Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

22. August 2014: Von Sebastian Grimm an Hubert Eckl
Segelflieger dürfen Aussenlanden ohne sich rechtfertigen zu müssen! ;o) Wiederstart ist halt meist nicht möglich...
Nur so nebenbei... das mit den Windeln kann man so unterschreiben übrigens...das ist hochwertiges und sehr funktionelle Zeug...
22. August 2014: Von Andreas Ni an Sebastian Grimm
Dieses Thema wirft die nahe liegende Frage auf, ob die Landung vor Verstreichen einer durch die Landeplatzlärmschutzverordnung verordneten Stunde auf dem Heimatflugplatz einer Sicherheitslandung gleichzusetzen ist, wenn sie ähnlich wie oben beschrieben begründet wird?

Denn die komischsten Empfehlungen kursieren da und die Wenigsten wollte ich vor Gericht versuchen müssen, durchzusetzen.......

Meinem Heimatflugplatz entgeht da 'ne Menge an Landegebühren, viele dieser Lustflüge aus schnöder Fluggeilheit finden bei mir (und wohl bei vielen anderen) einfach nicht mehr statt, aus genau jenem Grunde.
23. August 2014: Von Sebastian Grimm an Andreas Ni
Hmmm... in Worms darf man doch eigentlich schon an- und abfliegen, nur eben keine Platzrunden schrubben...bzw. innerhalb der Stunde wieder zurückkommen....schon doof, vor allem weil da ja direkt dran keiner wohnt..
Oder ist das strenger inzwischen??

In Bensheim gibt es Sonntags eine Stunde Mittagspause (selbstauferlegt), aber da gibt es auch Anwohner die quasi direkt an der Bahn wohnen...und so eine Husky mit Schlepplatte und einem Duo Discus hintendran ist nicht grad leise... ;) Landen geht aber immer...
23. August 2014: Von Andreas Ni an Sebastian Grimm Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Sebastian,
In EDFV greift die Landeplatzlärmschutzverordnung: Wenn Du nicht den erhöhten Lärmschutz (und zwar die Werte, die seit 01.01.2010 gelten) hast, musst Du bei Flügen, die Wochentags vor 7 bzw. zwischen 13 und 15 Uhr oder am WE nach 13:00 beginnen, mindestens eine Stunde wegbleiben.
Entweder muss der Platz auf unter 15.000 Landungen p.a. weiter runtergewirtschaftet werden, oder es muss einen triftigen Grund geben, um landen zu müssen, wenn Dein Flug kürzer als 1 Std sein soll.
Viele scheinen sich darum nicht (mehr) zu scheren, trotz der 50.000 Euro - Androhung bei Verstößen...

Siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmschutzv/gesamt.pdf
23. August 2014: Von Sebastian Grimm an Andreas Ni
ok, Danke, Andreas, das wusste ich so bis auf die 50k€ Strafandrohung...

5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang