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Neue Forderung: Feuerlöscher an Bord (nach NfL II 39 / 09) ?
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19. Januar 2010: Von Max Sutter an 
Gründlich wie immer, Chapeau!

Einen kleinen Feuerlöscher in einer C172 oder einer SR-22 unterzubringen ist wohl wirklich nicht das Problem.

Wenn wir uns drauf verständigen können, dass die Befestigung der roten Bombe nur Sinn macht, wenn sie auch vom Pilotensitz (nämlich wenn der allein an Bord ist) aus ohne extreme und die Stabilität des Fluges gefährdende Verrenkungen oder gar Durchstieg nach hinten zu erreichen ist, dann würde es mich schon interessieren, wo Du da was befestigen willst in der C172. Ich setze mal den überwiegenden Fall voraus, nämlich dass der Flieger auch zum Schulen verwendet wird. Dann wird der rechte Vordersitz benötigt, und auch der Fußraum darf nicht durch große Objekte behindert werden.

Hast Du bei Deinen Recherchen auch etwas über die Beschaffenheit des Feuerlöschers herausgefunden (z.B. Mindestinhalt, Art und Luftfahrtzulassung des Inhaltes, Zulassung der Befestigung, Farbe, Schriftgröße des Warnhinweises, Häufigkeit der Nachprüfung etc., also alles was das LBA halt so reguliert?)
19. Januar 2010: Von Max Sutter an 
Hat jemand eigentlich mal das NfL weitergelesen bevor man sich aufregt?

Das ist natürlich ein Vorwurf. Ja ich habe. Kostprobe gefällig?

Auf Grund des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 56 der Betriebsordnung fürLuftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S. 1989) geändert wurde, verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:

Noch Fragen? Auf Anhieb alles verstanden?
19. Januar 2010: Von M Schnell an Max Sutter
Hallo herr Sutter

In ner c172 hab ich schon einige Löscher gesehen..die passen da zwischen die Vordersitze und den Kraftstoffhahn...
anforderungen sind zb HALON,Luftfahrtzulassung..ich glaube 1 oder 2Kg da gabs meines wissens ein Rundschreiben oder NFL die darauf bezug nahm...aber ausm Stehgreif fällt mir grad die quelle nicht ein..
Ich jedenfalls werde eine "Ausnahmegenehmigung" beantragen..weil ich keinen Löscher brauchen kann..(mir wurde zwar ungefragt bei der JNP ne halterung montiert,aber ich würd das ding da nie rausbekommen schon gar nicht wenn ich gepäck dabei hab)

Übrigens Interessant ist das man soetwas via LuftBO regelt..die hat laut aussage des LBA nämlich keinen einfluß auf die Lufttüchtigkeit..
19. Januar 2010: Von Max Sutter an M Schnell
mir wurde zwar ungefragt bei der JNP ne halterung montiert,aber ich würd das ding da nie rausbekommen schon gar nicht wenn ich gepäck dabei hab

Sagen wir es doch auf Deutsch: Behördlich geförderter Schwachsinn, der a) Geld kostet (unser Geld!) und b) in der Mehrzahl der Fälle nix bringt, außer Mehrgewicht.

Die Franzosen haben mal definiert "Gouverner, c'est prévoir". Aber das gilt wohl nur für Frankreich.
19. Januar 2010: Von M Schnell an Max Sutter
sie sprechen mir aus der Seele...vorallem die dinger kosten auch wieder 3-400euro..
20. Januar 2010: Von Jochen Keltsch an Albrecht Sieber
Hat sich schon einmal ein Fachmann Gedanken darüber gemacht, was wirklich passiert, wenn ein Feuerlöscher im Flug eingesetzt wird? Meiner Meinung würde das fatal enden. Der Pilot wäre nicht mehr in der Lage das Flugzeug zu steúern! Liegen hier im Forum darüber Erkenntnisse vor?
Vor Jahren hatten wir einen Fall, bei dem ein Feuerlöscher in der geschlossenen Kabine, Gott sei Dank noch am Boden, versehentlich los ging. Der Pilot konnte sich nur mühsam aus der Kabine befreien, hatte einen starken Hustenanfall und lag dann lange benommen neben dem Flugzeug im Gras.
Auch frage ich mich, welchen Art von Brand hier bekämpft werden soll? Ein Kabelbrand, der ätzende Dämpfe abgibt ist wohl nur durch ziehen der Sicherung schnell zu bekämpfen. Ein Feuerlöscher hilft hier nicht! Ein Motorbrand kann wohl auch kaum im Flug mit dem Kabinenfeuerlöscher bekämpft werden, hier hilft nur sofort Brandhahn zu und den Hebel auf ganz laut. Meiner Meinung gaukeln hier Bürokraten eine vermeintliche Sicherheit vor, die möglicherweise hoch gefährlich ist.
Gerne lasse ich mich überzeugen, wenn ich hier falsch liegen sollte :).
20. Januar 2010: Von M Schnell an Jochen Keltsch
Wird schon seinen Grund haben warum Halon nur noch in der Luftfahrt erlaubt ist...zu Risiken und nebenwirkungen fragen sie ihre Örtliche Feuerwehr
20. Januar 2010: Von Max Sutter an Jochen Keltsch
So naheliegend der Gedanke ist, muss man wohl einräumen, dass die Verantwortlichen für den Erlass wohl kaum an diesen Aspekt gar nicht gedacht haben können. Das ist das Argument schlechthin, das dieser Vorschrift zumindest in den beengten Platzverhältnissen von Part-23-Flugzeugen den Garaus machen sollte, denn es nützt wirklich nichts, ein Feuer an Bord zu löschen, wenn die Besatzung danach entweder nichts mehr sieht vor lauter Schaum oder Staub, oder ob sie bewusstlos wird durch Feuerlöschgase.

Selbst von den wenigen dokumentierten Vorfällen eines erfolgreichen Feuerlöschereinsatzes in Verkehrsflugzeugen wird immer von sehr starken Nebenwirkungen auf Besatzung und Passagiere berichtet, obschon dort das verfügbare Luftvolumen noch vergleichsweise riesengroß ist. Da schließt sich die Frage an, ob es überhaupt weltweit wenigstens einen dokumentierten erfolgreichen Einsatz eines Feuerlöschers an Bord eines Part 23-Flugzeuges gibt.

Auch im Auto ist schließlich der Feuerlöscher nicht dazu vorgesehen, bei geschlossenen Fenstern im Innenraum einen Brand zu löschen, sondern man hält sofort an, stürzt sich aus dem Fahrzeug, holt - soweit mit kalkulierbarem Risiko noch möglich - den Feuerlöscher aus seinem Befestigungspunkt und versucht das Feuer zu löschen. Und das sicher nicht vom geschlossenen Innenraum aus ...

Aus nahe liegenden Gründen ist diese Vorgehensweise aber in einem sich in der Luft befindlichen Flugzeug nicht möglich, und da ändert sich nichts daran, wenn solche Vorschriften vom LBA mit einem automotiven Ansatz im Hinterkopf auf die Welt gesetzt werden.
20. Januar 2010: Von Ralf Kahl an M Schnell
Hallo zusammen,

ich habe bis jetzt mit Interesse diese Diskussion verfolgt. Der häufige Hinweis auf den fehlenden Feuerlöschzwang in Kraftfahrzeugen kann man sicherlich mit dem auch schon erwähnten Argument entkräften, dass man so ein Fahrzeug im Brandfall relativ schnell anhalten und verlassen kann.
Natürlich kann man ein Flugzeug in der Luft auch verlassen ... es dauert nur länger, bis die Füße wieder auf festem Boden stehen. Dann - wie beim Auto - von außen löschen dürfte in Ermangelung der nötigen Laufgeschwindigkeit auch nicht ganz einfach sein.
Brennt ein Auto und es ist kein Feuerlöscher vorhanden, so kann man sich das i. d. R. mit weinendem Auge von AUSSEN ansehen. Im Flugzeug während des Fluges jedoch ...

