Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

24. Januar 2024 13:58 Uhr: Von Malte Höltken an Michael Söchtig

Wieso 2000 kg?

24. Januar 2024 14:08 Uhr: Von Holgi _______ an Malte Höltken

St. Florians Prinzip.
Er fliegt selber unter 2000kg.
Andere sind ihm daher egal.

24. Januar 2024 14:10 Uhr: Von Michael Söchtig an Malte Höltken

@Malte: Weil es mich persönlich betrifft, außerdem habe ich mich da an der Regelung der Flugsicherung orientiert. Aber Du hast natürlich Recht, man kann das natürlich auch auf 5,7 Tonnen anheben, bzw. generell anders formulieren - sollte auch nur ein Beispiel sein wie man es regeln könnte.

Ich finde tatsächlich dass die Regulierung nur so halb gelungen ist.

24. Januar 2024 15:22 Uhr: Von Sven Walter an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

Die Minimaklausel kann 2000 oder 5700 kg MTOM erfassen, das ist Geschmackssache.

Viel wichtiger wäre mir, dass alle Gebühren und Leistungen plus Spritpreise komplett transparent und verbindlich auf der Webseite des Betreibers standardisiert maschinenlesbar sind, wie auch alle Öffnungszeiten. Ohne dies wird die Verordnung nicht genehmigt. So kann jede Flugvorbereitungssoftware alles direkt einpreisen. Schlichte Verbrauchertransparenz, tagesaktuell, automatisch. Es ist eine Frechheit, wie tief da in dicken PDF-Wälzern irgendwelche Überraschungen verborgen bleiben.

Die sollen das schön in die Spritpreise einpreisen und alles automatisieren, fertig.


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang