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4. Januar 2012: Von Thomas Endriss an 

Habe eben auch einen Brief an die italienische Botschaft geschrieben. In Zukunft gibt's keine Wochenendtrips mehr nach Trento oder Venezia Lido.

4. Januar 2012: Von  an Thomas Endriss
Habe eben den Verfasser von fliegeninitalien angeschrieben und ihn gebeten eine Warnung auf seine Homepage wegen der Steuer zu setzen.
4. Januar 2012: Von reiner jäger an 
Hallo Frau Behrle.
Hab ich das geschrieben?
Was soll also das Totschlagargument?
Dazu kann man sagen typisch Deutsch. Man muß einem nur z.B. mangelndes Demokratieverlangen nachsagen, schon ist er im off.
Dabei wollte ich das genaue Gegenteil. ich wünsche mir MEHR Demokratie und weniger Diktatur.
4. Januar 2012: Von  an reiner jäger
>
Hallo Frau Behrle.
Hab ich das geschrieben?
Ja, klar haben Sie das - indirekt, aber eindeutig. Sie haben nicht gesagt "Ich sehe das anders". Sie haben auch nicht gesagt "Ich glaube, die Mehrheit der Deutschen sieht das anders" (tut sie vermutlich auch nicht). Sie haben gesagt "das ist gesetzeswidrig, egal, was die Gerichte entschieden haben, die im Übrigen blöd sind". Mal abgesehen von der Frage des, nun ja, eigenwilligen Niveaus: Damit stellen Sie Ihre Rechtsauffassung über die des höchsten Gerichts unseres Rechtsstaats. Wirksam ginge das nur, wenn Sie den Rechtsstaat abschaffen und durch die Jägersche Spontan-Rechtssprechung ersetzen. Und das wiederum ginge nur, wenn Sie in unserem Staat das ultimative Sagen hätten. So etwas nennt man dann Diktatur.
Die Schlussfolgerung ist ebenso einfach wie eindeutig. Man muss nach dem ersten Satz nur ein bisschen zu Ende denken. Die Idee, dass ausgerechnet mehr Demokratie zu mehr Berücksichtigung von Minderheiten führen würde, ist IMHO richtig schräg.
4. Januar 2012: Von reiner jäger an 
Frau Behrle.
Was Sie da schreiben klingt durchaus logisch. Im Ergebnis stimmt es aber nicht. Das weis ich zufällig ganz genau. Ausserdem steht meine persönliche Gesinnung hier auch gar nicht zur Debatte. Für Debatten zu politischen Themen gibt es andere Foren.
Meine Meinung tue ich dennoch kund, solange es noch geht.
Sie finden es auch demokratisch korrekt, wenn ein regierender Bürgermeister vor einer Volksabstimmung schon kund tut sich einen Scheiss darum zu kümmern wie sie ausgeht.
Meine Rechtsauffassung deckt sich tatsächlich nicht immer mit der der Gerichte. Recht ist ja nicht immer gleich Gesetz. Daß Gerichte selbst mit Gesetzen überfordert sind, sieht man doch schon daran, daß viele Urteie in einer höheren Instanz wieder kassiert werden. Das ist dann die Situation, wo sich die andere Seite unrecht behandelt fühlt. Einer also immer.
Aber ich beglückwünsche Sie dazu, daß Sie sich so wohl fühlen im deutschen Umfeld und scheinbar nichts in Frage stellen wollen oder müssen. Sie sind wirklich beneidenswert!
4. Januar 2012: Von Lutz D. an reiner jäger
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Januar 2012: Von  an reiner jäger
Dass ich zu beneiden bin, ist sicher richtig. Dass ich nichts in Frage stelle, ist sicher falsch - sonst würden wir hier ja nicht diskutieren. Aber, wie LD so schön erklärt hat: Ihre Aussage, die ZÜP sei in D ungesetzlich, ist nun mal axiomatisch falsch. Das mag Ihnen nicht gefallen - aber das ändert nichts. Eine Diskussion darüber ist so sinnvoll wie die mit einem DDR-Grenzer. Über den Sinn der ZÜP dagegen könnten wir diskutieren - brauchen wir aber wohl nicht. Über ihre Gesetzmäßigkeit nicht (mehr). Der Drops ist gelutscht.
4. Januar 2012: Von Jan Brill an Jan Brill

KORREKTUR:

Ich möchte kurz auf das Thema der Diskussion, nämlich die ital. NoGo-Steuer zurückkommen und meine Aussage vom Montag, 13:38 Uhr korrigieren:

Die Steuer hat nach aktuellen Informationen Gesetzeskraft, der Staatspräsident hat das Gesetz unterzeichnet, es wurde am 27.12.2011 veröffentlicht und trat am 28.12.2011 in Kraft. Ich bitte den Irrtum zu entschuldigen.

Es fehlt indes noch an Ausführungsbestimmungen, was jedoch am Gesetz selbst nichts ändert.

Es bleibt also nichts anderes übrig, als momentan von Reisen mit dem Flugzeug nach Italien dringend abzuraten.

Die Gefahr, aus welchem Grund auch immer (Technik, Wetter, Infrastruktur) die 48 h Grenze zu überschreiten ist groß. Schade. Auch Aufenthalte zu Wartung und Instandhaltung sind nach meinem Verständnis betroffen und damit äußerst riskant.


MfG
Jan Brill
5. Januar 2012: Von  an Jan Brill
Man darf nicht vergessen, das es bestimmt bald "Handling Agents" geben wird, die einem "helfen" wollen, lehnt man diese Hilfe ab, kann es teuer werden.

Ähnliche Erfahrungen hatte ein Filmteam auf Sizilien gemacht. Nach diese "Fee" gab es auf einmal keinen Ärger mehr, alle Türen gingen "auf" und man konnte drehen. Ein Schelm, wer da Böses bei denkt...
5. Januar 2012: Von Othmar Crepaz an 
Und wie würde das in der Praxis mit dem Inkasso aussehen? Wenn ich innerhalb der 48-Stunden-Frist mehrere Flughäfen in bella Italia angeflogen habe?
Ab wann gelten die 48 Stunden? Nach der ersten Landung in Italien - oder kumulierte Gesamtaufenthaltszeit während des Jahres?
Bezahlt man bei jenem Flugplatz, wo die Gesamtzeit überschritten wird? Bekommt man von den Behörden rückwirkend einen Bescheid?
Mir scheint dieses Gesetz samt Durchführungsbestimmungen höchst unausgegoren und reparaturbedürftig.
5. Januar 2012: Von Andreas Ni an Othmar Crepaz
Zwei Jungs in Uniform, Schwarze Ray Ban und massive Colts an knabenhafter Hüfte werden einem auf dem Vorfeld geparkten Alfa Romeo mit der Aufschrift "Guardia di Finanza" entsteigen und all diese Fragen unmittelbar zu ihren eigenen Gunsten entscheiden. Und dann geht es weiter: Bargeldzahlungen in Italien sind mittlerweile auf max. 999 EUR beschränkt, und -selbst wenn Du Dich zahlungswillig erklärst- wird man Deine Kreditkarte nicht belasten können mangels Kreditkartenterminal und Dir Ketten mit riesigen Vorhaengeschloessern an die Props hängen.. Auf meiner Europakarte ist mittlerweile der Stiefel einfach nur noch weiß...
5. Januar 2012: Von Achim H. an Othmar Crepaz
Othmar -- so weit und so konsequent denken Parlamentarier nicht. Die schreiben nur ihre ungefähren Vorstellungen ins Gesetz. Dann kommen die Bürokraten und widmen sich den Durchführungsverordnungen. Die sind das eigentlich Interessante und werde wohl noch etwas Zeit benötigen. Hoffen wir, dass sie beim Schreiben derselben merken, dass das keine so gute Idee war und die Sache stecken.
5. Januar 2012: Von  an Andreas Ni
knabenhafter Hüfte

öh...
6. Januar 2012: Von Constantin Droste zu Vischering an Achim H.