Prinzipiell finde ich die Forderung nach einem Feuerlöscher an Bord nicht verfehlt. Bei uns im Verein wurden die Maschinen (soweit es ging) schon vor Jahren damit ausgerüstet.
Es wurde in einem Posting argumentiert, dass bei einem Motorbrand auf dem Boden der Flugplatzbetreiber sicherlich den effektiveren (weil voluminöseren) Feuerlöscher hat. Stimmt. Dieser basiert aber in der Regel auf Pulver- oder Schaumbasis, während der in der Maschine auf Halonbasis funktioniert.
Geht man davon aus, dass der Brand (meist Vergaserbrand beim Anlassen) schnell erkannt wird, genügt die geringe Menge des internen Löschers aus, um den Brand zu bekämpfen. Vorteil: Kein aufwändiges Reinigen des Motorraumes und vor allem auch des Motors (wie nach dem Einsatz von anderen Löschern zwingend erforderlich), wobei vor allem die Kosten für letzteres deutlich über den Anschaffungspreis des internen Löschers hinaus gehen dürfte.
Wenn es in der Luft hart auf hart kommt, wird man sich sicherlich überlegen, ob man lieber den Löscher einsetzt, oder ein paar Brathändl bekommt, wobei es bei den "kleinen" E-Maschinen sicherlich möglich ist, nach erfolgtem Einsatz die Luft durch Öffnen des Fensters oder spaltweisen Öffnung der Tür wieder zu verbessern.
Selbstverständlich kann ich den Unmut verstehen, wenn jedes Flugzeug OHNE AUSNAHME mit einem Feuerlöscher ausgerüstet werden müsste. Ausnahmen sind aber ausdrücklich gestattet!
De facto ändert sich also doch gar nicht so viel: Wer - aus was für Gründen auch immer - keinen Feuerlöscher an Bord nehmen möchte oder kann, der kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ich denke, es sollte sich jeder fragen, ob so ein Stückchen Sicherheit nicht die 400 € wert ist.

Mit freundlichen Grüßen ...

Ralf Kahl
20. Januar 2010: Von M Schnell an Max Sutter
Hallo Herr Sutter,


Es ist für den Einsatz in Luftfahrzeug "Führerräumen" ausschließlich HALON Zugelassen
20. Januar 2010: Von Max Sutter an M Schnell
Marco Scheuerlein,

Hat man einen Feuerlöscher dabei, da kann man es sich wenigstens noch überlegen, welchen Tod man sterben will, nur das "ob" ist wohl schon geklärt. Lesen Sie einmal nach, was Halon in hoher Konzentration (die bei einem Einsatz in einem einmot-Cockpöit wohl als zwangsläufige Folge auftritt) so tolles holt. Im Zweifelsfall auch die Warnhinweise auf den Halonlöschern lesen, man lässt sie dann vielleicht ganz von selbst am Boden.
20. Januar 2010: Von M Schnell an Max Sutter
ups....ich weiß, ich weiß...ich hab wieder mal nur die hälfte Gelesen ;-) vergessen Sie mein letztes Posting einfach ;-)

Mfg: SF23
20. Januar 2010: Von M Schnell an Ralf Kahl
Kaufen Sie sich nen Rettungsschirm,da hamse mehr von...was glauben Sie was Sie mit nem 1Kg Löscher ausrichten können??
Wenn jemand meint er will sich was gutes tun,dann sollte das ERLAUBT sein..aber den Aufwand der zzt. betrieben wird ist gelinde gesagt Schmarrn....
Denn: wenn die Flammen eines Motorbrandes im Flug erstmal mit ihrem Löscher erreichbar sind,dann haben dürfte ihre Frontscheibe durch die Hitze bereits "Geschichte" sein...
schauen Sie sich mal die Zeitungsbilder des Brandanschlages von Fürsty an...da iss nimmer viel übrig vom "Plastik" Flieger....
20. Januar 2010: Von Ralf Kahl an M Schnell
Sehr geehrter Herr Scheuerlein,

ich kann Ihnen nur beipflichten ... tritt ein Motorbrand während des Fluges auf, sollte man, wenn man den Brand nicht unter Kontrolle bekommt, schnellstens zusehen, die Maschine auf den Boden zu bekommen. Da hilft mir ein Löscher in der Kabine nun mal gar nichts. Ich pflichte Ihnen auch bei, was Ihre Aussage bzgl. der verbleibenden Reste der Plastikflieger angeht - das gleiche gilt bei entsprechenden Temperaturen übrigens auch für die fliegenden Alu-Dosen (Anmerkung: Ich fliege eh lieber letztere).

Wie gesagt, kann ich auch viele Gegenargumente und den allgemeinen Unmut nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann, sind polemische Äußerungen ohne faktischen Hintergrund, die ohne triftigen Grund erst einmal alles negieren unter dem Motto: "So ein Ding bringt doch eh nichts, es ist im Gegenteil sogar noch gefährlich und außerdem ist das alles doch sowieso wieder nur eine hirnrissige Idee von irgendwelchen Sesselpupern und somit komplett an der Realität vorbei ..."

