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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. August 2010: Von Gerhard Uhlhorn an Jan Brill
Es ist immer wieder erstaunlich, was sich unsere Behörden ausdenken. Könnte man sie nicht verklagen? Denn immerhin ist Gefährdung der Luftfahrt eine Straftat. Und das sollte ja auch für Behörden gelten. Und wenn die Sachlage tatsächlich so kristallklar ist, müsste eine Klage doch Erfolg haben, oder?

„Mit welchem Flugzeug hätten Sie lieber einen Triebwerksausfall kurz nach dem Start mit maximaler Abflugmasse in IMC und unter Vereisungsbedingungen?“

Stimmt es ist keine Frage, man hat mit keinem Flugzeug gerne einen Triebwerksausfall. Man kann die Frage allerdings anders formulieren: »Wenn man einen Triebwerksausfall hat, welches Flugzeug wünschte man sich am liebsten genommen zu haben?« ;-)
25. August 2010: Von Eberhard Lulay an Gerhard Uhlhorn
Wir haben doch hier auch das weit verbreitete Problem, dass eine Behörde egal in welchem Sektor, unsinnige Prozesse auf Kosten der Allgemeinheit (Bürgers/ Luftfahrer) bestreitet und diese bis in die letzte Instanz treibt, da sie ja für die Kosten nicht aufkommen muss.

Eberhard Lulay

Edit: muss
26. August 2010: Von Gerhard Uhlhorn an Eberhard Lulay
Ja, stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht: Wenn man verliert, zahlt man die Proresskosten, wenn man gewinnt, auch. Dann wird es nämlich aus Steuergeldern bezahlt. :-(
28. August 2010: Von Oscar Bürgis an Eberhard Lulay
Sie haben ja wohl nichtgs anderes von Beamten erwartet...
Diue wissen nämlich, dass Sie für sie da sind und nicht umgekehrt!

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