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Es ist ein alter Grundsatz, dass wenn die Ausnahme zur Regel zu werden droht, man auch das Gesetz bzw. die Vorschrift etwas griffiger und zutreffender formulieren könnte. Denn bevor eine Behörde sowas von sich gibt, hat sie sich in der Regel an den Tatsachen schlau zu machen, soweit es nicht um Maßnahmen auf Stufe Emergency handelt. Sowas kann ich hier nicht ausmachen.
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Tja,
wieder so ein Aufreger...
Hat jemand eigentlich mal das NfL weitergelesen bevor man sich aufregt?
Einen kleinen Feuerlöscher in einer C172 oder einer SR-22 unterzubringen ist wohl wirklich nicht das Problem.
Und für den Fall der Pitts gilt schlicht:
Zitat:###-MYBR-###--------------------------- "§ 28 Ausnahmegenehmigungen
(1) Das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Antrag in begründeten Fällen einmalige Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der § 8 Nummer 2, § 16, § 17, § 18, §19, § 20, § 24, § 25, § 26, § 27 für einen Zeitraum von längstens sechs Monaten erteilen.
(2) Die Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 8 Nummer 2 kann über den in Absatz 1 genannten Zeitraum hinaus gewährt werden, wenn sich das Luftfahrt-Bundesamt von der Notwendigkeit überzeugt hat.
(3) Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.[/quote] --------------------------
Für die PItts ist das ja wohl eindeutig! Für alle anderen: die haben ja die Möglichkeit, dem LBA das Weglassen plausible zu machen. Es ist also nicht so, dass ein Löscher auf biegen und brechen ins Flugzeug muss!
Auskunft meines LTB am Flugplatz: Die Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich kein Problem und kann mit einem formlosen Schreiben beantragt werden. Kleiner Wermutstropfen: Bearbeitungszeit z.Zt. 6 Monate
Grüße TS
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Gründlich wie immer, Chapeau!
Einen kleinen Feuerlöscher in einer C172 oder einer SR-22 unterzubringen ist wohl wirklich nicht das Problem.
Wenn wir uns drauf verständigen können, dass die Befestigung der roten Bombe nur Sinn macht, wenn sie auch vom Pilotensitz (nämlich wenn der allein an Bord ist) aus ohne extreme und die Stabilität des Fluges gefährdende Verrenkungen oder gar Durchstieg nach hinten zu erreichen ist, dann würde es mich schon interessieren, wo Du da was befestigen willst in der C172. Ich setze mal den überwiegenden Fall voraus, nämlich dass der Flieger auch zum Schulen verwendet wird. Dann wird der rechte Vordersitz benötigt, und auch der Fußraum darf nicht durch große Objekte behindert werden.
Hast Du bei Deinen Recherchen auch etwas über die Beschaffenheit des Feuerlöschers herausgefunden (z.B. Mindestinhalt, Art und Luftfahrtzulassung des Inhaltes, Zulassung der Befestigung, Farbe, Schriftgröße des Warnhinweises, Häufigkeit der Nachprüfung etc., also alles was das LBA halt so reguliert?)
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Hat jemand eigentlich mal das NfL weitergelesen bevor man sich aufregt?
Das ist natürlich ein Vorwurf. Ja ich habe. Kostprobe gefällig?
Auf Grund des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 56 der Betriebsordnung fürLuftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S. 1989) geändert wurde, verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:
Noch Fragen? Auf Anhieb alles verstanden?
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Hallo herr Sutter
In ner c172 hab ich schon einige Löscher gesehen..die passen da zwischen die Vordersitze und den Kraftstoffhahn... anforderungen sind zb HALON,Luftfahrtzulassung..ich glaube 1 oder 2Kg da gabs meines wissens ein Rundschreiben oder NFL die darauf bezug nahm...aber ausm Stehgreif fällt mir grad die quelle nicht ein.. Ich jedenfalls werde eine "Ausnahmegenehmigung" beantragen..weil ich keinen Löscher brauchen kann..(mir wurde zwar ungefragt bei der JNP ne halterung montiert,aber ich würd das ding da nie rausbekommen schon gar nicht wenn ich gepäck dabei hab)
Übrigens Interessant ist das man soetwas via LuftBO regelt..die hat laut aussage des LBA nämlich keinen einfluß auf die Lufttüchtigkeit..
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mir wurde zwar ungefragt bei der JNP ne halterung montiert,aber ich würd das ding da nie rausbekommen schon gar nicht wenn ich gepäck dabei hab
Sagen wir es doch auf Deutsch: Behördlich geförderter Schwachsinn, der a) Geld kostet (unser Geld!) und b) in der Mehrzahl der Fälle nix bringt, außer Mehrgewicht.
Die Franzosen haben mal definiert "Gouverner, c'est prévoir". Aber das gilt wohl nur für Frankreich.
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sie sprechen mir aus der Seele...vorallem die dinger kosten auch wieder 3-400euro..
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