@achimha:

Zu hoffen waere es ja, aber scheint mir doch recht optimistisch. Falls es demnaechst doch mal jemand "wagt" waere ein kurzer Erfahrungsbericht natuerlich sehr hilfreich. Bleibt zu hoffen, dass es "oesterreichisch" gehandhabt wird (allerdings fuer alle Gewichtsklassen...). Ich war einige Wochen nach Einfuehrung der oesterreichischen Flugabgabe (und vor der expliziten Ausnahme von<2t) mit PA28 in Salzburg und dort hat sich ausdruecklich niemand dafuer interessiert. Aussage eines GAT-Mitarbeiters: "Wir wissen offiziell von nichts, also muessen sie auch nichts bezahlen."

6. Januar 2012: Von berndludwig an Constantin Droste zu Vischering

Hat eigentlich jemand schon Erfahrungen in Österreich gesammelt, wenn man mit einem Flugzeug über

2 to aber ohne Passagiere in Innsbruck oder Klagenfurt landet ohne einen Fiskalvertreter benannt zu

haben? Ich kam in der Vergangenheit auf diese Plätze pro Jahr je 1 - 2 mal, aber immer ohne Pax,

bestenfalls war mein Hund gelegentlich dabei. Der teilt nämlich im Gegensatz zu meiner Familie meine

Flugbegeisterung mit mir. Im letzten Jahr habe ich Österreich einfach gestrichen, denn für 1 - 2 Flüge

ist die Sache mit dem Fiskalvertreter ja einfach nur eine Zumutung.

Jetzt wird es allerdings schon langsam eng von Bayern aus, wenn auch Italien als Destination ausfällt.

Aber nicht nur für Reisen mit dem Flugzeug, wenn ich das am Anfang richtig verstanden habe, fällt die

Luxussteuer auch für Autos über 250 hp an. Das meine hat leider 262 hp. Also können wir Italien als

Urlaubsland streichen. Ich werde erst mal das Hotel Hermitage auf Elba verständigen, daß die sonst

üblichen zwei einwöchigen Aufenthalte pro Jahr dieses Jahr leider ausfallen müssen. Mal sehen, was

die Hotelbetreiber davon halten werden.

Bernd Ludwig

6. Januar 2012: Von  an berndludwig
Moment, soll das heißen, das dieses Gesetz auf für in D zugelassene PKW´s gilt, die sich länger als 48 Stunden in Italien aufhalten? Wenn ja, ist dieses Land völlig beschweuert. Dann werde ich das Hotel in Bardolina sofort stonieren und wieder mallorca buchen, dort sind Fincas sehr preiswert zu haben und es gibt keine Neidsteuer.
6. Januar 2012: Von Lutz D. an 
Beitrag vom Autor gelöscht
7. Januar 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an berndludwig
Bernd,

die Empfehlung, das Gesetz einfach zu ignorieren wäre keine gute: Die Flughäfen sind per Gesetz zur Meldung an das Finanzamt verpflichtet, dieses wendet sich dann direkt an den Halter wenn kein Fiskalvertreter benannt wurde.
Ich vertrete nun schon einige deutsche Lfz-Halter auch hier aus dem Forum (die Info von Jan Brill im Editorial, dass man dazu einen teuren Steuerberater braucht ist gottlob nicht korrekt), manche davon hatten bereits Kontakt mit dem Finanzamt das sich nach deren Vertreter in Ö erkundigte.