Selbstverständlich ist diese neue Vorschrift lästig, da stimme ich voll und ganz zu. Unzweifelhaft kann der Einbau - wie im Beispiel mit der Pitts - gefährlich oder aufgrund der Platzverhältnisse in den Maschinen nicht möglich sein. Aber eben dafür gibt es ja die Möglichkeit der Ausnahmen.

Selbstverständlich kann man dutzende von Argumenten gegen den Einbau eines Feuerlöschers benennen oder konstruieren. Ich möchte einfach nur darauf hinweisen, dass es eben auch Argumente für die Installation eines Feuerlöschers gibt.
Wir hatten am Platz einmal den in meinem ersten Posting geschilderten Fall, dass ein Vergaserbrand während des Startvorganges entstanden ist. Dieser konnte eben mit dem internen Löscher schnell und effizient und vor allem ohne hohe Folgekosten gelöscht werden. Allein dafür hat sich die Anschaffung des Löschers gelohnt.

Eine weitere Betrachtungsweise sehe ich auch darin, dass es sicherlich genügend Piloten gibt (ohne jemandem zu nahe treten zu wollen), die sich über diese Thematik bisher wenige oder keine Gedanken gemacht haben. Etwas überspitzt gesagt - wie beim Autofahren. Wozu ein Löscher? Ein Vorteil hat diese neue Verordnung zumindest aus meiner Sicht: Es setzen sich jetzt viel mehr Piloten mit diesem Thema auseinander und wer für sich selbst erkennt, dass ein Einbau nicht erfolgen kann, der kann sich davon befreien lassen.

Mit freundlichen Grüßen ...

Ralf Kahl
21. Januar 2010: Von Juergen Baumgart an Ralf Kahl
...aha, befreien lassen...
...wieviel Euro kostet das dann ? 50? 100?

Und als Nächstes dann die Befreiung von Airbag, ABS und was man sonst noch alles in so'n Flieger zur Sicherheit reinpacken könnte ?
Auch wieder jeweils für 100 Euro?
Da brauchen wir bald nicht mehr fliegen... geht das ganze Geld für Ausnahmegenehmigungen drauf...
Und die Zeit für's Ausfüllen von derartigen Formalitäten....


Meine Meinung ebenfalls: Wir haben genug Vorschriften, ich möchte nicht mal EINE EINZIGE mehr dazu. Aber viele blödsinnige können wieder weg..
Wenn die Leute was für ihre Sicherheit tun wollen, dann sollen sie zuerst mal Handlungsabläufe üben (was tun bei Vergaserbrand am Boden oder bei Motorbrand in der Luft oder bei Elektrik-Schmorgeruch). Diese Verfahren beherrschen wahrscheinl. nicht mal 50% ...
21. Januar 2010: Von M Schnell an Ralf Kahl
Beitrag vom Autor gelöscht
21. Januar 2010: Von Jochen Keltsch an Juergen Baumgart
Sehr geehrter Herr Baumgart, ich kann Ihnen voll und ganz zustimmen. Ergänzend möchte ich noch behaupten, dass der Feuerlöscher im Klein-Flugzeug hoch gefährlich ist. Bei Benutzung im Fluge ist der gefürchtete harte Aufschlag vorprogrammiert. Das sollte jeder Flugzeugführer wissen.
21. Januar 2010: Von  an M Schnell
es muß aber auch einen führersitz im führerraum geben! ansonsten ist es kein luftfahrzeug!

mfg
ingo fuhrmeister
22. Januar 2010: Von M Schnell an 
ausser es wurde entführt...dann brauchen wir einen ENTführersitz.oder aber nen Schleudersitz... ;-)
24. Januar 2010: Von Gustav HOLDOSI an Udo S.
Das sollte man aber die Kirche im Dorf lassen!
"GEIZ IST GEIL", habe ich schon des öfteren vernommen und nur darum kann es sich wohl handeln. Bis jetzt war ich allerdings der Meinung, das ist ein Werbegag.

Wenn es an zweihundert oder vielleicht dreihundert Euro, verteilt auf einen Zeitraum von 10 Jahren fehlt, dann richtet sich Ihr Kommentar wohl von selbst.
Offensichtlich haben Sie noch gar nicht begriffen, welche Schäden Feuer an Bord u.a. bei Menschen anrichten kann.

Gehe ich fehl in der Annahme, dass Sie auch noch "Plastikkleidung" an Bord tragen, nur weil diese billiger ist?

Wenn Sie sich selbst gefährden wollen, dann könnte es mir durchaus egal sein. Wenn Sie allerdings anderen Leuten aus Geiz auf den "Kopf fallen", die sich unschuldig dann unterhalb Ihres LFZ befinden und deswegen zu Schaden kommen, das kann keiner verantworten - auch nicht Sie!
24. Januar 2010: Von Gustav HOLDOSI an M Schnell
Zitat: "klar sie machen kunstflug mit nem feuerlöscher an bord..das ding wenn sich löst hamse ne nette beule am kopf oder ein loch in der zelle..."
###-MYBR-###

Lieber Hr. SCHEUERLEIN,

Solche unprofessionellen Antworten bin ich von Ihnen nicht gewöhnt und verwundert daher Ihre Stellungnahme um so mehr:

Natürlich fliegen wir auf unserer FUJI FA200/180 mit Feuerlöscher an Bord. Dieser ist vorne am rechten Sitz unten ordnungsgemäß befestigt. Es handelt sich um einen 1kg HALON-Feuerlöscher der Firma TOTAL, die überdies neben der Klemm-Halterung auch einen daran zu befestigenden verschließbaren Metallgurt mitliefert, welcher mit einem Griff zu lösen ist.

Die Montage eines Feuerlöschers in Flugzeuge wird üblicherweise mit einen Auszugstest dokumentiert (die Statik hinsichtlich der Befestigung ist nachzuweisen), der im Rahmen einer Änderung von der jeweiligen Luftfahrtbehörde zu bewilligen ist. Für viele LFZ gibt es bereits genehmigte Dokumente.

Wir selbst haben daher für unser Wasserflugzeug LAKE LA4/200 den Einbau eines 1kg-Feuerlöschers genehmigen lassen. Wer an dem Verfahren Interesse hat, der kann sich gern an uns wenden. Eine Kostenbeteiligung ist allerdings erforderlich.

Warum man also mit einer "Beule am Kopf" oder gar einem Loch in der Zelle rechen sollte, entzieht sich meiner Kenntnis und meinem Sachverstand! Es sei denn, man hat keine Bewilligung und noch dazu den Feuerlöscher im LFZ "wild" an einer ungeeigneten Stelle befestigt.

Wenn also jemand zum Befestigen eines Feuerlöschers "gezwungen" wird, dann wohl schon gleich durch den eigenen Verstand und nicht erst durch die (für Deutschland späte) Anordnung einer Behörde!
Ein Verbandspäckchen an Bord zu haben ist wohl auch eine Frage der Vernunft und nicht der Kosten. Mehr möchte ich dazu eigentlich nicht sagen.

Zitat: ..." Übrigens Herr Holdosi...Das in Österreich man einiges anders sieht ist mit klar..aber was dabei raus kommt ist ja historisch dokumentiert."

;-)
Nun, da haben Sie aber die Gebrauchsanweisung nicht genau gelesen: In Österreich gibt es die Notwendigkeit eines Feuerlöschers und eines ELT´s an Bord schon lange.
;-))
Schon wieder ein Export, dem Sie sich nicht entziehen können?
;-)))

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at
24. Januar 2010: Von Gustav HOLDOSI an Udo S.
Sehr geehrter Hr. SCHENN,

In allen meinen/unseren Fahrzeugen findet sich ein Feuerlöscher an Bord, so dass auch solche Menschen wie Sie, die allenfalls in einen unverschuldeten Unfall verwickelt werden vielleicht auch eine etwas höhere Überlebenschance haben, ohne Ansehen der Person. Ohne geeignetes Werkzeug - keine Rettung!

Ihr Kommentar der Notwendigkeit fußt keinesfalls auf nachvollziehbaren Tatsachen, sondern wie es scheint lediglich auf unerklärlichen (Selbst-) GEIZ und dessen direkte Auswirkungen.
Nie würde ich mir auch nur ansatzweise überlegen solch ein undurchdachtes Kommentar von mir zu geben.

Ich hoffe daher für Sie, dass Sie nie einen Feuerlöscher oder ein Sanitätspaket einer dritten Person brauchen. Wenn Sie dann auch auf solche Personen mit solchen Meinungen wie Sie vertreten treffen, fürchte ich glatt um Ihr Überleben.

