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Wo steht das Sie in der Karte einen Strich machen müssen?Sie sind lediglich verpflichtet bei Überland Flügen eine Flugvorbereitung zu machen wie sie diese niederlegen ist ihnen überlassen.Was den Betrieb von A/C Transpondern angeht so ist das ganz klar in der Flugsicherheitsausrüstungsverordnung FSAV beschrieben und die abweichungen dazu von der DFS Veröffentlicht(Ua. nachlesbar im Flieger Taschenkalender). wenn man sich daran hält ist man auf der Sicheren Seite. Wurden Sie oder einer ihrer Ultraseicht Kollegen von der Bundespolizei aufgehalten bzw überprüft?Wenn ja mit welcher Begründung?Das Interessiert mich,da ich des öffteren in diesem Gebiet unterwegs bin.
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Hallo,
wenn Sie mir eine MailAdresse senden ( meine ist in PuF hinterlegt) kann ich Ihnen was dazu Passendes mailen. Ich hoffe, Ultraseicht war ein Verschreiber?
lieben Gruss
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Hallo Herr Eberbach,
Dabei handelt es sich Selbstredend um einen Tippfehler.Wobei die heutigen Ultraleichten ja eigendlich schon als LSA bzw richtiges Flugzeug duchgehen könnten. Meine Email werd ich bei PuF hinterlegen,das habe ich wohl bis dato versäumt.
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Offensichtlich weiss niemand was genaues und den Ratschlag von PuF ist ja auch keine Hilfe:
Das Flugzeug stehen zu lassen oder gar nicht im Transponderpflichtigen Luftraum zu fliegen!
Ich werde morgen die Autoritäten anrufen, unter welchen Umständen ich mit dem Filser weiterfliegen kann.
3 Möglichkeiten: 1. Nur VFR, mit der Schaltung 'VFR 7000' (akzeptiere ich) 2. Nicht in gewissen Gebieten wie TMA's etc. - auch ok. 3. Gar nicht mehr. Da wird meine Einsicht aber fraglich!
Im übrigen gehe ich davon aus, dass sich hier alle ausser Brill um die Einschränkung foutieren und einfach weiterfliegen!
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Nun unsere Kunden die Betroffen sind (ca 50 Flugzeuge),haben alle diesen Netten Zettel ans Panel geheftet und lassen nach deren Aussage den Transponder aus.Bzw bleiben aus den Lufträumen wo mode S verlangt wird heraus.Wenn ihnen der einflug nicht erlaubt wird.Ob die natürlich erwähnen das sie nen Filser haben halte ich für fraglich... Letztlich kommt es auf den einzelversuch an ob man ne freigabe bekommt oder nicht...
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Wir sind immer noch nicht weiter: Darf mit einem Filser noch VFR in kontrollierten Lufträumen (die für VFR KEINE Mode S verlangen) geflogen werden? Thats the question.
Morgen werde ich hoffentlich mehr wissen.
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Laut der AD darf man den Transponder nicht betreiden wenn der Luftraum Transponderpflichtig ist UND Mode S required ist!
Es heisst jier ausdrücklich AND und nicht OR !
Dass heisst für mich dass man ihn in Mode C noch betreiben darf wenn das für den Luftraum ausreichend ist!
Einfach weiterfliegen ist sicher keine Option, wenn irgend etwas passiert, selbst wenn das nicht mit dem Transponder zu tun hat ist man illegal unterwegs gewesen und riskiert den Versicherungsschutz und eine Violation!
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Ich habe heute morgen die nötigen Auskünfte bekommen und mach es simpel:
Filser dürfen z.Z. im ganzen EASA-Raum nicht im Mode S, also IFR eingesetzt werden. VFR-Flüge, die logischerweise (noch) keinen Mode S brauchen, sind natürlich erlaubt.
Bei Filser soll es vorwärts gehen, Modifikationen sind schon teilweise geprüft und in Ordnung befunden worden. So wird es also für Filser-Eigner heissen: Transponder auf Aufforderung ausbauen, einschicken und modifiziert wieder einbauen lassen.
Doch nicht ganz so schlimm wie mit Thielert - aber man kann sich schon fragen, warum das Ganze sich so lange hinziehen konnte und vor allem, wie die Zulassung erfolgt ist.
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das ist doch ganz einfach:
der dreamliner ist delayed der a380 ist delayed der eurofighter funktioniert grad mal zu 60 % der ice wird nicht vom eddm-hbf-nach eddm gebaut die csu hat die absolute mehrheit verloren...
und da machen wir uns über ein staubkörnchen von einem transponder gedanken....
lieber ein upgedateter transponder, als eine explodierende sauerstoffflasche in der 747-400....oder nach dem start explodierende sauerstoffflaschen und wie der value-jet in den krokoteich gefallen....
mfg ingo fuhrmeister
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quelle: hp filser
EASA AD No.: 2008-1058 vom 21.08.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die bereits letzte Woche angekündigte Messreihe zum Test des letzten Modifikationsstands unserer Transponder erfolgreich beendet wurde. Die Tests erfolgten am 25. und 26.09. in der Schweiz unter Mitwirkung der EASA sowie Eurocontrol und der Schweizer Flugsicherung Skyguide. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die erfolgten I Optimierungen der über die Zulassungsrichtlinien hinausgehenden Funktionen das Verhalten der Geräte deutlich verbessert. Nach Abschluss weiterer Auswertungen erwarten wir eine verbindliche Aussage der EASA in den nächsten Tagen, die zu einer neuen Airworthiness Directive führen wird, die die bisherige AD überschreibt. Zeitgleich mit der Veröffentlichung der neuen AD werden wir ein mit der EASA abgestimmtes Service Bulletin veröffentlichen. Weitere Informationen zur Abwicklung der Implementierung dieses Service Bulletin werden wir auf unserer Webseite veröffentlichen. Auch an dieser Stelle möchten wir uns wieder einmal bei allen unseren Kunden, Geschäftspartnern, den Verbänden und Vereinen sowie der Fachpresse für die überwiegend aufmunternden Gespräche und das gezeigte Verständnis bedanken, das wir selbst von unseren Mitbewerbern erfahren haben.
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