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16. August 2011: Von Jan Brill an Gerd Wengler
Hi,

ja, war wirklich sehr nett in KOSH!!!


Anyway, hier noch eine Frage: Ist nicht auch wichtig, welche Regel in dem Land herrscht, in dem man fliegt bzw. abfliegt? Konkret, wenn man von Goose nach BGBW fliegt, müßte man dann nicht die kanadischen CARs auch berücksichtigen und nicht nur die Regeln von der FAA?

Kommt darauf an wie die Regel formuliert ist. Steht meistens in der Präambel oder §1. Beispiel Deutschland:
Es gibt Regeln die gelten für die Zulassung und andere, die gelten im Luftraum. Fuel-Requirements sind z.B. in der LuftBO geregelt, die gilt (nach Verweis auf §1c Nr.1 LuftVG) für alle:

Luftfahrzeuge, die in der deutschen Luftfahrzeugrolle oder im Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen sind;

Also nicht für N-reg.
Die FSAV also die "Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge" gilt aber z.B. für:

Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum betrieben werden [...]

also für alle, was ja auch irgendwie logisch ist.

Was jetzt in der Präambel der entsprechenden kanadischen bzw. grönlandischen Vorschriften steht weiss ich nicht, es müsste dann aber in jedem Fall in der AIP bzw. Jeppesen veröffentlicht sein, was es z.B. im Fall von HF in Kanada oder ADF in Grönland ja auch ist, da kein Land von einem Piloten verlangen kann sich in die nationale Gesetzgebung in Landessprache einzuarbeiten.

viele Grüße,
Jan Brill




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