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Reise | Zollpflicht von Deutschland nach Norwegen  
9. März 2013: Von Franz Wempe 
Hallo!

Kann mir jemand in Kürze schildern, ob ich Zoll oder grenzpolizeiliche Formalien einhalten muß, wenn ich von einem Sonderlandeplatz in Deutschland zu einem Sonderlandeplatz nach Norwegen will?
Ist das noch Europa oder innerhalb Schengen? Bin gerade nicht im Bilde und habe keine Zeit die ganzen AIP´s zu wälzen.

Vieleicht weiß ja jemand ob ich nach dem Start hier erst noch einen Zollflugplatz ansteuern muß und dann in
Norwegen auch erst einen Port of Entry ansteuern muß (mit einem kleinen Deutschen SEP-Flugzeug)?

Gruß

Franz
9. März 2013: Von Pelle Goran an Franz Wempe Bewertung: +1.00 [1]
Norwegen ist Schengen. Ich kenne das mit Norwegen nur so, dass man eine Einfluggenehmigung als Papier an Bord haben musste - allerdings ist dies Wissen schon ein paar Jahre alt. Damals mussten wir in Dänemark landen, EU Zollausgang und Norwegen Einfluggenehmigung deklarieren und dann in Norwegen wurde der Flugplan automatisch bei Landung auf einem Port of Entry geschlossen. Aber vielleicht hat jemand aktuellere Informationen.

Kennst du diese zu Europa gehörenden Darstellungen der Organisationen? (leider auf Wiki nicht ganz aktuell, aber gut genug den Wahnsinn zu dokumentieren):
9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Franz Wempe
Grundsätzlich musst du einen Zollplatz anfliegen, da Norwegen zwar Schengen, aber nicht EU ist, also ein ähnlicher Fall wie die Schweiz. Allerdings gibt es in der AIP eine Vorsehung, dass man im privaten Verkehr und ohne zu verzollende Waren an Bord auch Nicht-Zollplätze direkt anfliegen kann, wenn man den Zoll schriftlich x Stunde vor dem Flug informiert, indem man eine Kopie des Flugplans dorthin faxt. Habe ich vor einigen Jahren von D kommend schon mal so gemacht. Um es genau zu wissen, wirst du aber nicht drum herum kommen, mal in den Abschnitt "Entry & Exit Requirements" reinzugucken. So weit ich erinnere steht es dort etwas umständlich verklausuliert drin. Aber nix mit Genehmigung.
9. März 2013: Von Andreas Trainer an Pelle Goran

Die beiden Darstellungen sind ungefähr so leicht zu durchblicken wie die geänderten Regeln zur Abgabe eines IFR-Flugplanes seit 11/2012.

9. März 2013: Von Franz Wempe an Andreas Trainer
Also nix mit mal eben innerhalb 3 Stunden von unkontrolliert zu unkontrolliert so wie in Österreich!
Einen Zollplatz in Norwegen anzufliegen wäre nicht das Problem, aber hier erst wieder runter
und einen Abflugplatz anzufliegen macht den ganzen Spaß und den Tag schon wieder kaputt :-(
9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Franz Wempe
Ja, am "deutschen Ende" eines solchen Fluges muss natürlich ein Zollplatz angeflogen werden, da es in Deutschland solche pragmatischen Lösungen wie in Norwegen oder UK leider nicht gibt.
Und einen Flugplan braucht man natürlich auch, das hat mit der Zollthematik nichts zu tun.
9. März 2013: Von Franz Wempe an Philipp Tiemann
Am "Ende" ist mittlerweile klar. Flugplan sowieso. Ich fliege das
mittlere Leg IFR. Aber muß ich erst auch noch auf einen Abflugzollplatz
innerhalb Germany zwischenlanden oder kann ich direkt z.B. nach Kristiansand?