LG,

Markus
Constantin, siehe mein posting weiter oben. Die Abflugdaten MÜSSEN per Gesetz vom Airport gemeldet werden, auch wenn der Halter selbst nichts unternimmt. LG, Markus
7. Januar 2012: Von Urs Wildermuth an Flieger Max L.oitfelder

Hallo zusammen

Das hier steckt wohl dahinter.

https://www.telegraph.co.uk/finance/financialcrisis/8995142/Italian-ski-resort-lays-bare-tax-evasion.html

Nun gilt es wohl, dass man die Italienische Regierung dazu bringt, erstens mal die Ausländer mit ihren Fliegern in Ruhe zu lassen und zweitens diejenigen zu kriegen, um die es wirklich geht und nicht einfach per Giesskanne alle dem Generalverdacht zu unterstellen. Dann kommen wir wohl irgendwo hin.

7. Januar 2012: Von Achim H. an Urs Wildermuth
Dann besteht ja Hoffnung für uns! Wenn die Lamborghini-Porsche-Ferrari-Steuereintreiber erst einmal unsere typische Cessna 172 von ihnen sehen (und riechen), dann bekommen sie Mitleid und die Steuer ist vom Tisch!
7. Januar 2012: Von  an Achim H.
ich sehe da leider keine Verbesserung für Boots- und Flugzeugbenutzer,die mehr als 48 Stunden im Land bleiben wollen. Gilt diese Regelung eigentlich jetzt auch für PKW´s mit mehr als 250 PS, die nicht in Italien gemeldet sind und länger als 48 Stunden auf Italiens Boden sind oder nicht?
8. Januar 2012: Von Albrecht Sieber an joy ride
Anbei eine qualifizierte Meinung eines der wenigen Experten. Interessant ist, dass zwar Segelflugzeuge von der Steuer betroffen sind, bei UL's aber noch Unklarheit herrscht:

https://www.fliegen-in-italien.de/luxussteuer.html
9. Januar 2012: Von Konrad Kneschaurek an Urs Wildermuth

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,807533,00.html

Solange die uns Ausländer in Ruhe lassen, bin ich für die Steuer :-)

24. April 2012: Von Jens Kröger an Konrad Kneschaurek




Hallo,

in Italien ist die Besteuerung von im Ausland zugelassenen Flugzeugen

wieder geändert worden. Die Aufenthaltsdauer ab der die Steuer fällig wird

beträgt jetzt 45 Tage und nicht wie vorher 48 Stunden. Die Steuer wurde auch

für Flugzeuge und Helikopter unter 4.000 kg gesenkt.






Eine neue Passagiersteuer für Airtaxis wurde hingegen eingeführt, mit 100

€/Passagier bis zu 1.500 km und 200 €/Passagier über 1.500 km Flugstrecke.






Im italienischen Wortlaut :





Aeromobili, tassazione

(articolo 3-quater).


L'articolo aggiuntivo 3-quater interviene in tema di tassazione di aeromobili

privati. Viene introdotta l'imposta erariale sui voli dei passeggeri di

aerotaxi, dovuta per ciascun passeggero e all'effettuazione di ciascuna tratta,

in misura pari a euro 100 in caso di tragitto non superiore a 1.500 chilometri

e a euro 200 in caso di tragitto superiore a 1.500 chilometri. L'imposta è a

carico del passeggero ed è versata dal vettore. Viene ridotto il valore

dell'imposta per kg per gli aeroplani fino a 4.000 kg e per gli elicotteri.

L'esenzione dall'imposta viene estesa agli aeromobili storici (immatricolati

per la prima volta da oltre 40 anni), agli aeromobili di costruzione amatoriale

e agli apparecchi per il volo da diporto o sportivo. L'applicazione

dell'imposta riguarda gli aeromobili non immatricolati nel Registro Aeronautico

Nazionale tenuto dall'Enac, la cui sosta nel territorio italiano si protragga

oltre 45 giorni in via continuativa (in luogo delle 48 ore attualmente

previste), indicando per essi una particolare disciplina. Viene demandata alla

Guardia di finanza e alle autorità aeroportuali la vigilanza sul corretto assolvimento

degli obblighi previsti dall'articolo.








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