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at
24. Januar 2010: Von Gustav HOLDOSI an Jochen Keltsch
Sehr geehrter Hr. KELTSCH,

Da braucht man wohl nicht überlegen, das weiß man zumindest von der Theorie. Ich gebe allerdings zu, dass ich glücklicherweise noch nie in einer solchen Situation war.

Lesen Sie einfach die Vorschriften für die Anwendung eines HALON Feuerlöschers durch oder wenden Sie sich an Ihren Ausbildungsbetrieb.

Hier eine kurze Beschreibung über den Gebrauch eines HALON-Feuerlöschers:
"Halon 1211 greift direkt in die chemische Reaktion des Brandprozesses ein und stoppt das Feuer umgehend. Brände an elektronischen Geräten, in Kabelsträngen oder an pneumatischen Steuerungen können so im Ernstfall erfolgreich bekämpft werden und verhindern eine weitere Brandausbreitung."

Dabei muss man wissen, dass dem Brand der notwendige Sauerstoff entzogen wird. Ergo dessen: Vor Betätigung die Luft anhalten, nach Löschen des Brandes nicht wieder zum Atmen vergessen!

Aus dem Hersteller-Prospekt auszugsweise folgende Hinweise, wobei aus Sicht der Kleinluftfahrt manches in den Bedienungskriterien aufgrund des kleinen Cockpits wohl etwas anders ist - also interpolieren:

Bei Feuer . . .
Ruhe bewahren!
Entnehmen Sie den nächstliegenden Feuerlöscher aus seiner Halterung. Den Sicherungsbügel erst in der Nähe des Brandes nach hinten (Pfeilrichtung) umlegen, das Feuer aus einem Abstand von 1,5 bis 2 m angreifen, dabei die Düse auf die Front des Brandes richten. Den Auslösehebel mit Daumen oder Ballen kräftig niederdrücken.

Zur Beachtung!
Nur die voll ausgebildete Löschwolke ist wirksam, nicht der gebündelte Strahl an der Düse. Bildet sich diese Wolke nicht an der Front des Brandes, dann weiter zurücktreten. Bei Aufgabe des Löschmittels auf brennende Flüssigkeiten nie den Strahl direkt in die F lüssigkeit richten! Löschung immer an der Flammenfront beginnen und den Flammen mit der Löschwolke folgen.
Bei Flüssigkeitsbränden empfiehlt es sich, mit der Feuer-löscher-Düse zu wedeln.
Bei Ablöschen von Feststoffbränden Löschmittel schussweise und sanft aufbringen.
Die voll ausgebildete Löschwolke schlägt die Flammen sofort nieder. Löschmittel dann auf die verbleibende Glut aufbringen.

Was noch extra zu erwähnen wäre:

Kleine Kinder sollten möglichst aus der Reichweite der Feuerlöscher heraus gehalten werden, sofern dies im Cockpit möglich ist.
Setzen Sie nie Personen dem direkten Strahl des Feuerlöschers aus.
Halten Sie einen Abstand von mindestens 1 Meter, wenn die brennende Kleidung der Personen ausgelöscht werden soll - sofern möglich.

Sinn würde es machen, unter Aufsicht einer Feuerwehr an Bord mal einen praktischen Löschversuch zu starten. Dieser Gedanke ist mir gerade gekommen und aufgrund dieser Diskussion werden wir diesen in den nächsten Tagen, vielleicht mit Unterstützung des Herstellers, verwirklichen.

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at
24. Januar 2010: Von Gustav HOLDOSI an Juergen Baumgart
Eigentlich ist es unglaublich! Ich dachte hier diskutieren Piloten.

Wenn ich lese, dass man einen Vergaserbrand vorerst mit dem Feuerlöscher löscht, dann zunächst einmal "Gute Nacht" für Eure Ausbildung oder Eure Flugschulen.

Hier das richtige Verhalten bei Vergaserbrand:

Vergaserbrände treten fast ausschließlich am Boden nach mißglückten Anlaßvorgängen auf. Durch Fehler im Zündsystem oder auch Fehlzündungen breitet sich eine Flammenfront vom Zylinder durch das Einlaßventil und das Ansaugrohr bis zum Vergaser aus.