Umgekehrt muß ich hier dann aber auf einem kontrollierten Platz landen
und nicht direkt zu meine SLP oder?
9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Franz Wempe
Nochmal: In Deutschland musst du sowohl beim Ausflug, als auch wieder beim Einflug, auf einen Zollplatz. In Norwegen möglicherweise in beiden Fällen nicht, insofern du den Zoll entsprechend vorab informierst (siehe AIP).
Das ganze hat aber direkt nichts mit "kontrolliertem vs. unkontrolliertem Flugplatz" zu tun.
9. März 2013: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Es könnte sein, dass kein Zollflugplatzzwang bei der Aus-/Einreise nach/von Norwegen besteht. Norwegen ist Mitglied von Schengen (d.h. keine Personenkontrollen) und Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d.h. Zollunion.

Man müsste hier beim Zoll nachfragen, inwiefern beim Flug in ein Schengen/EWR-Mitglied Zollflugplatzpflicht besteht.
9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht
9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Achim H.

Also, ich hab noch mal nachgeguckt.

In Deutschland ist die Sache sonnenklar; ich zitiere noch mal das entsprechende Dauer-NOTAM:

ENTRY INTO OR EXIT FROM THE TERITORY OF THE FEDERAL REPUBLIK OF
GERMANY IS ONLY PERMITTED VIA THE INTERNATIONAL AIRPORTS AND VIA THE
AERODROMES AUTHORIZED BY CUSTOMS AND FEDERAL POLICE.
THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH CUSTOMS SERVICE DOES NOT APPLY
FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER EUROPEAN UNION MEMBER STATES.
THE OBLIGATION TO USE AN AIRPORT WITH PASSPORT SERVICE DOES NOT
APPLY FOR FLIGHTS FROM/TO OTHER SCHENGEN AREA STATES.

Also: wen Ziel oder Startort kein EU-Mitglied --> Zollkontrolle notwendig --> Zollplatz notwendig.

Was Norwegen angeht, habe ich auf die Schnelle den entsprechenden Passus direkt in der AIP nicht gefunden, dafür aber im - ebenfalls offiziellen - "VFR Guide Norway". Dort steht:

First landing in Norway shall be done at airports where custom services are available. Private operated aircraft with MTOW 5700 kg and a maximum of 10 passengers may also use other airfields. A complete ICAO flight plan shall be sent to the Directorate of Customs and Excise at the latest 4 hours prior entering Norwegian territory. AIS/ NOTAM may help you to forward a copy of your flight plan to the Directorate of Customs and Excise upon request. If stated arrival/departure times has to be changed, the Directorate of Customs and Excise shall be notified ASAP (Fax: +47 22 86 08 00).

10. März 2013: Von Thomas Brachtel an Franz Wempe
Hier ein Auszug aus den Jeppesen Texten bzgl. Entry Requirements for Norway
Gruss
Thomas

1.2 Entry Requirements
1.2.1 Generalities
1.2.1.1 Aircraft Entering or Leaving Norway
Aircraft flying into or leaving Norwegian territory shall make their first landing at and last take-off from an international aerodrome listed in section 3.3 (Bergen, Oslo)
Aerodromes with Customs Clearance, unless exemption from this rule has been granted in special cases by the authorities concerned.
1.2.1.2 Insurance
Valid insurance covering third party liability is mandatory also for private flights conducted over Norwegian territory.
1.2.1.3 Animals
No animal may be brought into Norway without an import licence from:
Norwegian Animal Health Authorities
Postboks 8147 Dep
0033 Oslo
Tel: 22 24 19 40
Fax: 22 24 19 45
Norway is free of rabies (la rage - die Tollwut) and wishes to remain so. Violations of these regulations are severely punished and animals imported illegally are
liable to be destroyed.
1.2.2 Customs Regulations
At Bergen (Flesland), Oslo (Gardermoen) and Stavanger (Sola), customs and immigration clearances are free of charge during office hours.
At other customs aerodromes all expenses connected with the provision of customs and immigration services will be charged the pilot/operator requesting
the services (transport of officers, overtime pay etc).
A simplified customs and immigration clearance procedure has been established for flights with light aircraft between Sweden and Norway. Further information
may be obtained from the Directorate of Customs and Excises or the local customs authorities.
Pilots requesting customs at aerodromes where such request shall be forwarded to the appropriate ATS unit, shall in item 18 of the flight plan include the
abbreviation: RMK/, followed by the words: REQUEST CUSTOMS.
When the customs authorities have approved an exemption for an aircraft from the requirement to use an international aerodrome, this shall be indicated in
item 18 of the flight plan by inserting the abbreviation: RMK/, followed by the words: CUSTOMS ARRANGED.
10. März 2013: Von Andreas Trainer an Thomas Brachtel
Ich fliege "nur" VFR, kenne also die IFR-Bottlangs nicht.

