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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Juni 2012: Von Matthias S. an 

Hallo !

Nach Vejrø wollte ich vor 2 Wochen auch. Nachdem ich einen Flugplan von Uetersen EDHE aufgegeben habe, rief mich der Mitarbeiter der DFS an um mir mitzuteilen, das ich nach Dänemark nur über einen Zollflugplatz einreisen darf. Da am Wochenende keiner in wirklich unmittelbarer Nähe liegt, habe ich den Ausflug nach Vejrø leider abgeblasen.

Wie habt Ihr das mit der Einreise nach DK gemacht ? Oder sieht es in der Praxis anders aus als in der Dänsichen AIP angegeben ?

Über einen Praxishinweis würde ich mich freuen, da man ja wegen einem Kaffe auf Vejrø nicht gleich einen Zollflughafen ansteuern will :-)

M.Schulz

25. Juni 2012: Von Philipp Tiemann an Matthias S.
Tja, doof gelaufen. Leider steht es so noch immer in der aip. In geschätzt 90% der fälle wird der plan aber von dem ais-menschen nicht rejectet. Also im zweifel einfach noch mal probieren. Mich würde aber mal interessieren, was auf anfrage effektiv kopenhagen ais zu dem thema sagt. Alternativen: den flugplan am deutschen ais "vorbei" aufgeben (rocketroute adressiert so weit ich weiss in deutschland "direkt", d.h. ohne interaktion mit ais; das ist allerdings von land zu land unterschiedlich.) Oder flugplan nach ekmb aufgeben. Wenn man overhead ist, bei maribo radio ( falls besetzt) um schliessen des flugplans bitten mit der info, man würde weiter nach vejrø fliegen. Falls nicht besetzt, kopenhagen information bitten, den flugplan zu schliessen und gut ist.
25. Juni 2012: Von Max Sutter an Matthias S.
Ich dachte, die Dänen hätten ihre Spinnerei wg. Schengen abgeblasen und würden wieder EU-konform agieren. Aber da habe ich mich wohl zu früh gefreut. :-( Ob wir das mit der EU ohne Grenzen in der GA-Fliegerei noch erleben werden?

25. Juni 2012: Von B. Quax F. an Matthias S.
Das habe ich in der AIP gefunden: u den Plätzen darf man sogar "ohne" Flugplan"

5. VFR-Flights between certain Danish
and German border aerodromes
Note: For VFR-flight between the under item 5.1 listed Danish
and German aerodromes, a special arrangement has beeen established
regarding submission and exchanging of flight plan information
due to practical considerations and temporal relations.
5.1 VFR flights performed within the daily periods for VFR
flights are exempted from the obligation to file a regular ICAO
flight plan between the Danish aerodromes:
Sønderborg (EKSB)
Tønder (EKTD)
Ærø (EKAE)

Hier steht nix von Zoll/International. Das gilt nur für Commercial
Flights! Das sind wir ja nicht ;-)

4. Private Flights
4.1 Private flights to and from Danish territory with foreign civil
aircraft registered in a State which has adhered to the Chicago Convention
may be carried out without special permission.
Note: Article 5 of the Chicago Convention contains an agreement regarding
flights into, flights across and technical landings. No agreement
has, however, been made with foreign state regarding those
cases where a person or an operator (Danish or foreign) residing in
Denmark wants to use a non-Danish registered aircraft for private
flights (including business flights) within Danish territory. Therefore,
in these cases application for permission to carry out such flights
must be submitted to the DCAA.
4.2 Private flights into, from or across Danish territory with foreign.

