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6. Mai 2026 12:04 Uhr: Von Michael Söchtig an Alexis von Croy Bewertung: +4.00 [4]

Man soll nicht über jedes Stöckchen springen, aber Steuern lassen sich wie folgt definieren:

§ 3 Abgabenordnung Steuern, steuerliche Nebenleistungen
(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein

Diebstahl dagegen ist wie folgt definiert:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Happy to help.

Und dass man ein gestohlenes A20 nicht als Eigentum behalten darf, selbst wenn man nichts davon wusste, steht dort:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.


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