Mein VFR-Bottlang (selbstverständlich aktuell) hat im Bereich "'Aerodromes with Customs Clearance" unter 3.3.4 Other Aerodromes with Customs Clearance 18 Fluplätze aufgeführt.

Und warum beim Heimflug nicht in Kristiansand landen und nochmal billigen Sprit aufnehmen?

10. März 2013: Von Name steht im Profil an Achim H.
Norwegen ist Mitglied des EWR aber NICHT Mitglied der Zollunion = Zoll ist notwendig.

Ja, das kann auch von einem kleinen Platz ausgehen WENN der "mobilen" Zoll anbietet. In Speck/Schweiz ist das z.B. auch so. Kleiner lokaler Grasplatz, der aber per Internetanmeldung den lokalen Zoll aktiviert. Man landet zur angegebenen Zeit. Kommt der Zoll an den Platz, wird man kontrolliert. Kommt er nicht, ist man nach einem vorgegebenen Zeitpuffer berechtigt zu gehen und gilt als "abgewickelt". Ich war ein paar mal da, bei mir kam er nie.
10. März 2013: Von Pelle Goran an Name steht im Profil
Wobei Norwegen zwar nicht in der Zollunion ist, aber dafür in der EFTA etcetc ...

Am besten man nimmt einfach die direkte Information den norwegischen Zolls zu Hilfe:
10. März 2013: Von Achim H. an Name steht im Profil
Norwegen ist Mitglied des EWR aber NICHT Mitglied der Zollunion = Zoll ist notwendig.

OK, die Definition von "Zollunion" ist wohl, dass alle Mitglieder gegenüber Nichtmitgliedern dieselben Zollbestimmungen haben und das ist bei EU/Norwegen nicht der Fall. Jedoch gibt es zwischen Norwegen und der EU intern keine Zölle. Allerdings muss ich wohl das aus China in die EU importierte Handy bei der Verbringung nach Norwegen beim Zoll deklarieren.

Ich habe die Anfrage an den deutschen Zoll geschickt, da gibt es eine Emailadresse. Man weiß ja nie, vielleicht gibt es da eine Bestimmung. Die norwegische Seite ist nicht relevant, denn dort gibt es das vereinfachte Verfahren mit Voranmeldung.

In Speck/Schweiz ist das z.B. auch so. Kleiner lokaler Grasplatz, der aber per Internetanmeldung den lokalen Zoll aktiviert. Man landet zur angegebenen Zeit. Kommt der Zoll an den Platz, wird man kontrolliert. Kommt er nicht, ist man nach einem vorgegebenen Zeitpuffer berechtigt zu gehen und gilt als "abgewickelt". Ich war ein paar mal da, bei mir kam er nie.

Ja, und das kostet richtig Geld. Ich habe mit einer C172 mit 2x Zoll und Landung 100 CHF bezahlt und der Zoll kam nicht. Für das Geld hätte ich eine Komplettuntersuchung inkl. Röntgen des Flugzeuges erwartet. Fand ich eine ziemliche Frechheit für diesen abgelegenen Grasplatz. In Deutschland bietet fast jeder Verkehrslandeplatz mobilen Zoll und das kostet meist nichts.
10. März 2013: Von joy ride an Achim H.

