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Sonstiges | Neue Forderung: Feuerlöscher an Bord (nach NfL II 39 / 09) ?  
13. Oktober 2009: Von David Weber 
Nachdem ich mir in letzter Zeit einen neuen Transponder und ein neues ELT kaufen durfte habe ich jetzt endlich ein Weihnachtsgeschenk gefunden was ich offensichtlich auch noch brauche: einen FEUERLÖSCHER !
Ist denn das die Möglichkeit? War dies denn früher schon Vorschrift und ich fliege seit zig Jahren illegal durch die Gegend?
Übrigens ist diese Liste m.E noch lange nicht vollständig. Es fehlt so finde ich folgendes:
Tempotaschentücher (Niessanfall), Augentropfen, mobiles Urinal, Organspenderausweis, Riziunsöl (Tobsuchtsanfall), Batteriekabelschuh, Resereveöl und Bremsfüssigkeit, Handy mit Erstatz Simkarte, Funkalphabet in schrfitlicher Form, erstzventil für jedes Rad.
So bekommt man das vernünftigste Flugzeug überladen!!


Auszug aus der obigen NFL:
§8
Sonstige Ausrüstung
(zu §§ 19 bis 22 LuftBO)
Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten:
1. einem leicht zugänglichen Verbandskasten, der mindestens DIN 13164, Ausgabe
Januar 1998, erfüllt,
2. einem Handfeuerlöscher im Cockpit und in jedem Fluggastraum, wenn dieser
durch die Besatzung nicht leicht zu erreichen ist,
3. aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante
Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken,
4. Unterlagen über Maßnahmen und Signale, die gemäß § 21 Absatz 4 LuftVO bei der
Ansteuerung durch militärische oder polizeiliche Luftfahrzeuge anzuwenden sind,
5. einer ausreichenden Anzahl von Ersatzsicherungen, sofern Schmelzsicherungen
im Cockpit Verwendung finden.
13. Oktober 2009: Von  an David Weber
Interessant ist, das erst weiter unten an das notwendige Kartenmaterial gedacht wird. Offentsichtlich sind die Behörden der Meinung, das ein Flugzeug in erste Linie eine totale Riskofalle ist und weniger ein Verkehrsmittel.
13. Oktober 2009: Von Gerd Wiest an David Weber
> Tempotaschentücher (Niessanfall), Augentropfen, mobiles
> Urinal, Organspenderausweis, Riziunsöl (Tobsuchtsanfall),
> Batteriekabelschuh, Resereveöl und Bremsfüssigkeit, Handy
> mit Erstatz Simkarte, Funkalphabet in schrfitlicher Form,
> erstzventil für jedes Rad.

Macht keine Witze! Hab eben nachgesehen - so ein (natürlich LBA Zugelassener) Feuerlöscher kostet wieder mal schlappe 300 Ocken (gut, ELT war ein Tick teurer).

LBA zugelassene Taschentücher, LBA zugelassene Mobiltelefone (die mitzuführen sind aber nicht eingeschaltet werden dürfen) etc. - da kommt noch einiges auf uns zu.

Achso, nicht vergessen: da das Handy ja einen Sender beinhaltet muss natürlich bei der Bundesnetzagentur eine Frequenzzuteilung beantragt werden.

Warum nicht gleich einen LBA zugelassenen LBA Beamten mitführen? Jeder mitgeführte LBA Mitarbeiter sitzt nicht an seinem Schreibtisch und kann keinen weiteren (LBA zugelassenen) Schaden anrichten...

Deutschland, Deutschland...
14. Oktober 2009: Von M Schnell an Gerd Wiest
geht nicht..soviel zuladung hat keiner...
16. Oktober 2009: Von Michael Stock an David Weber
Hm. So eine NfL ist ja verbindlich.

Andererseits kann ich das ganze Zeug in unserem Flugzeug (Pitts S2B) gar nicht unterbringen, von der Erreichbarkeit ganz zu schweigen. Im Pilotensitz der Pitts kann man sich aufgrund von Cockpitgröße, Fallschirm und Hooker-Harness überhaupt nicht bewegen. Wenn mir die ICAO-Karte aus Versehen runterfällt, sehe ich die erst nach der Landung wieder (sofern ich sie nicht durch irgendwelche Rückenflugmanöver wieder rausschütteln kann). Ein Feuerlöscher im Cockpit kann zum tödlichen Geschoss werden und verbietet sich von selbst. Es hat mit der Pitts schon schwere Unfälle gegeben, weil der Transponder sich bei -4g aus der Halterung gelöst hat.

