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Luftrecht und Behörden | Modul A der IR Ausbildung durch freie FI-IR  
24. Februar 2016: Von Winfried Weiss 
Mal folgende Frage zum erlaubten Umfang der Tätigkeit eines "freien" FI-IR / IRI, der also nicht in einer Flugschule tätig ist, sondern als freier Instrumentenfluglehrer tätig wird:
Darf dieser ausserhalb einer Flugschule das Modul A (10 Std. Grundlagen des Instrumentenfluges) der IR-Ausbildung durchführen ?

Ich finde keine Rechtsgrundlagen, die das untersagen. Haben die FCL das (noch) nicht geregelt oder habe ich etwas übersehen?

Falls er das darf, darf er einem Piloten auch eine (formlose) Bescheinigung hierüber ausstellen ? Erfüllt diese Bescheinigung grundsätzlich die Anforderungen an einen Nachweis der Basis-IR-Ausbildung für eine Fluglehrerausbildung ?
24. Februar 2016: Von  an Winfried Weiss Bewertung: +2.00 [2]
Mir ist keine gegenteilige Rechtsvorschrift bekannt.

Wie pervers die Gesetzgebung ist, zeigt indes traurigerweise die (völlig legitime!) Fragestellung: Ein lizensierter Fluglehrer bringt dir das bei, wozu er berechtigt ist. Deine Kenntnisse werden die Flugsicherheit erhöhen. Sie erfüllen den Wortlaut in der Sektion FI(A) exakt. Und man fängt spontan an zu grübeln, ob irgendein Dunkelbereich von FCL oder den AMCs etwas Gegenteiliges behauptet. DAS würde mir bei den FARs nie passieren, und zeigt die Perversion unserer Überregulierung. 193 Seiten ohne Inhaltsverzeichnis, IIRC 550 Seiten Auslegungsvorschriften und eigentlich will man doch eine sinnvolle Fertigkeit erlernen.

Anwaltlich ausgedrückt: Kämst du in meine Kanzlei, ich würde dir einen Haftungsausschluss vorlegen, sagen "das geht" aufgrund der intensiv studierten Gesetzesvorschrift und ab dafür. Wir recherchieren uns für im Wortlaut rechtskonforme Verhaltensweisen zu Tode.

Also: Formlos und Logbucheintrag, und viel Spaß beim Lehrgang!

25. Februar 2016: Von Peter Luthaus an 
Das Modul A ist Teil des modularen Kurses nach Appendix 6 A. Damit gilt die Referenz aus FCL.615 "within an ATO". Als Voraussetzung für den modularen CPL gilt explizit ein Course Completion Certificate und das kann laut 615 nur eine ATO ausstellen. Also: Ein freier Lehrer darf den Stoff schulen und das wird auch für den CBIR Kurs anerkannt, nicht aber für den modularen IFR Kurs (macht auf Fläche eh niemand mehr) oder für den CPL. So sehe ich das zumindest ziemlich klar.
25. Februar 2016: Von Peter Luthaus an Peter Luthaus Bewertung: +2.00 [2]
Jetzt habe ich die eigentliche Frage gar nicht beantwortet: Für den FI wird gar kein Modul A gefordert sondern nur 10 Stunden Instruction, dem dürfte nichts dagegen sprechen, das mit einem freien Fluglehrer zu machen. FCL.915.FI fordert keine ATO dazu. Also mein Fazit:
- Modul A als Teil des modularen Kurses oder CPL Voraussetzung: nicht möglich durch freien Fluglehrer
- 10 Stunden Instrument Instruction als Voraussetzung für den FI: kein Problem
26. Februar 2016: Von Winfried Weiss an Peter Luthaus
@Peter Luthaus
Vielen Dank ! Meine tatsächliche Frage hattest Du doch beantwortet. Jetzt wollte ich gerade die noch nicht gestellte Frage zum eigentlichen Hintergrund stellen und sehe, dass Du diese auch schon beantwortest hast: Ist das Modul A Voraussetzung zur FI-Ausbildung oder nur 10 Std. IR-Instruction (vielleicht mit dem Inhalt des Basismoduls A der mod. IR-Ausb.) ? Nochmals besten Dank !

@Sven G.
Sehe ich auch so. In einem Lehrgang saß mal ein RA neben mir und verzweifelte ein wenig am Luftrecht. Er meinte, das Luftrecht sei irgendwie kein richtiges Recht, es fehle irgendwie die durchgängige Schlüssigkeit und die abstrakte Anwendbarkeit und die fehlende rechtsdogmatische Herleitung der Regeln (odrso ähnlich). Aber da arbeiten ja viele Fachleute an der Verbesserung.

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