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29. Juli 2010: Von Klaus Dreyer an Udo S.
Gegen den übergroßen Bürokratismus des LBA hilft ausflaggen. Gemäß JAR-FCL 1.065 c) kann der Lizenzinhaber die Zuständigkeit für die Lizenz auf einen anderen JAA-Mitgliedstaat übertragen, vorausgesetzt, dass der Lizenzinhaber in diesem Staat in einem Arbeitsverhältnis steht oder seinen Haupt-Wohnsitz dort hat.

Lösung: In England eine limited company gründen (geht innerhalb von 24 h und ohne Einzahlung von Stammkapital) und sich selbst als Geschäftsführer anstellen.

Dann die folgenden beiden Dokumente (application to change the state of issue to united kingdom)

https://www.caa.co.uk/docs/33/SRG1136FF.pdf
###-MYBR-###https://www.dragonhelicopters.co.uk/FORSRG1187.pdf

downloaden, ausfüllen und senden an:

Civil Aviation Authority
Personnel Licensing Department
Aviation House
Gatwick Airport South
West Sussex RH6 0YR
United Kingdom

Sechs Wochen später schickt die CAA die Lizenz mit automatischer Eintragung von language proficiency 6. Damit hat man dann das language proficiency und das ZÜP Problem ein für allemal gelöst.

Viel Erfolg

Klaus

###-MYBR-###
29. Juli 2010: Von  an Klaus Dreyer
Moin Klaus,

coole Idee, aber hast Du bereits Erfahrungen mit dem Verlängerunsprocedere alle 5 Jahre? Limited in GB hab ich, die Schnauze voll vom LBA-ZÜP-LPT-und was-weiß-ich-noch-alles-Wahn ebenfalls. Habe gerade erst meine JAR-FCL-License hier verlängert und müßte dem zu Folge im Herbst den LP Test ansteuern. Hab zwar keine Angst vor der "Herausforderung", aber weder Zeit noch Lust auf den Gebührenschneiderwahn.

Viele Grüße,

Holger
30. Juli 2010: Von Klaus Dreyer an 
Hallo Holger,

nein, mit der Verlängerung habe ich noch keine Erfahrung. Mein CAA-Schein datiert aus 2007, also steht die Verlängerung bei mir erst 2012 wieder an. Ich vermute aber, das wird problemlos gehen. Ich werde dort dann mal anrufen. Wahrscheinlich irgendeine application ausfüllen, eine Gebühr bezahlen, und dann kommt der neue Schein ins Haus.

2008 bekam ich - zu meinem Erstaunen - unaufgefordert einen neuen Schein zugesandt mit der fertig eingedruckten language proficiency.

Allerdings will ich nicht verhehlen, dass die Gebühren in England durchaus happig ausfallen. Für die Erstausstellung der Lizenz habe ich in 2007 159,- Pfund bezahlt.

Und es könnte sein, dass für jemanden, der nicht in England wohnt (dazu muss ich sagen, dass ich in England lebe) das eine oder andere sonstige Problem auftauchen könnte. Ich mache natürlich mein medical in England, ebenso meine Übungsflüge, IFR-checkflüge sowie das biennial flight review (für meinen parallelen US-Schein). Hinsichtlich des medicals hört man ja derzeit, dass deutsche medicals anderswo nicht mehr anerkannt werden. Kann also dazu führen, dass man dann die eine oder andere Aktivität auch nach England verlegen muss.

Gr

Klaus
30. Juli 2010: Von  an Klaus Dreyer
Hallo Klaus,

Normalerweise steht im CAA Schein:
'Language Proficency: English'
das tut es jedenfalls bei mir und das ist gleichzusetzen mit Level 4.
Die Idee mit der Ltd halte ich nicht für gut. Es ist halt mehr als nur eine Formsache. Die Schreiben vom Companies House.. Die Steuererklärung beim HMRC usw.

Das mit dem Medical ist wahr. Ich hatte eine Diskussion mit der CAA. Da sich die deutsche Variante vom restlichen JAR Ländern unterscheidet, erkennen das die meisten anderen Länder nicht an. Diesmal ist Deutschland zu lasch in Bezug auf Tauglichkeitsuntersuchungen. Auch das gibt es.

Markus
10. September 2016: Von Chris _____ an 

Hallo zusammen,

ich möchte diesen alten Thread nochmal raufholen. Gibt es dazu neue Erkenntnisse in den letzten sechs Jahren?

Ich habe seit ca. 15 Jahren ein US-PPL/IFR. Auf dem Certificate steht "English proficient". Für eine Umschreibung in ein EASA-PPL wird unter anderem verlangt

"Nachweis gem. FCL.055 oder ggf. Erklärung der ausländischen Behörde über den Grad der Sprachbefähigung (Level nach ICAO)"

Genügt die Bescheinigung auf dem US-PPL? Oder muss ich irgendwo (wo?) zu einer völlig überflüssigen Prüfung.

(Ich ahne die Antwort, will aber trotzdem fragen...)

Danke für Hinweise,

Chris

10. September 2016: Von Malte Höltken an Chris _____

Soweit ich das bei der Umschreibung eines US-PPL eines Freundes mitbekommen habe, ist das Problem, daß die FAA sich weigert eine ICAO language Proficiency-Klassifikation anzugeben. Stünde da "English Proficient ICAO Level 6" oder ähnlich wäre es kein Problem, aber da da nur steht "English Proficient" musste der Test neu gemacht werden.

Ist aber Information aus zweiter Hand.

10. September 2016: Von Markus Doerr an Chris _____

Inzwischen hab ich Level 6. Den durch eine Prüfung erworben.


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