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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Januar 2024 20:22 Uhr: Von Thomas Kube an Thomas Dietrich

Ich würde für meine Aero Commander 200d doppelt zu viel zahlen wir für die Bell 47g3, obwohl die viel mehr Lärm macht... Gerade beim Rollen...

muss halt da nicht mehr hin.

Thomas

17. Januar 2024 21:37 Uhr: Von Michael Söchtig an Thomas Kube

Unsere Vereins C172SP mit 180 PS Motor hat folgendes eingetragen:

Lärmschutzzertifizierungsstandard Chapter 10 (10.4a)

Startlärmpegel 78,2 dBA

Ziffer 2.1 der Entgeltordnung:

"Für Luftfahrzeuge bemisst sich das Landeentgelt entweder nach der höchsten in der
Zulassungsurkunde eingetragenen Abflugmasse MTOM (Maximum Take Off Mass)
oder nach dem eingetragenen dB(A) Wert."

Bedeutet: Unter der Woche 125 EUR, am Wochenende 210 EUR. Für eine Cessna 172. Ernsthaft.

Und noch geiler, Ziffer 2.2.:

"Für Überflüge, die nicht aus technischer Notwendigkeit erfolgen wird das volle Lan-
deentgelt berechnet."

Was ist denn ein Überflug? Wenn ich in 2200 Fuß mit meiner Cessna über dem Flugplatz Kreise drehe, kostet das mich 210

Edit: Das muss einfach ein handwerklicher Fehler sein. Wenn ein Flugzeug mit Lärmzeugnis teurer ist als das Flugzeug ohne Lärmzeugnis, dann wird das wohl nicht stimmen.


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