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17. Januar 2024 21:37 Uhr: Von Michael Söchtig an Thomas Kube

Unsere Vereins C172SP mit 180 PS Motor hat folgendes eingetragen:

Lärmschutzzertifizierungsstandard Chapter 10 (10.4a)

Startlärmpegel 78,2 dBA

Ziffer 2.1 der Entgeltordnung:

"Für Luftfahrzeuge bemisst sich das Landeentgelt entweder nach der höchsten in der
Zulassungsurkunde eingetragenen Abflugmasse MTOM (Maximum Take Off Mass)
oder nach dem eingetragenen dB(A) Wert."

Bedeutet: Unter der Woche 125 EUR, am Wochenende 210 EUR. Für eine Cessna 172. Ernsthaft.

Und noch geiler, Ziffer 2.2.:

"Für Überflüge, die nicht aus technischer Notwendigkeit erfolgen wird das volle Lan-
deentgelt berechnet."

Was ist denn ein Überflug? Wenn ich in 2200 Fuß mit meiner Cessna über dem Flugplatz Kreise drehe, kostet das mich 210

Edit: Das muss einfach ein handwerklicher Fehler sein. Wenn ein Flugzeug mit Lärmzeugnis teurer ist als das Flugzeug ohne Lärmzeugnis, dann wird das wohl nicht stimmen.


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