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15. Oktober 2004: Von Bernd Juhrig an 
Ich muss mich gerade mit der neuen Arbeitstätten-Verordnung vom 12.August 2004 beschäftigen.Man höre und staune:

(Zitat)"Nicht die Befolgung abstrakter Regulierungen,sondern die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer an Ihrem Arbeitsplatz soll mittels der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet werden."

Hintergrund der Novellierung ist die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht,insbesondere getragen von der Notwendigkeit des Abbaus unnötiger bürokratischer Vorgaben.
(Steht genau so hier im Kommentar!)

Wenn man das Zitat umsetzt auf unseren Fliegeralltag,müssten doch jetzt wohl alle,die sich immer noch hinter buchstabengetreuem Umsetzen von bürokratischem Schwachsinn verstecken, den Mund halten.

Ein schönes Wochenende mit viel Freude am Fliegen wünscht
BJ
15. Oktober 2004: Von  an Bernd Juhrig
Prima. Europäisches Recht geht vor nationalem Recht. Jetzt könnte genau ein Verband das ja einklagen. Wäre doch mal was für die AOPA.

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