Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

11. Januar 2013: Von Olaf Musch an Pelle Goran
Pelle,

sehr schöne Zusammenstellung.
Immerhin kenne ich die Antwort auf Deine Frage 14, wieso die LP in der Lizenz steht:

Das Funksprechzeugnis ist unbefristet. Die Lizenz (und dort ggf. eingetragene
weitere Berechtigungen/Ratings) dagegen nicht. Da auch LP in den meisten Fällen
befristet ist, kommt sie mit in die Lizenz, damit nur in einem Papier die
Verlängerungen eingetragen und abgestempelt werden müssen.

Und zu Frage 11:
Doch, Du darfst auch mit einem LP4 Englisch durchaus VFR nach Frankreich rein,
dort aber eben auch nur zu Plätzen, die auch En in der AIP anbieten.
Die Flugvorbereitung (und das betrifft dann auch die "geplanten" Alternates)
muss jetzt also auch immer die LP mit berücksichtigen ;-)

Ich habe damals immerhin meine LP bei Muttersprachlern hier machen können,
die mir nach ein wenig Smalltalk dann die Level 5 Prüfung empfohlen haben, die
ich dann auch bestanden habe. Bei Level 6 wäre ich wohl nicht ganz
durchgekommen. Macht nix, dann bin ich eben 2018 wieder dran.

Aber die LP-Prüfer müssen selbst Level 6 vorweisen können. Der "Aufstieg" in der
Prüfertätigkeit passiert dann über die Anzahl der Prüfungen, wenn ich das
richtig im Kopf habe. So und so viele Verlängerungsprüfungen Level 4 ergeben
dann das Recht, auch Erstprüfungen in Level 4 abnehmen zu dürfen.
So und so viele Erstprüfungen L4 ergeben dann das Recht, auch Verlängerungs-
prüfungen in L5 abzunehmen, usw.
Daher eben derzeit noch so viele L4-Prüfer und nur sehr wenige L5/6-Prüfer.

Schönen Gruß

Olaf
11. Januar 2013: Von Pelle Goran an Olaf Musch
Was bist du in der glücklichen Lage gewesen deine LP Prüfung bei einem Muttersprachler ablegen zu dürfen! Als ich in den USA gefragt habe, ob mir jemand ein LP abnehmen könnte, haben die mich angeschaut als sei ich vom Mond. Mit den Infos hier hätte ich das ja wahrscheinlich auch gar nicht hätte eingetragen bekommen, oder?

Ein Verfahren in dem man sich durch eine Anzahl X verschulenglischter Prüfungen auf ein höheres Level "hochdienen" darf, kann auch echt nur einem gutten Teutschen einfallen. Für Erstprüfer und Prüfer für LP6 hätte ich eine (Muttersprachler?)Prüfung gewünscht, denn dieses vermurkste deutsche Schulenglisch, über das die ganze Welt da draussen schmunzelt bis lacht, braucht wirklich keiner.

Spinnen wir den Wahn doch mal weiter - in den einschlägigen Verordnungen steht als Terminus "Sprache". Was ist denn Sprache im Hohlkörper hinter den Augen der EU? Richtig, das sind zuerst einmal die 23 offiziellen Sprachen der EU. Wie sieht dann das Papier eines europaweit fliegenden VFRlers, der sich die Mühe macht auf dem ein-brot-ein-schluck-wassser-niveau die Sprachen wie Urlaubsenglisch zu lernen ... egal. Ausserdem legt die EU - auch und ganz besonders auf Drängen der Deutschen - auf die Förderung der Minderheitensprachen Wert. Wenn man sich die Charta anschaut, dann müssten eigentlich Flugplätze auch mit Saterfriesisch, Dänisch (!) und Plattdeutsch in Deutschland möglich sein - ganz nettes Schmankerl - danach wäre auch ein Flugfunk mit Gebärdensprache als sonderzugelassener Sprache zulässig - wie auch immer das gehen soll.

