Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

19. Juni 2012: Von Jan Brill an Christian Schuett
Was passiert, wenn ein US-Buerger mit seiner N-Reg. nach D fliegt und hier 2 Wochen Fliegerurlaub macht? Nichts. Geht natuerlich, EASA hin oder her.

Tja - das kommt darauf an. Wenn er die zwei Wochen in einer Ferienwohnung verbringt und dort auch Post empfängt wird’s eng. Im Hotel passiert wahrscheinlich nix.

Wieso?

Die maßgebliche Formulierung im 4(1)(c) ist "established or residing" / "niedergelassen oder angesiedelt". Definiert ist dies europäisch bislang nur im Steuerrecht. Wir haben dazu ein umfangreiches juristisches Gutachten anfertigen lassen, um unsere eigene Position besser abschätzen zu können. Und es ist wirklich so. Zwei Wochen in einer Wohnung können schon eine "Niederlassung" im Sinne des 4(1)(c) begründen.

Ich sage nicht dass dies zwingend von jedem Gericht in der EU so gesehen wird. Was viel mehr Schaden anrichtet ist die ständige Unsicherheit. Als Privatmann würde ich sagen F.U., als Vercharterer kann ich das nicht.

MfG
Jan Brill





19. Juni 2012: Von Philipp Tiemann an Jan Brill
"als Vercharterer kann ich das nicht" Soll heißen? Ist es mit den beiden grummans mittelfristig vorbei? Schließlich werden sich kaum genügend charterkunden mit doppelten lizenzen/IRs finden lassen, oder?
19. Juni 2012: Von Jan Brill an Philipp Tiemann
"als Vercharterer kann ich das nicht" Soll heißen? Ist es mit den beiden grummans mittelfristig vorbei? Schließlich werden sich kaum genügend charterkunden mit doppelten lizenzen/IRs finden lassen, oder?

Vorbei nicht. Das wäre ja noch schöner. Wenn sich eine strenge Auslegung des 4(1)(c) aber in Europa durchsetzt, werden die beiden Grummans 2014 zum Deutschkurs geschickt. Sind ja eh schon FSAV-konform ausgerüstet. Cheyenne bleibt N.

viele Grüße,
Jan Brill

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang