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Reise | Bremgarten neue Landeentgeltordnung  
16. Januar 2024 16:04 Uhr: Von Thomas Dietrich  Bewertung: +2.67 [3]

Der Gewerbepark Bremgarten ( EDTG) hat eine neue Landeentgeltordnung die sich sehen lassen kann. So kann ein Zwischenstopp ungewollt recht teuer werden. Aber LFGA COLMAR )ist ja nicht weit und hat dazu noch viel günstigeres AVGAS und auch nette Restaurants in der Nähe.

16. Januar 2024 16:21 Uhr: Von Michael Söchtig an Thomas Dietrich

Ist es noch mal teurer geworden?

16. Januar 2024 16:25 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig

Ok, lesen bildet. Maßgeblich ist also nicht das Gewicht, sondern die Geräuschentwicklung. Das ist ja mal kreativ und setzt mal wieder neue Negativstandards.

16. Januar 2024 17:19 Uhr: Von Wolff E. an Thomas Dietrich

Unter dem Strich kann man feststellen, die wollen keinen Flugverkehr....

16. Januar 2024 17:38 Uhr: Von Bernhard Tenzler an Michael Söchtig

In meinem Fall (C182T) 81,1dB, 1406Kg wird es ohne Lärmzeugnis billiger (bzw. weniger teuer) als mit LZ.

16. Januar 2024 19:01 Uhr: Von Alexander Callidus an Bernhard Tenzler

Ist mit "nach db(A) Kapitel VI" der Entgeltordnung das "Annex 16 Vol 1 Chapter 6" gemeint? Dann ist mein Fliegerchen auch billiger, wenn ich das Lärmzeugnis mit 67db(A) nicht vorlege. Hier mal die vorangegangene Entgeltordnung zum Vergleich

Kennt jemand Interna und weiß, warum der Geschäftsführer das macht? Es gibt ja einerseits das Bestreben, einen optimalen Preis zu erzielen, andererseits vergrault er natürlich einige (wenige?) Kunden. Das popelige Landeentgelt von ungefähr 15000 Flugbewegungen * 15€ (früher) und z.B. 10000 * 30€ heute können es ja kaum sein. Oder will/soll er die Flugbewegungen unter 15000/a drücken, Siehe das verlinkte Schreiben von 2015?

Wenn ich richtig gezählt habe, sind von insgesamt 131 Betrieben am Platz 13 Luftfahrtbetriebe. Sind die sowie die wenigen selbstfliegenden Mitttelständler am Platz zu vernachlässigen oder hat er die politische Vorgabe, so zu handeln? Als ich vor einigen Jahren mal wieder dort war, sagte mir *****, "die neue GF würde halt vollkommen unabhängig von den Interessen der Luftfahrt" agieren.

16. Januar 2024 19:39 Uhr: Von Thomas Nadenau an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

< Maßgeblich ist also nicht das Gewicht, sondern die Geräuschentwicklung. >

Ist das in der heutigen Zeit nicht der relevantere Wert?

17. Januar 2024 05:06 Uhr: Von Chris _____ an Thomas Nadenau Bewertung: +1.00 [1]

Noch ein Platz, der für mich zumindest als Wochenendziel "off-limits" wird. Und leider wird es zur Pflichtübung, vor jedem Flug die Entgeltordnung des Landeplatzes zu studieren, weil da immer mehr "Überraschungen" schlummern. Schade, dass man nicht wenigstens die Größenordnung der entstehenden Kosten auf einen Blick sehen kann.

17. Januar 2024 09:25 Uhr: Von Michael Söchtig an Chris _____

"Ist das in der heutigen Zeit nicht der relevantere Wert?"

Ja aber doch nicht nur - überall wird nach dem Abfluggewicht differenziert. Außer in Bremgarten. Außerdem kennt jeder PIlot sein maximales Abfluggewicht, niemand die Lärmwerte.

Ein Video aus anderen Zeiten - allein deshalb wär ich eigentlich gerne mal hingeflogen.

https://www.youtube.com/watch?v=fMxvjaeS-_Q&list=PLlaN8mKuR_NvwqMADikcq_MA5UPOCAEYX

17. Januar 2024 09:40 Uhr: Von Markus S. an Chris _____

Tolle neue Regelung, man wird also angehalten zum schummeln und sein Lärmzeugnis vorher aus dem Logbuch zu entfernen, sofern man dort überhaupt noch hin möchte. Lärm ist also nicht gleich Lärm.

17. Januar 2024 09:59 Uhr: Von B. S. an Thomas Dietrich Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ich mir diese überkomplexe Struktur für ein einfaches Problem anschaue, dann frage ich mich - haben die Langeweile? Dass sie eigentlich gar keinen Flugverkehr haben wollen, ist ja nun bekannt ;-), aber wieso verbrennt ein Sonderlandeplatz soviel Energie, um so ein Pamphlet zu schreiben, die können doch einfach PPR&Nein machen?

