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Luftrecht und Behörden | PPL Klassenberechtigung abgelaufen - LAPL Rechte ausüben  
24. Februar 2024 18:01 Uhr: Von Paul Jensberg 

Hallo Zusammen,

ich hoffe hier eine fundierte Antwort zu finden.


Meine Klassenberechtigung SEP (land) ist Anfang Januar abgelaufen. Eine BFÜ wurde bereits durchgeführt.
Die Aufstellung der neuen Lizenz dauert aber wohl ca. 3 Wochen.


In meiner Lizenz ist unter "Titel von Lizenzen" nur PPL eingetragen.
Alle weiteren Dokumente sind vorhanden und die Voraussetzungen für einen Flug nach LAPL Rechten sind vorhanden.


Darf ich trotz abgelaufener Klassenberechtigung meine LAPL Rechte ausüben?

Viele Grüße

24. Februar 2024 18:28 Uhr: Von Tobias Schnell an Paul Jensberg Bewertung: +1.00 [1]

Meine Klassenberechtigung SEP (land) ist Anfang Januar abgelaufen. Eine BFÜ wurde bereits durchgeführt. Die Aufstellung der neuen Lizenz dauert aber wohl ca. 3 Wochen

Wieso hat der Prüfer keinen Handeintrag für die Erneuerung durchgeführt?

Darf ich trotz abgelaufener Klassenberechtigung meine LAPL Rechte ausüben?

Siehe hier: Leider gibt es da unterschiedliche Ansichten zwischen den competent authorities.

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2022,11,17,23,0531965

24. Februar 2024 20:49 Uhr: Von Paul Jensberg an Tobias Schnell

Das ist wohl bei LBM geführten Lizenzen nicht möglich. Er sagte, sei meine Lizenz beim LBA geführt, wäre dies möglich.

Meine Frage wurde mit dem zweiten Beitrag aus dem verlinkten Thread beantwortet. Danke.

24. Februar 2024 21:35 Uhr: Von Yury Zaytsev an Paul Jensberg

Ich frage mich, was AustroControl dazu sagt. Wenn ja, wäre das ein Argument mehr...

24. Februar 2024 23:59 Uhr: Von Christoph Winter an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

ACG erlaubt Handeintrag.
Quelle: letzter FE Standardisierungslehrgang bei ACG


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

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