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2. August 2012: Von Achim H. an M. S.
Mathias,

wir nähern uns langsam dem Bereich, wo es interessant wird :)

Nachdem wir bereits wissen, dass das LBA gar nichts "souhaiter" tut (aus Prinzip, die wollen nix machen, die machen nur was sie laut Gesetz müssen) und das Gesetz ihnen nicht erlaubt, die DGAC-Bescheinigung< Level 6 in die Lizenz einzutragen, stellt sich nun die Frage, ob die französische Polizei die Kombination aus deutscher Lizenz und separater Prüfungsbescheinigung der DGAC über Level 4/5 anerkennt.

Wäre das nicht ein Fall für Edmund Stoiber?
7. Oktober 2012: Von Chris Schu an Achim H.
Tach die Herrschaften,
Ich hatte auch ein 'lustiges' Erlebnis bzgl. Englisch L4 Eintragung. Habe den Jar FCL Schein in AT ausgestellt bekommen vor einiger Zeit, fliege aber mit diesem Schein hauptsaechlich deutsche Flugzeuge in Europa.
Nach der Umschreibung des US-ppls wurde automatisch fuer ein paar Jahre L4 Englisch eingetragen. Dieses habe ich dann fristgemaess verlaengert - in Deutschland. Das wurde fein von den deutschen Pruefern auf dem Schein eingetragen was im Nachhinein aus zwei Gruenden nicht gueltig ist laut Austrocontrol:
1. Auslaendische Pruefer/Fluglehrer duerfen auf dem Schein nichts eintragen (- nichtmal den zweijaehrigen Checkflug - der braucht nen gesonderten Antrag... )
2. Die deutsche Engl. L4/6 pruefung ist fuer einen oesterreichischen Schein nicht gueltig! Die haben wohl andere Pruefungsprozeduren fuer das gleiche Englisch

Das nur mal so zur Info. Wundert mich ein wenig wo Europa doch eigentlich jetzt eher zusammenwachsen sollte in solchen Dingen.

Aber vielleicht haette ich das oessi English L4 eh nicht geschafft wg. fehlendem Alpenakzent.. :)

Pfiati,
Christian


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