Günstige Bedingungen für einen Vergaserbrand sind dann gegeben, wenn zuvor übermäßig viel Benzin (meist über den Primer) eingespritzt wurde und der Propeller beim Startvorgang nach erfolgter Zündung zurückschlägt, somit einige Umdrehungen entgegen seiner vorgesehenen Laufrichtung dreht. Dies kann auch beim Anreißen des Motors am Propeller oder bei einem Starterdefekt auftreten.

Bei Vergaserbrand:

Sofortmaßnahme: Benzin-/Brandhahn schließen und unverzüglich Vollgas geben, damit das Benzin im Schwimmergehäuse des Vergasers schnell verbraucht wird.

Der Motor wird in Folge stehenbleiben, das Feuer in der Regel verlöschen. Nach dem Stillstand des Triebwerks, abgeschalteter Zündung und Bordnetz sollte man das Flugzeug sofort verlassen und einen HALON-Feuerlöscher bereithalten. Dieselbe Vogehensweise gilt auch für einen Brand nach einem mißglückten Startversuch.

Bei Verwendung von externen Schaum- und Pulverlöschern:

Sofern noch Flammen oder Rauch erkennbar sind, sollte man nicht ungezielt den Motorraum mit dem Feuerlöscher besprühen, auf keinen Fall in den Ansaugkanal spritzen! Denn dort richtet der Schaum bzw. das Löschpulver erheblichen Schaden an. Nach solcher Mißhandlung müssen unter Umständen größere Teile des Motors zerlegt und gereinigt werden, was unnötiges Geld kostet. Sicher soll man nicht zögern den Feuerlöscher einzusetzen wenn das halbe Flugzeug in hellen Flammen steht.

Nicht jeder Brand am oder unter dem Motor muß zwangsläufig ein Vergaserbrand sein!

Ein überfluteter Motor, bei dem Kraftstoff durch den Auspuff auf den Boden tropft (tritt bei zu langem Einschalten der Treibstoffpumpe auf), kann diesen überschüssigen Kraftstoff durch entzündete Abgase in Brand setzen. Fackelartige Flammen aus dem Auspuff und brennendes Benzin am Boden sind die Folge einer zu gut gemeinten Starthilfe. Sofort das Flugzeug vom Brandherd wegschieben!

Alle sollten das in ihrer Flugschule gelernt haben. Danach Luftfahrzeugwart oder Werft aufsuchen und Schaden feststellen lassen.

Abgesehen davon, dass diese zuvor geschilderten Maßnahmen sofort erfolgen können, wird es auch weitere Schäden verhindern helfen, früher jedenfalls, als dass man aus dem Flugzeug mit einem HALON-Löscher aussteigt und betätigt.
Natürlich kann auch der Einsatz von HALON-Feuerlöschern das gewünschte Ergebnis bringen - siehe korrekte Vorgangsweise oben.

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at
24. Januar 2010: Von Max Sutter an Gustav HOLDOSI
Lieber Herr Holdosi,

trotz maschinengewehrfeuerhaften Massenpostings sind Sie immer noch nicht auf die Toxizität von 1 kg Halon im sehr begrenzten Innenraum eines 4-sitzigen, sich im Flug befindlichen Privatflugzeuges eingegangen. Es läuft doch darauf hinaus, dass wir einfach eine tödliche Gefahr durch eine andere ersetzen, allerdings gegen Mehrkosten und -gewicht.

Unter diesem Aspekt darf man ruhig auch den ökonomischen Sachverstand mit zu Rate ziehen, ohne sich von Ihnen als sicherheitsfeindlicher Geizkragen beschimpfen zu lassen. Zumal sich die Zahl und Art der Feuerunfälle, welche sich im Fluge durch einen in der Kabine befindlichen Feuerlöscher retten lassen, asymptotisch gegen Null bewegen dürfte, d.h. sehr zum Leidwesen der Feuerlöscherhersteller passiert dieser Glücksfall, durch Überlebende dokumentiert, wohl nie. Aber jeder hat halt so seine Lobby, und da scheint es halt jemandem gelungen zu sein, beim LBA starkes Interesse für etwas Unnötiges zu wecken. Kühlschrankverkäufer für Iglubesitzer, kann man da nur dazu sagen. Da haben es sogar die BRS-Hersteller noch besser zu argumentieren.

P.S. Dieses Posting hat sich gekreuzt mit Ihrem Posting an Herrn Keltsch. Ich nehme meine Aussage dahingehend zurück, dass Sie etwas auf die Problematik des Einsatzes im Flugzeug-Innenraum eingegangen sind.

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