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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. Februar 2022: Von Kevin Kissling an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Einen speziellen Prozess gibt es dafür meines Wissens nicht.

Aber der neue Eigentümer muss das Flugzeug wenn er es gekauft hat ohnehin beim LBA ummelden. Dann kann er gleich neben dem Eigentümer auch das Kennezichen wechseln. Braucht dann eben alle Papiere neu, ARC wird umgestempelt. Kein großes Problem.

Im gleichen Vorgang entweder das neue Flugzeug (auf das "alte" Kennezeichen) anmelden oder ein Schreiben beilegen und die Situation erklären, d.h. das "alte" Kennezichen auf Vormerkung (="Reservierung"), wenn das neue Flugzeug noch nicht sofort zugelassen werden soll.


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