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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. März 2013: Von christof brenner an Name steht im Profil
Das mit den 100m ist leider ein Mythos. Flugmodelle dürfen im Luftraum G betrieben werden, über 5kg bedarf es einer Aufstiegserlaubnis der örtlichen Luftfahrtbehörde. Hier ist eine Ausführung des Juristen der Modellflieger zu diesem Thema zu finden...
20. März 2013: Von Stefan K. an christof brenner
Noch einmal in der Zusammenfassung: Unter 5kg in Luftraum G überall möglich (Wildfliegen).....falls eine CTR in der Nähe 1,5 km Abstand.....mit Verbrenner 1,5 km von der Ortsgrenze....über 5 kg nur an Modellflugplätzen in Luftraum G. In die Platzordnung können auch besondere Regelungen aufgenommen werden....z.B. der Betrieb von Strahlturbinen' Lärmschutz usw.
Eine spezielle Versicherung für Modellflug ist in jedem Fall Pflicht.....
21. März 2013: Von christof brenner an Stefan K.
Korrekt.. Fast.. Über 5kg geht auch, wenn das Gelände kein Modellflugplatz ist. Dann allerdings nur mit einer Aufstiegsgenehmigung der örtlichen Luftfahrtbehörde. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Start und Landung ist in allen Fällen erforderlich. Wir haben hier zum Beispiel eine Modellflug-Interessensgemeinschaft, die sich eine Wiese gepachtet hat (=Zustimmung des Grundstücksbesitzers), und jedes "Mitglied" hat sich persönlich eine Aufstiegsgenehmigung geholt. Das ist dann offiziell kein "zugelassenes Modellfluggelände"
Und von einer Kontrollzone ist die 1,5km-Regel auch nicht abhängig (CTR ist ja wieder kontrollierter Luftraum). Die 1,5km gelten als Abstand von jeglichem Flugplatz

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