Mit vorausschauender Intelligenz betrachtet, kann die Lösung in dem Kuddelmuddel doch nur der verpflichtende Gebrauch der englischen Sprache in der weltweiten Luftfahrt auch für VFR sein (aber bitte dann das wikrlich als Sprache gesprochene Englisch, nicht dieses tote Schulenglisch. OK, ich gebe zu dass es noch viel schlimmeres gibt und die LP kam ja nicht von ungefähr, aber wir sollten uns dann nicht mit diesem gestelzten Scheiss zum Affen machen.).
11. Januar 2013: Von Pelle Goran an Olaf Musch
Hallo Olaf,

sorry, aber eine "Begründung" Das Funksprechzeugnis ist unbefristet. Die Lizenz (und dort ggf. eingetragene weitere Berechtigungen/Ratings) dagegen nicht. Da auch LP in den meisten Fällen befristet ist, kommt sie mit in die Lizenz, damit nur in einem Papier die Verlängerungen eingetragen und abgestempelt werden müssen. ist doch hirnentkernter Behördenscheiss. Wenn eine Berechtigung zu einer Sache gehört - so wie Sprache zum Funk - dann gehört der Nachweis auch ins Funkzeugnis.

Wenn ich meine unbegrenzt gültige Parkerlaubnisbescheinigung als Behinderter nicht mehr meinen zeitlich ja nun mal befristeten KFZ Führerschein bekomme, sondern in die MaxBahr Baumarktkarte weil die halt nicht abläuft, dann ist das nur begrenzt sinnvoll.

Ähnlich krumme Argumentationen kenne ich noch aus der zeit der doppelten Reisepässe ... Wenn ich in einem Land auf meine Flugberechtigung geprüft werde und dieses Land hat ein Problem mit einem anderen Land und genau für dieses andere Land habe ich in meinem PPL einen LP Eintrag (der in meinen Augen einfach nicht dorthin gehört, denn er verkoppelt unzulässigerweise die Berechtigung zum Fliegen mit Anforderungen für den Flugfunk) dann habe ich ein persönliches Problem. Beispiele: früher hatte ich zwei Reisepässe - einen für Reisen in arabische Länder und einen für USA&Israel ... beide hätten bei Einreisestempeln der jeweils anderen ziemlichen Stress gemacht. Anderes Beispiel: während der Jugoslawienkrise hatte ich serbischsprachige Bücher meiner Tante im Auto und wollte nach Kroation einreisen. Noch'n Beispiel: mit makedonischer Flagge im Auto liegen nach Griechenland einfahren, war lange Zeit gut für Trouble. Und ich glaube nicht, dass diese Situationen Historie sind, sie sind auch Zukunft,
11. Januar 2013: Von Lutz D. an Pelle Goran
off topic - oder vielleicht auch nicht: Aber der große Barde der deutschen Luftfahrt Reinhard Mey, hat merkwürdigerweise auch für diesen Fall ein Liedchen parat:


Und wer mitsingen will: Lyrics
11. Januar 2013: Von Olaf Musch an Pelle Goran
Hallo Pelle,

"...ist doch hirnentkernter Behördenscheiss."

Naja, Verwaltungsbeamte beim Bürokratie-Abbau:
Lieber nur in einem Wisch Verlängerungen eintragen, als in zweien ;-)

Olaf
11. Januar 2013: Von Michael Stock an Pelle Goran
Für das Ganze gibt es eine simple Lösung: Gar nichts machen, einfach ignorieren. Solange du in der Sprache, welche du benutzt, problemlos am Sprechfunkverkehr teilnimmst, wird sich für den Eintrag einfach niemand interessieren .....
11. Januar 2013: Von Achim H. an Michael Stock
Solange du in der Sprache, welche du benutzt, problemlos am Sprechfunkverkehr teilnimmst, wird sich für den Eintrag einfach niemand interessieren .....

Gilt auch für Learjets aus dem Museum ohne Wartung und für Piloten mit falschen Identitäten und erfundenen Lizenzen.
11. Januar 2013: Von Michael Stock an Achim H.
Also, zwischen "falschen Identitäten und erfundenen Lizenzen" und dem fehlenden Eintrag über eine Sprache, die ich beherrsche und ständig anwende, besteht doch wohl ein ganz erheblicher Unterschied. Mehr als Falschparken kann letzteres kaum kosten, oder?
11. Januar 2013: Von Daniel Krippner an Olaf Musch
Das ist Ernst, ja? Wenn ich genug LP4 abgenommen habe dann komme ich auf LP5, und danach auf LP6? Das ist ja das idiotischste was ich seit langem gelernt habe! LP4 ist ja vom Sprachniveau her kurz über "atmet regelmässig" angesiedelt - und so jemand darf eines Tages einen LP6-Test bewerten? Dann ist ja alles gut mit dem Nachweis der Sicherheit der Sprachbeherrschung...

Was mir ebenfalls gegen den Strich geht ist diese zigfache Redundanz von Prüfungsinhalten - ich mache gerade das AZF, dafür habe ich mit letztes Jahr die LP6 in Englisch bescheinigen lassen. Jetzt muss ich bei der AZF Prüfung *wieder* irgend einen Text übersetzen. Was soll das? Wenn die LP-Prüfung zum Nachweis der Beherrschung der fraglichen Sprache für die Profis beim Meldeamt nicht ausreicht, wieso muss man sie dann ablegen? Abgesehen davon das der Rest der theoretischen Prüfungsinhalte auch aus allen möglichen Themenfeldern zusammengeklaut ist, mit Funken eigentlich Null bis wenig zu tun hat...

Als strukturiert denkender Mensch (manchmal, hoffentlich) ist die geistige Anpassungsfähigkeit wirklich wichtig, in dieser "Branche". Ich glaube die Alternative ist die Schizophrenie?
11. Januar 2013: Von Olaf Musch an Daniel Krippner
Hallo Daniel,

wie geschrieben: Die Prüfer müssen zunächst einmal selbst L6 nachweisen, bevor
sie überhaupt Prüfungen abnehmen dürfen.
Und dieser "Aufstieg" über die Zahl der Prüfungen ist das, was mir im Umfeld
meiner damaligen Prüfungen so erzählt wurde. Das war aber schon 2010.
Ob sich daran noch was geändert hat, weiß ich nicht.

Und das bei der regTP habe ich bei meiner AZF Prüfung auch mal angesprochen.
Deren Begründung dafür, dass wir auch da noch mal einen AIP-Text
übersetzen müssen, war:
"Bei der LP-Prüfung weisen Sie nach, dass Sie sich auf Englisch unterhalten
können. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie auch die einschlägigen
Gesetzestexte und Vorschriften in der englischen Fassung einwandfrei verstehen.
Deswegen müssen Sie das hier noch mal übersetzen."

Auch aus meiner Sicht völliger Schwachsinn, denn dieser Logik zufolge müsste
man dann eben Luftrecht noch in Englisch machen, wenn man auf Englisch
funken will. Immerhin sind ja einige Fragen bei der AZF-Prüfunge bereits
aus dem Luftrecht, aber das reicht der RegTP wohl nicht.

Da wird noch ein bisschen Wasser den Rhein (durch Köln!) hinunter fließen müssen, bis
die Kollegen sich mal Gedanken machen, das wieder ein wenig zu
entschlacken.

Schönen Gruß

Olaf
11. Januar 2013: Von Philipp Tiemann an Michael Stock
Michael,
Volle Zustimmung! Wenn ich das höre, dass Leute, die wirklich passabel bis sehr gut französisch sprechen, jetzt nicht mehr auf die kleinen Plätze fliegen wollen (obwohl sie das jahrelang getan haben), dann finde ich das sehr traurig.
11. Januar 2013: Von B. Quax F. an Philipp Tiemann
Warum hat es den die letzten 50 Jahre funktioniert? Der Regulierung steht doch in keinem Verhältniss. Nur weil ein paar Asiaten und Osteuropäer sich nicht verständigen können muß das jezt die Allgemeinheit ausbaden? Die Verursacher bekommen aber von ihrer Luftfahrtbehörde gleich ein lvl6 geschenkt und die deutschen führen einen Deutschsprachtest ein.
11. Januar 2013: Von Philipp Tiemann an B. Quax F. Bewertung: +2.00 [2]
Das Problem ist, dass die ganze Sache primär aus der Linienluftfahrt kommt, wo wie gesagt z.B. viele asiatische Piloten mit absolut null Englischkenntnissen (abgesehen von ein paar auswendig gelernten Phrasen) 747s um die Welt flogen und es dann, wenn mal etwas nicht nach Plan lief, enorme Verständigungsschwierigkeiten gab. Das hat die ICAO auf den Plan gerufen. Doch die ICAO ist dafür bekannt, stets weltweit gültige und alle zivilen Flüge betreffende Regelungen zu machen und nicht nach gewerblich à la 747 und privat à la C150 zu unterscheiden. Dies hat ja durchaus auch seine Vorteile, wenn man z.B. die Rechte der Zivilpiloten betrachtet, die ebenfalls universell, bis zum C150-Piloten gelten.

Doch in diesem Fall ist diese Gleichmacherei eben leider Mist. Als diese neuen Regeln gemacht wurden, wurde ganz sicher einfach nur nicht bedacht, dass es in einem kleinen, wohlhabenden Teil der Welt (Europa) ein paar tausend Privatpiloten gibt, die am Wochenende gerne mal kleine, wenig frequentierte Flugplätze im benachbarten Ausland fliegen (und die entsprechende Sprache womöglich auch am Funk recht ordentlich sprechen, somit also keine Gefahr darstellen) und dass dies dann -ganz strikt ausgelegt- nicht mehr legal möglich ist.

Der hiervon betroffene Teil der GA-Flüge ist im Vergleich zur Linienluftfahrt unendlich verschwindend klein. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Deshalb habe ich auch leider nur wenig Hoffnung, dass sich an dieser ICAO-Regel noch mal was zum Besseren ändert. Die einzige Hoffnung ist, dass sich im Laufe der Zeit die Usanz durchsetzt, dass Piloten -solange sie keinen Bockmist verursacht haben- nicht alleine wegen fehlendem LP-Eintrag belangt werden, sprich dass es keine Routinekontrollen in diese Richtung geben wird.
12. Januar 2013: Von Pelle Goran an Philipp Tiemann
Die Routinekontrollen haben letztes Jahr zB in Dänemark bereits angefangen. Nach der Landung "Lärmzeugnis und LP Nachweis bitte".
12. Januar 2013: Von Philipp Tiemann an Pelle Goran
Kann sein, aber da ging es ja wohl um das Englische, oder? Das ist ja nicht das Problem, sondern in Ländern wie Frankreich, Spanien, Italien, etc., also Sprachen, die der eine oder andere recht ordentlich spricht. In allen drei Sprachen würde ich wohl eine Level-4 Prüfung bestehen; allein kümmern kann sich da doch keiner drum (jede Sprache alle 4 Jahre zu erneuern).
14. Januar 2013: Von frank ernst an Philipp Tiemann
Mit den Kontrollen in Frankreich... - so recht vorstellen kann ich mir nicht, dass die flächendeckend durchgeführt werden. Wie soll das gehen? Ich lande im Sommer um 21:30 Uhr in Mimizan (LFCZ) am Atlantik, bleibe dort drei Wochen und werde beim Abflug morgens um 06:30 Uhr nach meinem "LP-Eintrag Französisch" gefragt?
14. Januar 2013: Von Achim H. an frank ernst
Du wirst auch nicht jeden Tag auf der Straße auf Fahrzeugpapiere und Alkohol getestet aber die Möglichkeit verbunden mit den Sanktionen ist wirksame Abschreckung. Wer einen fr-Platz ohne LP Französisch anfliegt, der fliegt ohne gültige Papiere und die Strafen dafür sind signifikant.

Die Franzosen haben eine spezielle Luftpolizei, die Kontrollen an Flugplätzen und auch Messungen der Höhe und Position über Grund durchführt. Das ist eine ganz andere Nummer als die dilettantischen Hilfssheriffs in Hangelar.
14. Januar 2013: Von Max Sutter an frank ernst
Im Moment ist bei den Franzosen wieder einmal Terroralarm, und da sind auch normalerweise vernünftige Behörden ab und zu außer Rand und Band.
14. Januar 2013: Von Pelle Goran an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Wäre es nicht wunderbar wenn wir auf PuF online eine Karte mit den EN anfliegbaren Plätzen hätte? Dann könnte man auf einen Blick sehen ob man eine Route überhaupt fliegen kann und vielleicht hilft es auch die anderen Plätze zu motivieren? Oder gibt es hier einen Ruheständler, der sich eh langweilt?
14. Januar 2013: Von Philipp Hayder an Pelle Goran
Per Blick in die französische AIP sollte das jetzt schon möglich sein ...
17. Januar 2013: Von joy ride an frank ernst

über die von achim beschriebene "möglichkeit" würde ich mir noch weniger sorgen machen, als über den konkreten fall:

le bourget, an einem sonnigen montag, koordination mit dem platz ergibt: "wenn sie um 9 landen wollen, stellen sie sicher dass einer der piloten die clearance auf französisch aufnimmt und bestätigt" - wieso? einfach, der sonst freundliche englischsprechende türmer hat an dem vormittag frei.
zu diesem szenario gebe man noch scheißwetter dazu, viel verkehr, und dann irgendeinen vorfall (nicht bandscheibe, luftverkehr).
was wird wohl die BEA sagen, wenn man nachher gemeinsam beim papierkram sitzt, die beteiligten eher stammeln statt flüssig reden, und nirgends ein lvl4 eingetragen ist?

oder sollte man an dem tag auf paris verzichten?

18. Januar 2013: Von frank ernst an joy ride

so spannend die Geschichte auch ist, besteht glaube ich dennoch ein nicht unerheblicher Unterschied zwischen einem Platz in der "Pampa" kurz nach/vor SR/SS und einem hochfrequentierten Platz im geheiligten Paris um 09:00 Uhr unter der Woche.

Die Franzosen hat man bislang eigentlich doch recht pragmatisch kennen gelernt, solange die Sicherheit gewährleistet bleibt; das wäre sie in deinem genannten Beispiel ohne ausreichende Französischkenntnisse natürlich nicht. Aber vollkommen anders ist es doch zu bewerten, wenn ich eine einsame, verlassene Piste mitten im Zentralmassiv anfliege (und womöglich die Positionsmeldungen noch auf Französisch durchgebe), auf der es im Jahr mal gut und gerne 5 Flugbewegungen gibt.

18. Januar 2013: Von joy ride an frank ernst

so habe ich den kern des themas verstanden (pampa) ... aber wenn ich schon weiss, dass mir frankreich gefällt, bereite ich mir für jeden einzelnen platz, für jede neue reise, eine neue strategie vor? persönlich wäre ich dafür "zu faul", bzw. mir der mehraufwand lieber, wenn ich schonmal da bin (mich über die pampa einschmuggle), dann zum nächsten rathaus und eingetütelt, die geschichte ...

aber ich denke auch nur laut, (und mache gar nichts in der richtung)

18. Januar 2013: Von Richard G. Müller an joy ride
und wie ist das mit den Flugzeugen? Wir dürfen nach JAR und EASA alle im EASA Bereich zugelassenen Flugzeuge fliegen. Müssen wir die jeweilige Landessprache beherschen um Flughandbuch und Beschriftung im Flugzeug lesen zu können?
18. Januar 2013: Von Olaf Musch an Richard G. Müller
Das heißt, dass alle Yak-Piloten auch mind. einen Lvl 4 in Russisch vorweisen können? ;-)

Olaf

128 Beiträge Seite 1 von 6

 1 2 3 4 5 6 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang