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ICAO Language Proficiency Requirements

29. Juli 2010
Von Daniel Komorowski [komordan] an Klaus Dreyer [klaus47]
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siehe hier...gerade ganz frisch:

da es nirgends im internet bis jetzt so klar steht, möchte ich es keinem vorenthalten, habe aber die mail unkenntlich gemacht:


Dear Mr. Komorowski:

Inspector James Emma has asked me to assist him with your request for information.

In response to your question regarding operating an N registered aircraft with your 61.75 U.S. restricted Private Pilot Certificate, which does not have the English Proficient endorsement, I offer the following information:

After March 05, 2009 the English Proficient endorsement is required on your certificate if you operate internationally. What this means to you is that without the English Proficient endorsement on your certificate you are only legal to operate an N registered aircraft within the United States. You may operate an N registered aircraft within your home state (the country that issued the license upon which your 61.75 license is based) without a U.S. pilot license. Therefore, the fact that you do not have the English Proficient endorsement on your 61.75 license is of no importance when you operate an N registered aircraft strictly within that airspace. Despite the fact that you hold a JAR license, please do not assume that the entire EU is included in your home state. If you operate an N registered aircraft outside of your home state or outside of the United States you will need to have the English Proficient endorsement added to your 61.75 certificate.

In order to have the required endorsement added to your certificate you will need to make an appointment with a FSDO or make arrangements with one of the two following FAA Designees, who are authorized to perform this function :
(The Designees are authorized to charge a fee for their services.)

Thomas Hughston
The Old Dairy
Quarry Lane
Snarestone, Derbyshire
U..K.
DE127DD
Phone: 44 771710564421
or
Adam House
39 Sydney Dye Court
Sporle
Kings Lynn
Norfolk, U.K
PE322EE
Phone: 44 1530273866

Before you are able to make an appointment you must complete the Airman Verification process as outlined in the attachment to this message.


Best Regards,

Peter B. Smith
Aviation Safety Inspector
Federal Aviation Administration
New York Flight Standards District Office
Tel: 516.228.8029 x251
xxxxxxxxxxxx@faa.gov

Antworten


30. Juli 2010
Von Michael Stock [mstock] an Daniel Komorowski [komordan]
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Ich habe mir im Laufe des Lebens angewöhnt alle Vorschriften zu ignorieren, die offensichtlich mit dem gesunden Menschenverstand unvereinbar sind. Als Inhaber einer FAA-Lizenz mit dem Eintrag "english proficient", gültigem BFR und und häufiger fliegerischer Tätigkeit in den USA kann mir einfach niemand erklären, daß ich hier einen englischen Sprachtest machen soll, ohne sich von mir auslachen lassen zu müssen. Die diesbezügliche Konversation führe ich dann gerne in Englisch ;-)

Die Österreicher sind hier sowieso mal wieder deutlich schlauer als das LBA. Da gibt es eine "Allgemeine Verlautbarung", nach der jeder Inhaber einer Austrocontrol-Lizenz automatisch für vier Jahre ab Ausstellungsdatum den Level 4 hat - und nach vier Jahren wird die Lizenz ohnehin neu ausgestellt ;-)

@Daniel Komorowski: Die FAA erwartet von Ihnen, daß Sie sich eine aktualisierte Lizenz mit dem "proficient"-Eintrag besorgen. Geht ganz einfach und kostet nur $2 einschließlich Porto: FAA Airmen Services
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30. Juli 2010
Von Joerg Geschke [j_o_e_r_g] an Michael Stock [mstock]
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Das Rad neu erfinden hin oder her ... für diejenigen, deren Lizenz in D verwaltet wird ist es nun einmal so. Ich würde auch gern alle meine FAA-Privilegien hier in Europa uneingeschränkt anwenden dürfen – es geht aber nicht (immer).

Kontaktet das LBA Ref. L2 und versucht dort an der Quelle zu überzeugen, wenn Ihr wirklich zuviel Zeit habt. Das Ergebnis - nach derzeitiger Behördenauffassung (und eventuell inkorrekter Interpretierung der ICAO Richtlinien) - kann ich Euch schon jetzt mitteilen.

Äpfel mit Birnen zu vergleichen funktioniert beim "Amt" leider nicht. Ist reine Zeitverschwendung. Leider sehen die Damen und Herren sogar teilweise auch zwischen Äpfel gleicher Güte große Unterschiede.