Da haben die Ärmelschonerträger beim LBA wohl wieder mal die Realität ausgeblendet ....

Wird man bestraft, wenn man sich an diese Bestimmungen aus Sicherheitsgründen nicht hält?
17. Oktober 2009: Von M Schnell an Michael Stock
Nö..ich wüsste nicht warum man bestraft werden sollte.
zumindest ist ein Argument das der einbau von Feuerlöschern einer EMZ Bedarf...also einfach reinschrauben= Rechtsverstoß...
17. Januar 2010: Von Gustav HOLDOSI an M Schnell
Also diese Diskussion verstehe ich nicht.
Ein Feuerlöscher kann Leben retten, vor allem wenn man bei einem Unfall eingeklemmt wird oder unterwegs Feuer an Bord hat.
Ich kenne zwar die Pitts nicht persönlich, aber findet sich unterhalb/an der Vorderkante des Sitzes keine Möglichkeit?

Wenn kein Feuerlöscher an Bord möglich ist würde ich lieber auf die Pitts verzichten.

LG Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at
17. Januar 2010: Von Jens-Albert Schenk an Gustav HOLDOSI
Das sehe ich genauso. Wo liegt das Problem daran, in einem Verkehrsmittel einen Feuerlöscher vorzuschreiben? Ich bin froh darüber, in meiner SR22 einen in Greifweite zu haben... Ein Cockpitbrand in >FL100 ist nicht wirklich ein Spaß.
17. Januar 2010: Von Udo S. an Jens-Albert Schenk
und im Auto?
Nicht so wichtig, ne.
Das Unfallrisiko ist ja auch nur 1 Mio mal höher ...
(oder berichten Sie mal ehrlich über die Anzahl Ihrer Feuerlöscher in Ihren Pkw's)

Hauptsache den idiotischen Überregulierern nach dem Mund sprechen - DAS macht unsere Fliegergemeinde kaputt (in diesem Fall die Halter)

Also Vorsicht, mit "Solidaritätsbekundungen" zu Behörden, denen Sicherheit fast egal ist, sondern hauptsächlich an retrospektiven Änderungen zwecks Geschäftsgenerierung interessiert sind!

Der Sicherheitsgurt (oder der Airbag) wurden auch nicht mit rückwirkendem Zwang eingeführt, die ernsthaft sicherheitsbewusste Gemeinde hat sehr selbständig zu einem brauchbaren Feature auch ohne Zwang bzw. mit bis zu 30jährigen Übergangsfristen gefunden.

Dass eine SR 2x als modernes Flugzeug anders (ausgestattet) ist als eine Morane oder sonstiges Kriegsgerät ist gut so, allerdings sollte auf Oldies sowas wie Artenschutz ebenso selbstverständlich greifen, wie die Vorschrift für neues Gerät eben erhöhten Anforderungen standhalten muss.

Die Nutzlosigkeit sämtlicher neuen Vorschriften bezieht sich hauptsächlich auf Geltendmachung auch für z B "Kriegsgerät" wodurch eigentlich jeder ADAC/TÜV/DEKRA-Gutachter sagen würde: "nööö, der Möchtegern-Oldtimer überschreitet die 5% Veränderungs-/Nichtoriginal-kriterien und ist somit bei der Prüfung / Zulassung durchgefallen"

Und zur Info: nach Kostenwert bestehen allein die letzten 3 Änderungen (Mode S, ELT, Feuerlöscher, CAMO, und was ich sonst noch vergessen hab) innerhalb von nur 2-3 Jahren, bei einer Morane bis zu 50% des Verkehrswertes.
Das ein Cirrus Besitzer/Pilot im Fliegerforum erwähnt "das ist auch gut so" ist eine Frechheit - sofern er nicht Teil der Behörde ist, die ja anscheinend hauptberufsmäßig mit der Ausrottung von Minderheiten beschäftigt ist, und insofern wenigstens auf technisches Verständnis stößt.