17. Januar 2024 10:04 Uhr: Von Thomas R. an B. S. Bewertung: +4.67 [6]

Ist echt schade. In den wilden Anfangsjahren meiner Fliegerei war Bremgarten mein Lieblingsplatz im Rheintal, war bestimmt zwei mal die Woche da. Sehr gutes Restaurant plus ne Zigarrenbar mit ganz nettem Sortiment, vor der man mit dem Flieger parken konnte. Besser geht's fast nicht.

Dann kamen die erratischen Öffnungszeiten, in der Zigarrenbar durfte man "aus Rücksicht auf die anderen Gäste" zeitweise nicht mehr rauchen (ernsthaft), das Restaurant ging pleite, dann war alles zu, dann die Gebührenerhöhung.

Wenn sie jetzt noch in die Betriebsordnung schreiben, dass man auf dem Flugplatzgelände verkniffen zu gucken hat, wäre das ein grünes Modellprojekt...



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17. Januar 2024 10:27 Uhr: Von Charlie_ 22 an Thomas R.

Darum ist die gemütliche Sitzecke auch leer.

17. Januar 2024 12:27 Uhr: Von Alexander Callidus an Thomas R.

bei den Fallschirmspringern war die Atmosphäre gelöster ...

17. Januar 2024 18:07 Uhr: Von Juergen Baumgart an Bernhard Tenzler

...ob ich, wenn ich die Dimona nehmen würde und im Segelflug lande noch was raushandeln könnte ;-) ?

17. Januar 2024 19:47 Uhr: Von Malte Höltken an Juergen Baumgart

Lärmwerte werden ja nicht bei der Landung erflogen. Wenn der Vogel eine Kupplung hat und Bremgarten Windenstarts anbietet, sieht das anders aus...

17. Januar 2024 19:51 Uhr: Von Juergen Baumgart an Malte Höltken

...klar... aber ich hab dann doch nur halb soviel Lärm gemacht...? War ja nicht so ernst gemeint...

Dimona hat übrigens nur hinten ne Kupplung.

Ich finde die Gebühren ansonsten natürlich auch überzogen, keine Frage, aber das macht doch langsam Schule !

17. Januar 2024 20:02 Uhr: Von Andreas Trainer an Juergen Baumgart

Mit der Dimo gehts doch grad noch: 18 EUR werktags und 20 EUR am Wochenende - oder lese ich die Gebührenordnung verkehrt?

Unsere hat 800 kg, Chpt. 10 mit 65,1 dBA

17. Januar 2024 20:12 Uhr: Von Juergen Baumgart an Andreas Trainer

...Kapitel 10 sind wohl sogar eher 12,00 bzw. WE 14,00 Eur...

Aber schon mit der Remo könnt's teuer werden....

17. Januar 2024 20:22 Uhr: Von Thomas Kube an Thomas Dietrich

Ich würde für meine Aero Commander 200d doppelt zu viel zahlen wir für die Bell 47g3, obwohl die viel mehr Lärm macht... Gerade beim Rollen...

muss halt da nicht mehr hin.

Thomas

17. Januar 2024 21:37 Uhr: Von Michael Söchtig an Thomas Kube

Unsere Vereins C172SP mit 180 PS Motor hat folgendes eingetragen:

Lärmschutzzertifizierungsstandard Chapter 10 (10.4a)

Startlärmpegel 78,2 dBA

Ziffer 2.1 der Entgeltordnung:

"Für Luftfahrzeuge bemisst sich das Landeentgelt entweder nach der höchsten in der
Zulassungsurkunde eingetragenen Abflugmasse MTOM (Maximum Take Off Mass)
oder nach dem eingetragenen dB(A) Wert."

Bedeutet: Unter der Woche 125 EUR, am Wochenende 210 EUR. Für eine Cessna 172. Ernsthaft.

Und noch geiler, Ziffer 2.2.:

"Für Überflüge, die nicht aus technischer Notwendigkeit erfolgen wird das volle Lan-
deentgelt berechnet."

Was ist denn ein Überflug? Wenn ich in 2200 Fuß mit meiner Cessna über dem Flugplatz Kreise drehe, kostet das mich 210

Edit: Das muss einfach ein handwerklicher Fehler sein. Wenn ein Flugzeug mit Lärmzeugnis teurer ist als das Flugzeug ohne Lärmzeugnis, dann wird das wohl nicht stimmen.

17. Januar 2024 21:48 Uhr: Von Johannes König an Andreas Trainer Bewertung: +2.00 [2]

Du kannst ja mal probieren, ob die Dimona als "Segelflugzeug ohne Hilfstriebwerk" für 2,30 € durchgeht. Schließlich ist der Rotax ja ein vollwertiges Triebwerk :-)

17. Januar 2024 22:15 Uhr: Von Juergen Baumgart an Johannes König

...da würd ich sogar freiwillig noch 70ct aufrunden ! (und das als Schwabe ! )

...ernsthaft: wie kommt man auf diesen Betrag ? Rest-Dezibel-Berechnung des Segelflugzeugrauschens ?


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