Achim, nicht den deutschan Zoll auf Ideen bringen: ich glaube fast, das ist eine rühmliche Ausnahme, zumindest wo ich bisher unterwegs war.
Also: pssst ... und hoffentlich merkt keiner was.

Immerhin ist die Alternative, wie in Herzogenaurach den Service ganz einzustellen - auch nicht der hit.

10. März 2013: Von Thomas Brachtel an Achim H.
"..... Ich habe mit einer C172 mit 2x Zoll und Landung 100 CHF bezahlt und der Zoll kam nicht. Für das Geld hätte ich eine Komplettuntersuchung inkl. Röntgen des Flugzeuges erwartet. Fand ich eine ziemliche Frechheit für diesen abgelegenen Grasplatz....."

Ist das jetzt ernst gemeint, so nach dem Motto: Ich habe dafür bezahlt, dann möchte ich jetzt auch bitte bis ins Kleinste untersucht werden.
11. März 2013: Von Peter Luthaus an Achim H.
In Deutschland habe ich das letzte Mal 170 € bezahlt für eine Ausnahme vom Zollflugplatzzwang zwecks Einflug aus der Schweiz. Leider ist unser Flugplatz EDLM seit einem Jahr kein Zollflugplatz mehr. Aber der Zoll kam auch für sein Geld...
11. März 2013: Von Peter Schneider an Franz Wempe
Ganz einfach Franz: mußt Du 4 Stunden vorher Flugplan aufgeben, egal zu welchem Provinzplatz in Norge. Zoll kommt sowieso wahrscheinlich nicht, will aber Zeit für Entscheidung.
So gemacht, norwegischer Freund (B737) hat dazu beraten, hat geklappt. Viel Glück, Peter
13. März 2013: Von Achim H. an Franz Wempe
Ich hatte beim Zoll nachgefragt (da gibt es eine Email-Adresse für private Anfragen) und sehr interessante Informationen erhalten.

Norwegen gilt generell als Drittland, es besteht Zollpflicht. Auf Antrag kann von/zu einem nicht als Zollplatz gekennzeichneten Platz geflogen werden, dies ist jedoch mit Kosten verbunden (Höhe habe ich nicht erfragt). Es gibt ein Formular.

Allerdings gibt es etwas Interessantes: der Ausflug aus D in ein Drittland bedarf keines Zollflugplatzes, sofern keine Waren ausgeführt werden. Artikel 231 der Zollkodex-Durchführungsverordnung.

Im Anhang ein schönes Merkblatt des Zolls zu dem Thema.

Fazit: wenn man nix außer Reisegepäck dabei hat, dann kann man von jedem Flugplatz aus nach Norwegen starten, aber auf dem Rückflug benötigt man einen Zollflugplatz in D oder eine Befreiung im Einzelfall.


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merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf
Adobe PDF | 44.0 kb | Details




20. März 2013: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H.
Aber Achtung: Eine kostenpflichtige Amtshandlung des Zolls kann teuer werden. 2012 hatten wir in EDHF (kein Zollflugplatz, auch kein "besonderer" Flugplatz nach Zolldefinition) einen Besuch aus der Schweiz. Mit Formblatt 006 angemeldet, alles legal. Die kamen dann beim Einflug wie auch beim Abflug mit 2 Leuten und haben gefilzt. Kosten zwischen 300 und 400 Euro! Der Mann kommt nie wieder.
20. März 2013: Von Achim H. an Ernst-Peter Nawothnig
Die Möglichkeit von jedem Platz ohne Zollanmeldung zu fliegen gilt nur für den Abflug, ist in dem Dokument sehr schön erläutert.
21. März 2013: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H.
Ich hatten ihm geraten, beispielweise in Kassel zwischenzulanden, sich die Beine zu vertreten und dem Risiko dieser Einmalveranstaltung auszuweichen. Nö, musste sein.
12. März 2021: Von Chris Hannen an Ernst-Peter Nawothnig
Beitrag vom Autor gelöscht

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