Also bitte immer unterscheiden zwischen "Sicherheitsrelevant" und "Zwangsrelevant"

PS: haben Sie schonmal drüber nachgedacht, dass diese Vorschrift nun auch FLugzeuge betrifft, die gar nicht in > F100 kommen (können)? Wieso weisen Sie dann explizit auf >F100 hin, zu einer Vorschrift die ALLE betreffen soll?
17. Januar 2010: Von Michael Stock an Gustav HOLDOSI
Hallo Herr Holdosi und Herr Schenk,

unter dem Sitz sind die Steuerstangen und an der Vorderkante entweder meine Beine oder der Feuerlöscher, aber sicher nicht beides. Auch links und rechts ist so wenig Platz, daß nur entweder der Feuerlöscher oder meine Arme Platz haben. Der Gepäckraum ist zu klein für die DIN-Feuerlöscher, und wenn ich dahin will, muß ich zuerst aussteigen, denn die Klappe ist hinter meinem Kopf. Man kann das drehen und wenden, wie man will - es geht nicht und stellt bei Kunstflug ein extremes Sicherheitsrisiko dar.

Auf die Pitts verzichten werde ich deswegen aber nicht, dadurch würde ich mich um ein Stück Lebensqualität bringen. Meine Sicherheitseinrichtung ist von Para-Phernalia.
17. Januar 2010: Von M Schnell an Gustav HOLDOSI
klar sie machen kunstflug mit nem feuerlöscher an bord..das ding wenn sich löst hamse ne nette beule am kopf oder ein loch in der zelle....von abgesehen,was glauben Sie mit 1kg bei nem Holz oder "Tuch/Holz/Rohr" Flieger ausrichten zu können??? 30Jahre hats keinen Interessiert und plötzlich besteht übelste Feuergefahr??
undFl100..Klar ich Flieg immer mit meinem Sperling und am liebsten noch mit "Ausgehangener" Tür da oben rum...weil sich da ein Oldtimer wie meiner ebenso wohl fühlt wie eine FW44 oder eine Bücker Jungmeister...reinschrauben konnten Sie sich ja schon immer was sie wollten..das ist auch gut so,aber zwingen ohne sinn und verstand will ich mich nicht lassen.

In D kann man mit einem Formlosen Antrag sich übrigens vom Feuerlöscher befreien lassen...Denn das LBA hat erkannt was das wieder für ein EU "Müll" ist..

Übrigens Herr Hodolsi...Das in Österreich man einiges anders sieht ist mit klar..aber was dabei raus kommt ist ja historisch dokumentiert.

Mfg: Sf23
17. Januar 2010: Von Max Sutter an M Schnell
Da der Feuerlöscher ja während des Fluges zugänglich sein muss, und dessen Inhalt wohl flüssig ist, so tritt doch automatisch die 100 ml-Grenze für die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord in Kraft. 100 ml, das gäbe doch eine ganz passable Größe, welche man außer in der Cri-Cri in praktisch jedem Flieger verkraften kann, oder nicht?
17. Januar 2010: Von  an M Schnell
das war aber jetzt böse....der konnte aber nicht fliegen...

mfg
ingo fuhrmeister
17. Januar 2010: Von M Schnell an 
öhm..böse ist wer böses denkt??? grins
sagense mal was anderes..Sie Handeln mit "zubehör"???
17. Januar 2010: Von  an M Schnell
handenlse ja...

mfg
ingo fuhrmeister

bac-components@freenet.de
17. Januar 2010: Von Jens-Albert Schenk an Udo S.
Hallo Herr Schenn,

nun regen Sie sich bitte mal wieder ab. Ein Forum ist dazu da, kontrovers aber konstruktiv zu diskutieren. Ich schlage vor, Sie überprüfen einmal Ihre Umgangsformen.

Ich sehe es als Mehrwert in Punkto Sicherheit, wenn eine Behörde vorschreibt, dass ein gewisses sicherheitsrelevantes Equipment an Bord sein muss. Verbandskasten und Feuerlöscher zählen in meinen Augen unbedingt dazu.

Ich bin selbst Gegner von Überregulierung und kann blinden Aktionismus seitens der Behörden nicht ausstehen. Doch an dieser Stelle sehe ich diesen Tatbestand nicht gegeben. Natürlich gilt es, sich mit den Bedürfnissen der gesamten GA-Branche auseinanderzusetzen. Doch pauschal auf sicherheitsrelevantes Equipment zu verzichten, nur weil einzelne Flugzeuge technisch Probleme haben, die Regelungen umzusetzen?

