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22. August 2004: Von Gerhard Uhlhorn an Jan Brill
Hallo,

ich sehe das auch so wie Herr Jolas. Es ist manchmal schwer zu beurteilen ob es so ist (nach deutscher Rechtslage), oder eben nicht. Ich habe auch schon bei Diskussionen erlebt, dass man Paragraphen um die Ohren gehauen bekommt, von denen man angenommen hatte, dass es diese gar nicht in Deutschland geben dürfte. Ich denke da besonders an die Geschichte mit der Informationssammelwut auf den Türmchen nach der Landung.

Man kann die Piloten sensibilisieren. Das ist gut.
Man muss aber auch die Fluglehrer erreichen und man muss vor allem die rechtlichen Hintergründe diskutieren. Auch die Behörden müssen in die Diskussion eingebunden werden. Es nützt nichts, wenn nur einige Piloten sich 'richtig' verhalten und andere eben nicht. Es nützt auch nichts, wenn sich die Piloten so verhalten, wie es im Artikel beschrieben wurde, aber die deutschen Gesetze – egal ob ICAO-regelwiedrig oder nicht – dieses eben nicht hergeben (Herr Schmidt hat darauf hingewiesen).

Vermutlich sind Fluglehrer, Luftaufsicht etc. irgend wie organisiert. Zumindest haben sie wohl so was wie eine Verbandszeitung. Und bestimmt gibt es bei den entsprechenden Behörden auch zuständige Mitarbeiter die man ansprechen könnte.

Ich denke, dass es in unserem aller Interesse sein müsste hier klare Verhältnisse zu schaffen. Egal ob international übliche Verfahren, oder Sonderregelungen im deutschen Alleingang. In jedem Falle aber müssen die Verfahren so geschult werden wie sie geflogen werden, die Gesetzeslage muss dem entsprechen und Abweichungen von internationalen Standards MÜSSEN UNBEDINGT an die ICAO gemeldet werden und für Piloten von ausserhalb auch per Botlang/AIP etc. erkenntlich sein. ES KANN NICHT ANGEHEN, DASS EINIGE SO FLIEGEN, DIE ANDEREN ANDERS UND DAS DIE REGELN IM DEUTSCHEN LUFTRAUM NICHT DEN INTERNATIONALEN STANDARDS ENTSPRECHEN. UND ES KANN AUCH NICHT SEIN, DASS AUSLÄNDISCHE PILOTEN UND DIE ICAO NICHT ÜBER ABWEICHUNGEN INFORMIERT WERDEN! DAS IST CAOS, und der Bundesrepublik nicht würdig.

Vorschlag:
– Erstmal sollte man ein Idealbild entwerfen das aufzeigt, wie es sein sollte. Das hat der Artikel schon teilweise getan.

– Dann sollte man genau die Differenzen zum deutschen Recht herausarbeiten, genau prüfen ob die Rechtslage in allen Punkten dem entspricht.
BEISPIEL: Nach § 70 LuftVG Daten auch nach der Landung über den Flug erheben und ins Hauptflugbuch eintragen. Andererseits wird das Hauptflugbuch vom Flugplatzbetreiber geführt, der eben diese Daten nicht erfassen und speichern darf.

- Nun sollte mit den zuständigen Behörden eine Klärung der Widersprüche herbeigeführt werden.

- Ist das geregelt, muss eine eventuelle Abweichung an die ICAO gemeldet werden. Abweichungen müssen auch fremden Piloten zur Verfügung stehen, so dass man als Pilot nicht mehr ins offene Messer läuft, wenn man in einem anderen Land ist.

Weitere konstruktive Vorschläge sind willkommen.

Kann PuF die entsprechenden Gesetzestexte für Recherchen online zur Verfügung stellen, oder einen Link zu diesen aufnehmen?

Vielleicht sollte man eine Diskussion eröffnen, in der alle Unstimmigkeiten zusammengetragen und von z.B. PuF als durchnummerierte Liste online gestellt werden. Diese Liste sollte ständig gepflegt und erweitert werden. Hat man (möglichst) alle Fälle erfasst, sollte diese Liste an alle Beteiligten verteilt werden, über Fachzeitschriften, Verbandszeitungen, Schreiben an Behörden, als Handout bei allen Ausbildungsvorgängen und z.B. bei Scheinverlängerungen, als Flugblätter an Piloten, Flugleiter usw. an Flugplätzen. Jeder Beteiligte muss es kennen. Und dann kann man Punkt für Punkt in Angriff nehmen, diskutieren und schließlich in Gesetzestexte gießen, ausbilden und fliegen.
Dann erhalten wir wieder (Rechts-) Sicherheit im deutschen Luftraum.

Grüße aus Hamburg
Gerhard Uhlhorn
23. August 2004: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

Ihren Vorschlag einer wie auch immer gearteten "Sammelliste" halte ich für sehr interessant!

Etwas Ähnliches gibt es im Zusammenhang mit der JAR-FCL bereits in Baden Württemberg. Hier werden alle Ungereimtheiten zusammengetragen um entsprechende Novellierungen herauszuarbeiten:

https://home.t-online.de/home/schmila3/novellierung_luftpersv.htm###-MYBR-###

Grüße,
Th. Schmidt

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