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Sonstiges | OO reg fuer nicht Belgier  
19. Juni 2014: Von Peter Paul 
Hallo,

kann mir jemand erklaeren wie man OO reg erhalten kann als nicht Belgier

Danke
19. Juni 2014: Von Lutz D. an Peter Paul
Wohnsitz in D? Stationierung in D? Nationalität D? EASA-Flieger oder Annex2?
20. Juni 2014: Von Peter Paul an Lutz D.
Wohnsitz,nationalitaet, standort, alles D. Easa flieger

Dankw
20. Juni 2014: Von Lutz D. an Peter Paul
Antworte Dir morgen Mittag in Ruhe.
20. Juni 2014: Von Lutz D. an Peter Paul Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Peter,

also, das wir dschwierig. Es gibt einen königlichen belgischen Erlass von 1954, der verändert immer noch in Kraft ist. Daraus ergeben sich - etwas vereinfacht - zwei Wege.

1) Als Privatperson musst Du eine Staatsangehörigkeit der EU haben UND einen Wohnsitz in Belgien oder Du bist Belgier und wohnst in der EU.

2) Der Flieger gehört einer belgischen Rechtspersönlichkeit (GmbH, VoG) UND diese hat Eigentümer und/oder Geschäftsführer mit Staatsangehörigkeit EU. Für die Eigentümer, Geschäftsführer ist kein Wohnsitz in Belgien erforderlich.

Eine Stationierung in Belgien ist nur auf dem Papier notwendig, Du brauchst keinen Hangarplatz nachweisen.
Die Gründungskosten für eine belgische GmbH kannst Du mit rund 1000€ veranschlagen, jährlich kommen ca. 1000-2000€ für die Bilanz/Buchhaltung dazu, wenn Du es von einem belgischen Buchhalter regeln lässt.
Eine VoG ist eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, das ist interessant, wenn es ohnehin um eine Haltergemeinschaft geht.

Wenn Du Hilfe brauchst...
20. Juni 2014: Von Thilo K. an Lutz D.
Danke für die Info! Schön wäre eine Liste wo man mal eben ohne große Recherche nachsehen könnte. Übrigens, die DA40 bei Planecheck hatte mein Interesse auch geweckt, aber dann verworfen wegen der 135HP.
20. Juni 2014: Von Peter Paul an Lutz D.
Muss der Halter auch Besitzer sein? Zb. Eigentümer dt Firma, Halter eu bürger mit wohnsitz in B.

Der flieger hat gerade ein neues annual bekommen, daher möchte ich ihn auf oo reg lassen bus zum nächsten annual und dann auf n reg. Ich will mir halt nur die kosten der ummeldung zu klein wie möglich halten. Da ich bei n reg erstmal eine DAR inspection habe und diese gerne mit dem annual verbinden würde
21. Juni 2014: Von Lutz D. an Peter Paul
Es gegt bei der Registrierung nur um das Eigentum (akzeptiert wird aber auch ein Niesbrauch oder ein langfristiger Miet- oder Leasingvertrag). Den Halter im deutschen Sinne gibt es in der Einschreibeprozedur nicht.
Für den Übergang des Eigentums (oder des Besitzes) musst Du eine Rechnung oder einen Vertrag vorlegen. Vielleicht kann der jetzige Besitzer auch einfach ein Prozent behalten bis zum nächsten Annual? Oder Ihr einigt Euch, die Ummeldung erst in einem Jahr vorzunehmen?
23. Juni 2014: Von Peter Paul an Lutz D.
Hallo Lutz. Darf ich dich persönlich kontaktieren? Danke
23. Juni 2014: Von Lutz D. an Peter Paul
Lima Unterstrich Delta Oscar Mike Mike Echo Lima @yahoo.de
Oder per Tel 0032 vier sieben drei 602 eins null acht.
23. Juni 2014: Von Peter Paul an Lutz D.
Hallo Lutz

bei der tel fehlt glaube ich eine nummer ich habe dir eine email gesendet danke

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