Wenn moderne Technik dabei helfen kann, das (private) Fliegen sicherer zu machen, bin ich dafür. Dass man regulativ dabei nicht jedes Flugzeug, angefangen vom Weltkriegs-Oldtimer bis hin zum modernen Bizzjet gleichermaßen fair behandeln kann, ist doch wohl klar. Doch deswegen jedem einen Freifahrtsschein hinsichtlich seiner eigenen Sicherheitsdenkes zu verpassen halte ich für fahrlässig. Wenn ich in ein fremdes Flugzeug einsteige möchte ich wissen, was an Bord ist und was nicht. Für die wenigsten der Branche stellt das pflichtmäßige Mitführen eines Feuerlöschers ein technisches K.O.-Kriterium dar. Vielmehr sind sicherheitsrelevante Bauteile oder Equipment oftmals sehr teuer und werden deswegen widerwillig beäugt. Ist ja grundsätzlich auch nicht zu verurteilen, doch deswegen gleich mit der Keule nach der grunsätzlichen Intention der Regelung zu schlagen, halte ich für verfehlt oder zumindest für unsachlich.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute Diskussion - auch mit unterschiedlichen Standpunkten.

Mit bestem GRuß
Jens-A. Schenk
17. Januar 2010: Von Udo S. an Jens-Albert Schenk
zu meinem diskussionsbeitrag fehlt mir von Ihnen aber immer noch die info, wieviele Feuerlöscher sie ihn Ihren Pkw's mitschleppen, bzw. weshalb Sie hier (Auto!!) keinen Umrüstzwang mit Gewalt fordern?

Ich hab immerhin darüber nachgedacht, und habe von mir aus (fast) immer, bei "gefährlichen" Tätigkeiten wie Skifoan, Mopped fahrn, etc. alles (für meine Sicherheit) Nötige dabei.

wollte nicht, dass meine "Aufregung" auf Sie ausgerichtet erscheint, aber ein bisschen schon auch darauf, dass Ihnen gar nicht bewusst ist, was Sie da verzapfn.

Zu deutsch: wenn es Ihnen wirklich wichtig gewesen wäre, hätten Sie Autos und Skirucksäcke und Mofas voller Verbandskästen, Feuerlöscher, und Mode-S ELT's. (und wenn Ihr Beispiel abfärben würden, wäre eine Regulierung dann sowieso überflüssig)

Nur nochmal der persönliche, leider durch erhöhte Überregulierung (in der Vergangenheit) schon geschädigte, Standpunkt.
Dass hier sogar die Behörde an der Sinnhaftigkeit zweifelt, ist im Nachhinein schon gegeben (wenn auch nicht durch im vorauseilenden Gehorsam Untergebene). Trotzdem habe ich nichts gegen Ihren Idealismus, ich versuche nur den Blick über den Tellerrand zu heben.

;-)
17. Januar 2010: Von Jochen Keltsch an Gustav HOLDOSI
Bei allem Verständnis für Vorschriften. Haben Sie sich einmal überlegt was passiert, wenn Sie den Feuerlöscher im Flug auslösen? Ich glaube nicht, dass Sie da Freude haben. Am Boden bei einem Motorbrand wäre er wohl eher einzusetzen. Da ist aber der Flugplatzhalter besser ausgerüstet. Diese Vorschrift hilft nur "Gloria" und Co.
17. Januar 2010: Von M Schnell an Jens-Albert Schenk
Gegen Verbandskasten (handelsüblich) ist nix auszusetzen,den habe ich schon IMMER dabei auch OHNE Pflicht und das ist der Punkt der mich stört.Pflicht..denn wenn jemand aus Sicherheitsgründen meint einen Luftfahrtgeprüften HALON Löscher für ca 400Euro´sich einbauen zu wollen,dann hat ihn noch NIE jemand dran gehindert. Aber soetwas ohne Rücksicht auf verluste zur Pflicht zu machen ist einfach drüber...denn von dem Standpunkt aus können Sie ebenso Rettungsschirme als Pflicht einführen...Das bringt auch Sicherheit...
17. Januar 2010: Von Albrecht Sieber an Jochen Keltsch
Wenn es, wie bei mir (Bücker 131, PA18) technische Schwierigkeiten oder keinen Platz im Cockpit gibt kann man eine Ausnahmegenehmigung beim LBA beantragen. Im Gegensatz zum ELT bekommt man diese Ausnahmegenehmigung ohne Zeitlimit. Das Ganze ist kostenlos und auch nicht mehr Aufwand als sinnlos im Forum zu posten.
17. Januar 2010: Von reiner jäger an Albrecht Sieber
So Sinnlos sind die Posts doch gar nicht. Andernfalls hätten Sie ja nicht zornig über die Posts geschrieben, wie praktisch das zu handhaben ist
17. Januar 2010: Von Max Sutter an Albrecht Sieber
Man kann doch davon ausgehen, dass in einem E-Klasse-Flugzeug (von der M-Klasse ganz zu schweigen) unter 1200 kg MTOM nur in wenigen Mustern Platz genug da ist, um einen Handfeuerlöscher (wieviel Liter sollen es denn sein? - die Vorschrift ist in diesem Punkt offenbar nicht einmal definiert) so zu integrieren, dass er den Einbaubedingungen auch genügt.

