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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Dezember 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

Ich habe vor ca. 1 Jahr mein GNS430 auf 8,33 umgestellt, und bis auf das nervige Kurbeln beim Einstellen sind mir wirklich keine Schwierigkeiten weder in 8,33 Gebieten noch in DE aufgefallen.

Warum, hat Achtdreidreichim H. ja nun hinreichend theoretisch ausgeführt - danke!

5. Dezember 2017: Von Johannes König an Achim H.

Das lese ich hier anders: https://www.lba.de/DE/Technik/Musterzulassungen/ELT_VHF/VHF_Flugfunk_833_kHz_Raster.html

Dort steht nur, dass ich nicht auf einer 8,33er Frequenz mit 25kHz Kanalbreite senden darf. Bei den echten 25ern ist es aber erlaubt. Die Notfrequenz wird auch als Beispiel angeführt, nicht als exklusive Frequenz.

Zitat: Daraus folgt u. a., dass (Alt-)Geräte, die zusätzlich zur Pflichtausrüstung im Cockpit verbleiben, nicht unbedingt im 8,33 kHz Frequenzraster zu betreiben sein müssen. Sie dürfen dann nur noch für Frequenzen verwendet werden, die ausdrücklich im 25 kHz Frequenzraster zugeteilt worden sind (z. B. die internationale Notfrequenz). Dabei sind unbedingt die Kanalbezeichnungen zu beachten. Ein derartiges Zusatzgerät (nur 25 kHz Frequenzraster) kann somit nicht für die Flugfunkkanäle 118.005‘, 118.030‘, 118.055‘, etc. verwendet werden.

5. Dezember 2017: Von Achim H. an Johannes König

Ja, das LBA ist erst einmal halterfreundlich, das BAF wollte rigoros sein und sogar 2*8.33kHz für IFR fordern. Damals sind sogar (gar nicht mal so) seriöse Avionikbetriebe damit hausieren gegangen und haben Kunden erzählt, dass sie beide Funkgeräte tauschen müssen. Die EU-Verordnung ist nicht ganz klar was alte Funkgeräte angeht, könnte sein, dass die verboten werden.

6. Dezember 2017: Von Peter Klant an Achim H.

Um noch mal auf die Überschrift zurück zu kommen:

"18 EU-Staaten verschieben 8,33 Umstellung"

Verstehe ich das richtig:

  • Für in Deutschland befindliche Flugzeuge ist diese Verschiebung irrelevant, weil hier ab 1.1.18 8,33 Geräte vorgeschrieben sind.
  • Für die in den 18 Ausnahme-EU-Staaten befindlichen Luftfahrzeuge hilft das nur, wenn sie ausschließlich in diesen 18 Ländern fliegen. Ihre Flügel sind ohne 8.33 Geräte ab 1. Januar gestutzt...
6. Dezember 2017: Von Wolff E. an Peter Klant

Ja...


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