Der kalkulatorische Stundenlohn vieler dieser Diskussionen hier könnte für einige Experten mittlerweise einen Jahrescheckflug finanzieren. Noch 2 bis 3 Beiträge und wir sind sowieso wieder bei irgendwelcher Klamaukpolitik angelangt, weil es nichts vernünftiges mehr zum eigentlichen Thema zu schreiben gibt.

Natürlich könnt Ihr für dieses ganze Übel in GB eine Ltd. gründen und Euch selbst zum CEO, Chiefpilot, Rocketeer oder was auch immer machen – aber lassen wir die Kirche bitte einmal im Dorf ... investiert einmalig 30 Minuten ... Level 6 und gut.

Schon einmal richtig (besonders an Wochenenden) in den Funk hineingehört (beidseitig ... Boden- und Luftfunkstelle), was dort teilweise abgeht? Ich weiß nicht welche Frequenzen Ihr benutzt, aber eine kleine Qualitätssicherung ist schon lange überfällig ... und wer Level 5 oder 6 nicht schafft hat da draußen auf einigen Kanälen außerhalb der Platzrunde eigentlich nichts zu suchen. Ob nun diese LP-Lachnummer da Abhilfe schafft ... ganz sicherlich nicht.

... and to those who (think they) are proficient: "a comparison of apples and oranges is not gonna fly either!"

Gruss,

Jörg


www.FerryPilot.de




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30. Juli 2010
Von Daniel Komorowski [komordan] an Michael Stock [mstock]
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vielen Dank für die Info mit dem "online für 2$" beantragen, jedoch geht das leider für Validations nach Part 61.75 nicht
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30. Juli 2010
Von matthias koch [mkoch] an Julian Koerpel [diamondflyer]
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Hallo,
ja, ich kenne die Stellungnahme und Aussage der FAA, wollte
nur ein wenig die Denk- und Verfahrensweise unseres hochgelobten LBA´s ein wenig ad absurdum führen (zähneknirschend amüsiert)wenn es nicht so ernst wäre.(Bismark würde sich im Grabe rumdrehen)

Gruß
Matthias
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30. Juli 2010
Von Klaus Dreyer [klaus47] an Holger Baethke [hba]
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Hallo Holger,

nein, mit der Verlängerung habe ich noch keine Erfahrung. Mein CAA-Schein datiert aus 2007, also steht die Verlängerung bei mir erst 2012 wieder an. Ich vermute aber, das wird problemlos gehen. Ich werde dort dann mal anrufen. Wahrscheinlich irgendeine application ausfüllen, eine Gebühr bezahlen, und dann kommt der neue Schein ins Haus.

2008 bekam ich - zu meinem Erstaunen - unaufgefordert einen neuen Schein zugesandt mit der fertig eingedruckten language proficiency.

Allerdings will ich nicht verhehlen, dass die Gebühren in England durchaus happig ausfallen. Für die Erstausstellung der Lizenz habe ich in 2007 159,- Pfund bezahlt.

Und es könnte sein, dass für jemanden, der nicht in England wohnt (dazu muss ich sagen, dass ich in England lebe) das eine oder andere sonstige Problem auftauchen könnte. Ich mache natürlich mein medical in England, ebenso meine Übungsflüge, IFR-checkflüge sowie das biennial flight review (für meinen parallelen US-Schein). Hinsichtlich des medicals hört man ja derzeit, dass deutsche medicals anderswo nicht mehr anerkannt werden. Kann also dazu führen, dass man dann die eine oder andere Aktivität auch nach England verlegen muss.

Gruß

Klaus
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30. Juli 2010
Von Markus Dörr [mdoerr] an Klaus Dreyer [klaus47]
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Hallo Klaus,

Normalerweise steht im CAA Schein:
'Language Proficency: English'
das tut es jedenfalls bei mir und das ist gleichzusetzen mit Level 4.
Die Idee mit der Ltd halte ich nicht für gut. Es ist halt mehr als nur eine Formsache. Die Schreiben vom Companies House.. Die Steuererklärung beim HMRC usw.

Das mit dem Medical ist wahr. Ich hatte eine Diskussion mit der CAA. Da sich die deutsche Variante vom restlichen JAR Ländern unterscheidet, erkennen das die meisten anderen Länder nicht an. Diesmal ist Deutschland zu lasch in Bezug auf Tauglichkeitsuntersuchungen. Auch das gibt es.

Markus
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