Ich nehme an, so ein Befestigungspunkt müsste a) leicht und ohne Ausbau von Teilen (z.B. Verkleidung oder Sitzkissen) zugänglich sein, und vor allem, er müsste so mit der Struktur verbunden sein, dass der Feuerlöscher bei den erlaubten Verzögerungen nach Part 23 (cs23) nicht zum Geschoss bzw. zur Gefahr für die Insaßen wird. Wenn man dann noch postuliert, dass der Besatzungs- und Passagierkomfort nicht leiden darf unter dem Trumm, dann stellt man schnell fest, dass das bei Fliegern um eine Tonne +-, welche das Gros der allgemeinen Leichtluftflotte bilden, meist nicht zu schaffen ist. Anders sieht es bei Neukonstruktionen und bei Fliegern ab 1,5 Tonnen aus. Bei ersteren kann sich der Konstrukteur entsprechend vorsehen, und in den andern hat es in der Regel den nötigen Platz.
18. Januar 2010: Von Albrecht Sieber an Max Sutter
Das sehe ich auch so. Insbesondere muss der Feuerlöscher vom Piloten leicht erreichbar sein, sonst sind ja sogar zwei gefordert. Konsequenz: Ausnahmegenehmigung beantragen.
18. Januar 2010: Von Max Sutter an Albrecht Sieber
Es ist ein alter Grundsatz, dass wenn die Ausnahme zur Regel zu werden droht, man auch das Gesetz bzw. die Vorschrift etwas griffiger und zutreffender formulieren könnte. Denn bevor eine Behörde sowas von sich gibt, hat sie sich in der Regel an den Tatsachen schlau zu machen, soweit es nicht um Maßnahmen auf Stufe Emergency handelt. Sowas kann ich hier nicht ausmachen.
19. Januar 2010: Von  an Max Sutter
Tja,

wieder so ein Aufreger...

Hat jemand eigentlich mal das NfL weitergelesen bevor man sich aufregt?

Einen kleinen Feuerlöscher in einer C172 oder einer SR-22 unterzubringen ist wohl wirklich nicht das Problem.

Und für den Fall der Pitts gilt schlicht:

Zitat:###-MYBR-###---------------------------
28
Ausnahmegenehmigungen

(1) Das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Antrag in begründeten Fällen einmalige
Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der § 8 Nummer 2, § 16, § 17, § 18, §19, § 20, § 24, § 25, § 26, § 27 für einen Zeitraum von längstens sechs Monaten erteilen.

(2) Die Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 8 Nummer 2 kann über den in Absatz 1 genannten Zeitraum hinaus gewährt werden, wenn sich das Luftfahrt-Bundesamt
von der Notwendigkeit überzeugt hat
.

(3) Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.[/quote]
--------------------------

Für die PItts ist das ja wohl eindeutig!
Für alle anderen: die haben ja die Möglichkeit, dem LBA das Weglassen plausible zu machen. Es ist also nicht so, dass ein Löscher auf biegen und brechen ins Flugzeug muss!

Auskunft meines LTB am Flugplatz:
Die Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich kein Problem und kann mit einem formlosen Schreiben beantragt werden.
Kleiner Wermutstropfen: Bearbeitungszeit z.Zt. 6 Monate


Grüße
TS

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