings kein US-Medical, solange man ein gültiges Medical mit engl. Übersetzung für die deutsche Lizenz hat. Ein EASA Medical ist ja englisch und erfüllt diese Anforderungen natürlich.


3) Formlose Validation nach FAR 61.3. (a) (1) (v) Da steht: "When operating an aircraft within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used."
Hierbei braucht man weder ein US-Medical noch die US-Currency-Bestimmungen einzuhalten. Man kann sich einfach fragen: "Dürfte ich das Flugzeug fliegen wenn es D-reg wäre?" Wenn ja, dann darf man FAA-seitig auch das n-reg Flugzeug fliegen.
Großer Nachteil: Geht wirklich nur in dem Land das die eigene Lizenz ausgestellt hat. Entgegen vielerlei Wunschdenken kann man mit einer "europäischen Lizenz" auf dieser Basis nicht europaweit n-reg-Flugzeuge fliegen. Will man außerhalb des Ausstellerlandes fliegen braucht man (1) oder (2).

viele Grüße
Jan
8. April 2014: Von Pat Wie an Jan Brill
Heute läuft ja das Opt-out aus, mit dem man nur eine FAA-Lizenz benötigt um N-reg in Europa zu fliegen. Die EASA hat zwar vor einigen Tagen veröffentlicht, dass dies bis April 2015 verlängert werden kann aber passiert ist da bisher seitens LBA nix. Weiß jemand was näheres ?
8. April 2014: Von Tim Kramer an Pat Wie
Hallo Herr Weber,

wie Sie warte ich seit Wochen auf eine Stellungnahme des LBA bezüglich der Fristverlängerung für Inhaber einer Third-Country-License bis April 2015. Vor drei Wochen habe ich per E-Mail beim LBA diesbezüglich angefragt und bekam die lapidare Antwort, ich solle mich in drei Wochen noch einmal melden. Voller Hoffnung las ich dann vor ein paar Tagen, dass das Referat L4 Lizenzierung ab 7. April eine Hotline für alle Lizenzierungsfragen einrichten werde (+49 531-2355 4480). Heute rief ich dort an, und ich möchte nur soviel dazu sagen: Die Dame am Telefon wusste mit der Abkürzung FAA nichts anzufangen...
8. April 2014: Von  an Tim Kramer
Haha, super! :-)

Beste Frage in solchen Fällen: "Was machen Sie beruflich?"
8. April 2014: Von Pat Wie an Tim Kramer
Dann hatten wir die gleiche Dame am Telefon ;-) Eigentlich ist das auch Aufgabe des Ministeriums und nicht des LBA, aber im Ministerium bekommt man keinen Ansprechpartner.
8. April 2014: Von Tim Kramer an Pat Wie
Das ist wirklich Realsatire! Hab jetzt nochmal eine E-Mail an das Referat geschrieben. Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass das Ministerium das zuständige Amt informiert (sollte!).

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