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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. August 2014: Von B. Quax F. an Frank Naumann
Nein alles hartes Training. Nach 4:20, Flieger ausgeladen, in den Hangar geschoben, 1h nach Hause gefahren und da erst das WC besucht. Drei Tage später dann nicht mal den Flug nach HH geschafft :-( blöder Kaffee!
19. August 2014: Von Sebastian Grimm an B. Quax F. Bewertung: +2.00 [2]
Das spricht eindeutig für zu wenig getrunken..und nicht trinken um nicht auf's klo zu müssen ist generell keine gute Idee!
Dann liebe mit "Adapter" (Kondomurinal) und entspannt sein... ;o)
22. August 2014: Von B. Quax F. an Sebastian Grimm
Also das "Kondomurinal" war ein völliger Reinfall bei mir. RoadBag und LadyBag sind da die besseren Alternativen ganz ohne basteln und Binden/OB´s. Frischetuch, Granulat, Mülltüte alles dabei!

Zu wenig ist immer relativ. Jeder hat in den 4h rund 0,5 Liter getrunken, viel mehr trinke ich am Boden auch nicht (eigentlich weniger aber in der Luft braucht man sicher etwas mehr). Das Timing ist schon interessanter und sogar die Jugend lernt. Einmal nach dem Start kübelte mein Sohn die 0,5L Apfelschorle im Steigflug weg. Nach 2h Flug folgte einer 15 Minütige Operation mit abschnallen, Sauerstoff und Head Set ablegen sowie das IPad aus der Hand geben. Das ganze dann retour.....fand sogar er nervig und trinkt nun "bewußter" und über die Zeit verteilt.
22. August 2014: Von Sebastian Grimm an B. Quax F.
Es gibt da eine vielzahl Möglichkeiten und Ansätze...jeder muss da selbst probieren was am besten geht...
Definitiv sollte man sich von dem Thema, bzw. der biologischen Notwendigkeit nicht das Fleigen versauen lassen...ich kenne Leute die genau aus dem Grund keinen Streckenflug machen - was schade ist weil eben lösbar...die bequemste Lösung ist natürlich die größere Maschine mit Lavatory, aber ...nuja...der schnöde Mammon ... ;)

Im Segelflug trinke ich an heißen Tagen bis zu 0,5l pro Stunde, das muss dann natürlich auch wieder raus...bei 5+ Stunden Flugdauer...
Missachtung beider Fälle sorgt bei mir recht schnell zu spürbarem Konzentrationsverlust...
Und wenn sich's vermeiden lässt will ich nicht wegen einem der beiden Gründe auf den Acker müssen ...

Gruß
22. August 2014: Von Erik N. an Sebastian Grimm
Ist eigentlich eine Sicherheitslandung wegen voller Blase als solche "anerkannt" oder muss man sich vorwerfen lassen, dass man das hätte vermeiden können müssen - ähnlich wie auf der Autobahn mit zu wenig Sprit stehen zu bleiben ?
22. August 2014: Von Alexander Callidus an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]
Zwei unterschiedliche Dinge:

Zum einen die Rechtfertigung der Sicherheitslandung selbst: Je nach den Umständen ist man bei imperativem Harndrang nicht mehr in der Lage, ein Flugzeug sicher zu steuern, das ist klar.
Welche Alternativen gab es aber: Sicherheitslandung/nächstgelegener Flugplatz/"laufenlassen" in der Luft?

Zum anderen: wie ist man in diese Lage gekommen? Flugplanung, Verhalten vor dem Flug, Erfahrungen im bisherigen Leben in ähnlichen Situationen?

Ich würde den Harndrang nicht als Begründung für eine Sicherheitslandung akzeptieren. Der kündigt sich über viele Minuten an, da ist man an 2-3 Flugplätzen vorbeigeflogen. Und auch eine nasse Hose ist m.E. besser als die Eigen- und Fremdgefährdung einer Außenlandung.
22. August 2014: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus
Da würden die (Wettbewerbs-)Segelflieger permanent zu Sicherheitslandungen gezwungen. Es gibt übrigens ( kein Witz) mittlerweile hervorragende Inkondinenzwindeln fürs Altersheim etc. Sind extrem mit einer gallertartigen Masse, welche alles ausser "verdammte Kacke!" nicht spürbar aufnehmen.
22. August 2014: Von Sebastian Grimm an Hubert Eckl
Segelflieger dürfen Aussenlanden ohne sich rechtfertigen zu müssen! ;o) Wiederstart ist halt meist nicht möglich...
Nur so nebenbei... das mit den Windeln kann man so unterschreiben übrigens...das ist hochwertiges und sehr funktionelle Zeug...
22. August 2014: Von Andreas Ni an Sebastian Grimm
Dieses Thema wirft die nahe liegende Frage auf, ob die Landung vor Verstreichen einer durch die Landeplatzlärmschutzverordnung verordneten Stunde auf dem Heimatflugplatz einer Sicherheitslandung gleichzusetzen ist, wenn sie ähnlich wie oben beschrieben begründet wird?

Denn die komischsten Empfehlungen kursieren da und die Wenigsten wollte ich vor Gericht versuchen müssen, durchzusetzen.......

Meinem Heimatflugplatz entgeht da 'ne Menge an Landegebühren, viele dieser Lustflüge aus schnöder Fluggeilheit finden bei mir (und wohl bei vielen anderen) einfach nicht mehr statt, aus genau jenem Grunde.
22. August 2014: Von Achim H. an Hubert Eckl
In Japan werden mittlerweile mehr Windeln für Erwachsene als für Kinder verkauft. Quelle.
22. August 2014: Von Erik N. an Alexander Callidus
Ok, würde ich ähnlich sehen. Lieber in die Hose machen :)
23. August 2014: Von Sebastian Grimm an Andreas Ni
Hmmm... in Worms darf man doch eigentlich schon an- und abfliegen, nur eben keine Platzrunden schrubben...bzw. innerhalb der Stunde wieder zurückkommen....schon doof, vor allem weil da ja direkt dran keiner wohnt..
Oder ist das strenger inzwischen??

In Bensheim gibt es Sonntags eine Stunde Mittagspause (selbstauferlegt), aber da gibt es auch Anwohner die quasi direkt an der Bahn wohnen...und so eine Husky mit Schlepplatte und einem Duo Discus hintendran ist nicht grad leise... ;) Landen geht aber immer...
23. August 2014: Von Andreas Ni an Sebastian Grimm Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Sebastian,
In EDFV greift die Landeplatzlärmschutzverordnung: Wenn Du nicht den erhöhten Lärmschutz (und zwar die Werte, die seit 01.01.2010 gelten) hast, musst Du bei Flügen, die Wochentags vor 7 bzw. zwischen 13 und 15 Uhr oder am WE nach 13:00 beginnen, mindestens eine Stunde wegbleiben.
Entweder muss der Platz auf unter 15.000 Landungen p.a. weiter runtergewirtschaftet werden, oder es muss einen triftigen Grund geben, um landen zu müssen, wenn Dein Flug kürzer als 1 Std sein soll.
Viele scheinen sich darum nicht (mehr) zu scheren, trotz der 50.000 Euro - Androhung bei Verstößen...

Siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmschutzv/gesamt.pdf
23. August 2014: Von Sebastian Grimm an Andreas Ni
ok, Danke, Andreas, das wusste ich so bis auf die 50k€ Strafandrohung...

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