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12. November 2013: Von Achim H. an Jürgen Scheiwe
Ich hatte einen lustigen Fall mit einer Flugzeugabdeckung. Die habe ich mir in den USA machen und schicken lassen. Der Zoll hat sie einbehalten und mich bestellt zur Begutachtung.

Ich habe erklärt, das ist ein Flugzeugteil, somit zollfrei. Der Zöllner war zufrieden und hat am Computer Formulare ausgefüllt. Dann hat er irgendwann gefragt ob die über das Flugzeug kommt. Ja, das kommt sie. Die geht doch auch über die Winschutzscheibe und die Seitenfenster, oder? Ja, das tut sie. Aber dann kann man doch nicht damit fliegen und muss sie vor dem Flug entfernen? Ja, das muss man. Dann ist es aber kein Flugzeugteil und somit nicht zollfrei schlussfolgerte er.

Und meine schöne Zollanmeldung wurde nichts. Nach langer Suche im Katalog (der Zöllner war durchaus wohlgesinnt) wurde nichts gefunden als letztlich das Material aus dem sie besteht -- Kunstfaser. Und auf Kunstfasern aus den USA wird einer der höchsten Zollsätze überhaupt angewendet, da es gerade einen Handelsstreit gab.

Dumm gelaufen :)
12. November 2013: Von Olaf Musch an Achim H.
Wie werden denn "mobile Garagen" bzw. Autoplanen zollrechtlich behandelt? Auch als Kunstfaser? Oder als Automobilzubehör mit anderen (niedrigeren?) Zollsätzen?

Olaf
12. November 2013: Von Achim H. an Olaf Musch
Es gibt umfangreiche Kataloge von Waren und man geht dabei in der Zuordnung schrittweise von detailliert zu generisch runter, bis man etwas findet. Es gab nichts in der Richtung von Abdeckungen für Fahrzeuge etc. und dann sind wir nach vielen kreativen Versuchen (man war sehr bemüht, die Kosten für mich gering zu halten) beim Material gelandet. Man überlegte sogar ob man es nicht für Baumwolle halten könnte aber dann stand doch leider groß "Sunbrella" drauf...
12. November 2013: Von  an Achim H.
Ich hätte ihm gesagt, dass die Haube vorn ein Loch hat und beim Flug drauf bleibt ;-)

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