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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. September 2013: Von Andreas Riedel an Flieger Max L.oitfelder
Ich kenne keinen Unterschied in der Sprache zwischen Luftrecht und Zivilrecht. Auch das Wörterbuch gibt das nicht her. Wichtig ist auch der kulturelle Unterschied zwischen Deutschland und der Anglikanischen Welt. Da gibt es sehr viele Beispiele von Übersetzungsirrtümern die aus den unterschiedlichen Kulturen resultieren. Es werden Wörter übernommen mit einem Sinn die einfach so nicht stimmen sich aber hier einfach einbürgern.
17. September 2013: Von Lutz D. an Andreas Riedel
Wow, da wird aber ganz schön an den Haaren herbeigezogen. Puh, das ist schon manchmal mühsam mit Dir. Man darf in diesem Leben auch mal unrecht haben. "Shall" hat natürlich zwei Bedeutungen, die hier einschlägige ist die eines imperative command.

Sonst wäre das AT in der King James Bible ein sehr liberales Buch.

Thou shalt not bear false witness against Markus Loitfelder, steht da sinngemäß. Und das ist nicht fakultativ gemeint und vom Heiligen Geist ge-co-authored. Also prinzipiell recht belastbar.
17. September 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Andreas Riedel
Gehen Sie durch das Flugrecht und Sie werden viele Regeln finden. Am Ende ist der Pilot für seine Aktionen verantwortlich daher "shall" und nicht must. Die Englische Sprache ist da sehr genau.


Die deutsche auch: dort gibt es bei den Ausweichregeln in der LuftVO z.B. ein "hat" im Sinne von "muß" und kein "sollte". Ist gleichbedeutend mit "shall" und bewirkt mandatory, verpflichtend.
17. September 2013: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Einen für Thymianologen hab ich noch. Should nur für eine andere Zeit von Shall zu halten ist aber ziemliches past tense.

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