Das hätte ich ohne Zoll verstanden für non-commercial
25. Juni 2012: Von Philipp Tiemann an B. Quax F.
Das ist nicht der relevante abschnitt. Im ersten von dir zitierten abschnitt geht es um den sog. "kleinen grenzverkehr" (also um flugpläne). Im zweiten absatz geht es um permissions. Beides hat mit dem thema zoll bzw. airports of entry praktisch nichts zu tun.
25. Juni 2012: Von B. Quax F. an Philipp Tiemann
Entschuldigung, wo steht das mit dem Zoll? Was ich nicht verstehe warum darf ich ohne Flugplan über die Grenze und dann wieder muss ich auf einen Zollflugplatz. Etwas wiedersprüchlich oder?
25. Juni 2012: Von Lutz D. an B. Quax F.
Das mit dem Zoll ist sowieso quatsch und in jedem Fall europarechtswidrig, sollte es da stehen. Dänemark und die Bundesrepublik gehören zum selben Zollgebiet, es gibt da nichts zu verzollen. Re Zündschloss - der andere Magnet war vielleicht abgelaufen ;)
25. Juni 2012: Von Philipp Tiemann an B. Quax F.
Junge junge björn..., also deine erfrischende art und deine lernbegierigkeit in allen ehren..., aber die meisten deiner fragen würden sich ergeben, wenn du nur etwas genauer lesen würdest in den offiziellen publikationen... Ich hab jetzt noch mal nachgeschaut in der aip dk. Da steht bei gen 1.2 punkt 1.2 sinngemäss: "all aircraft intending to land in the territory of denmark shall make their first landing at an international aerodrome, see AD 1.3". Und unter AD 1.3 findet man - da schau her - alle aerodromes mit der unterscheidung "natl." und "internatl". So einfach ist das. Übrigens ist in dieser beziehung die deutsche aip nicht viel anders. Der entscheidende unterschied ist aber, dass es für die deutschen FIRs seit langem ein NOTAM gibt, wonach diese regelung bei flügen zw. Schengenländern bzw. EU-Ländern nicht greift. Leider hat dänemark so ein NOTAM aber eben nicht. Es ist übrigens auch falsch, zu sagen dass die dänische aip gesetzeswidrig sei. Jedes schengen-land behält nämlich die fakultät, abweichungen festzulegen. Polen z. B. hat für die sämtliche dauer der em schengen praktisch ausser kraft gesetzt. Derzeit sind flüge von und nach polen nur ûber die airports of entry erlaubt.
25. Juni 2012: Von  an Matthias S.
1. Ist der Begriff "zollflugplatz" unpräzise und führt nur zu der auch hier auftretenden Verwirrung. Airport of Entry ist besser. Den kann auch jedes Schengen/EU-Land verlangen, dieser neutrale Begriff ist schließlich nicht direkt mit Zoll- oder Grenzkontrollen verbunden. Die Dänen tun es offiziell, wohl weil der Abschnitt "... Außer von und nach Schengen-Ländern" schlicht vergessen wurde. In der Praxis ist es,wie Philipp sagt: meist gehen die Pläne durch, Kopenhagen AIS sagt auf Anfrage "Natürlich direkt Vejrö" und zur Not gibt man wie beschrieben Maribo an. Das ist zwar am WE nicht besetzt, aber naturlich anfliegbar (ohne Flugleiter, oho!) - und der deutsche Amtmann ist glücklich.
26. Juni 2012: Von B. Quax F. an Philipp Tiemann
Asche aufs Haupt, da habe ich wohl den wichtigen Teil nicht gefunden. Airport of entry paßt auch besser als Zoll Flugplatz. Die Liste an diesen entry Plätzen ist ja relativ lang und man sollte (shall) bei der Einreise oder bei der Ausreise von so einem Platz landen/starten. Herrje praktisch wie zu verstehen ein Touch and go oder landen ausrollen, Toilette besuchen und wieder starten? Oder noch praktischer wie Sabine es sagt einen entry Platz als Alternate und wenn die FIS sagt direkt to gilt das als genehmigt? Warscheinlich machen wir uns mehr sorgen darüber als die Dänen ;-)
26. Juni 2012: Von Philipp Tiemann an B. Quax F.
Auch diese interpretation von dir mit dem "or" ist lustig. Lies den satz noch mal - vorzugsweise komplett - durch. Dann wirst du sehen, dass es bereits in der ersten satzhälfte ein "or" gibt und das zweite "or" somit als "beziehungsweise" zu verstehen ist. Aber wie schon gesagt: die praktische handhabe ist ohnehin eine andere.
26. Juni 2012: Von Hubert Eckl an Philipp Tiemann
Björn, fliegst Du etwa auch so "präzise"???? Hope your airmenship is above the lingusitic skills.. ;-))
26. Juni 2012: Von  an B. Quax F.

Grundregel I: Das englische Wort "shall" in Gesetzestexten bedeutet "muss", nicht "soll".

Grundregel II: Es gibt in Ländern, die nicht ganz so bürokratisch sind wie das unsere, zuweilen eine Abweichung der Praxis von der Theorie. Wohlgemerkt: Das ist keine Ausrede, um Vorschriften nach Belieben zu ignorieren. Aber wenn Du (und ja, das könntest Du genauso machen wie ich das gemacht habe) Kopenhagen AIS fünfmal an verschiedenen Tagen in verschiedenen Abständen angerufen hast, um zu fragen, ob von Deutschland aus direkt Femö/Vejrö/Endelave/Egeskov usw. wirklich ok ist und fünfmal das gleiche "ja" kommt, und wenn Du bei all Deinen Dänemark-Flügen nur ein einziges Mal von Langen AIS angerufen wurdest (so wie beschrieben), weil Du direkt nach Endelave wolltest, und wenn Dir zwei, drei Dänen erklärt haben, dass sie immer direkt fliegen und zur Not noch den tiefen Überflug im unbesetzten Maribo mit gleichzeitiger Flugplanschließung machen -- dann machst Du's irgendwann genau so. Aber bis dahin: Airport of Entry. Ist garantiert legal und beruhigt die deutsche Seele.

26. Juni 2012: Von B. Quax F. an 
Verstanden Danke, mit der AIP muß man ja auch erstmal durchsehen ;-)

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