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Luftrecht und Behörden | Zustelladresse im Ausland  
4. Dezember 2017: Von Matthias Kramer 

Hallo,

vielleicht kann mir jemand noch eine kurze Frage beantworten:

Mein Flugzeug ist aktuell PH-registriert. Muss man eigentlich immer eine Adresse als Zustelladresse im Ausland sprich Holland für die ausländische Luftfahrtbehörde haben oder kann man auch seine Adresse in Deutschland angeben? Hintergrund ist, daß ich einen holländischen Fliegerfreund am Platz habe, der mir gegebenenfalls die zugeschickten Dokumente (ADs etc.) übersetzten könnte. So wäre ich bei der Owner-Maintainance einfach näher an allen Dingen dran.

Ist das von der Einschätzung der jeweiligen Behörde abhängig oder ist das Pflicht?

Vielen Dank für jede Info!

4. Dezember 2017: Von Alexander Callidus an Matthias Kramer Bewertung: +1.00 [1]

Du brauchst einen Repräsentanten in den Niederlanden. Das machen z.B. Werften, Lfz-Mechaniker, Lfz-Händler gegen ein Handgeld. Die niederländische Amateurflugzeubauervereinigung wäre auch bereit dazu - befreundete Piloten sind sicher auch kein Problem. Die leiten einfach Emails und Briefe weiter. Das hindert Dich nicht, Dich direkt mit der CAA in Verbindung zu setzen - die möchten aber eben notfalls einen einheimischen Ansprechpartner haben, was ich nachvollziehen kann. Ermahnungen der CAA landen bei meinem Repräsentanten, die allfälligen Unterlagen schicke ich meist direkt an die CAA.

4. Dezember 2017: Von Matthias Kramer an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]

Vielen Dank für die Info!

Super hilfreiches Forum besonders wenn alles noch neu ist als erstmaliger Besitzer eines Flugzeugs! :-)


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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