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Luftrecht und Behörden | Rechte aus einer EASA Lizenz? Fliegen im "Ausland"  
28. März 2018: Von Andreas Ruth 

Hallo,

ich habe mal eine ziemlich dumme Frage, zumindest fühlt sie sich so an :)

Wo steht eigentlich geschrieben, dass mich eine in einem EASA Land ausgestellte Lizenz berechtigt, in dem gleichen oder einem anderen EASA-Land ein LFZ zu führen?!

In Part-FCL bzw. der VO 1178/2011 steht ja so einiges geschrieben, vor allem welche Voraussetzungen für den Lizenzerwerb nötig sind usw.., zu den Rechten, die aus einer solchen Lizenz entstehen (also z.B. Fliegen in anderen EASA Mitgliedsstaaten) finde ich aber nichts... stehe da irgendwie auf dem Schlauch...

28. März 2018: Von Malte Höltken an Andreas Ruth Bewertung: +2.00 [2]

In den ersten beiden Artikeln der Basic Regulation. Sofern Du von EASA-Lizenzen sprichst.


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