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75 Beiträge Seite 1 von 3

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16. Dezember 2023 14:00 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Wolff E.

https://code-rouge.be

wohl die belgische Abteilung der orangefarbenen Sprüher-Kleber

17. Dezember 2023 07:21 Uhr: Von Stefan Jaudas an Wolfgang Lamminger Bewertung: +5.00 [5]

Ich frage mich, wie die "mass action" definieren. So wie die Bolschewiki seinerzeit "die Mehrheit"?

Sogar Lufthansa schickt eine eher verhaltene Rechnung an die Letzte Generation. 740.000 EUR kommen mir doch jetzt eher gering vor ...

Und "Code Red", spannend was da alles unter Wiki kommt an Treffern ... und der englische Wiki-Artikel zu Code Rood ist 100% Propaganda.

Nur, was wollen Buschmann und Wissing mit noch einer Verschärfung des LuftSiG? Ich weiß doch jetzt schon, wen das unterm Strich treffen wird. Und das auch ausgerechnet noch von der FDP ... man müsste einfach nur die bestehenden Gesetze auch mal anwenden und ausschöpfen. Und nicht immer "Gründe" (er)finden, warum das jetzt doch nicht Hausfriedensbruch, schwerer Hausfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, schwere vorsätzliche Sachbeschädigung, Bildung krimineller Vereinigungen, Unterstützung derselben, usw. war. Zuzüglich dann noch die Schadenersatzforderungen ...

17. Dezember 2023 11:41 Uhr: Von F Mad an Stefan Jaudas

Der letzte Absatz ist doch so augenscheinlich zutreffend, dass man sich fragen muss, woran es liegt. Allgemeine politische Einflussnahme? Oder sind einfach die zuständigen Stellen von Menschen besetzt, die ihre persönliche politische Haltung über rechtstaatliche Prinzipien, zum Beispiel der gleichmäßigen Rechtsanwendung stellen?

17. Dezember 2023 12:57 Uhr: Von Sven Walter an F Mad

Kann man bei Wissing wohl ausschließen.

17. Dezember 2023 18:54 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Stefan Jaudas Bewertung: +0.00 [2]

Ich bin beileibe kein Jurist - aber ist es überhaupt realistisch, dass die Schadenersatzforderung rechtens oder durchsetzbar ist?

Kleben auf cem Taxiway ist wahrscheinlich schonmal kein "gefährlicher EIngriff in den Luftverkehr"

Die Sperrung des Flughafens ist ein Akt der Flugsicherung - nicht der Kleber.

Könnte ich dann auch an den Verursacher eines Auffahrunfalles Schadenersatz forderung stellen weil ich mein Meeting verpoasst habe?

Es würde mich nicht wundern wenn das im Sande versickert - das ist aj cuh s

chliesslich Aufgabe eines Juristen

17. Dezember 2023 19:40 Uhr: Von Sven Walter an Nicolas Nickisch

Ist ganz klar eine deliktische Handlung.

17. Dezember 2023 20:27 Uhr: Von Alexander Schwemmer an Nicolas Nickisch Bewertung: +3.00 [3]

Wenn sich jemand zu nah an ein Gleis stellt oder in ein stillgelegtes Abstellgleis stellt und der Fahrdienstleiter danach die Strecke sperrt, wird derjenige in der Regel trotzdem wegen Eingriffs in den Bahnverkehr verfolgt.

Zumindest bei der Bahn wird die Verfolgung nicht deswegen eingestellt, weil ein anderer (bei der Bahn der Fahrdienstleiter, in der Luftfahrt die Flugsicherung) vorher die Gefahr abgewehrt hat.

Viele Grüße

Alex

18. Dezember 2023 06:22 Uhr: Von Stefan Jaudas an Nicolas Nickisch

q.e.d. ...

18. Dezember 2023 08:42 Uhr: Von Willi Fundermann an Stefan Jaudas Bewertung: -0.33 [1]

"q.e.d. ..."

Est oder erat?

18. Dezember 2023 09:51 Uhr: Von Chris _____ an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

erat.

Dritte Person Singular Imperfekt Indikativ Aktiv.

18. Dezember 2023 10:13 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Chris _____ Bewertung: +0.00 [2]

chris...bleib bei physik...:-)))

18. Dezember 2023 10:15 Uhr: Von Stefan Jaudas an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

... Und nicht immer "Gründe" (er)finden, warum das jetzt doch nicht Hausfriedensbruch, schwerer Hausfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, schwere vorsätzliche Sachbeschädigung, Bildung krimineller Vereinigungen, Unterstützung derselben, usw. war. ...

Kleben auf cem Taxiway ist wahrscheinlich schonmal kein "gefährlicher EIngriff in den Luftverkehr"

Die Sperrung des Flughafens ist ein Akt der Flugsicherung - nicht der Kleber.

w.z.b.w.

18. Dezember 2023 12:08 Uhr: Von F Mad an Stefan Jaudas

Genau dafür habe ich mein Unverständnis mit obigem Post verkündet..... Es gibt halt gute Straftaten und schlechte Straftaten oder was jetzt???

wenn ich mit meinen Nachbarn etwas wegnehme, von dem ich behaupte, dass er es sowieso nicht braucht, ist es ja auch kein Diebstahl

18. Dezember 2023 14:59 Uhr: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: -1.33 [2]

Danke für die ausführliche, aber überflüssige grammatische Erklärung. Woher weißt Du, was Stefan gemeint hat? Es gibt beides: est und erat. Die Bedeutungen allerdings sind durchaus verschieden.

P.S.: Und "Imperfekt" heißt seit Jahrzehnten Präteritum.

18. Dezember 2023 15:08 Uhr: Von Willi Fundermann an F Mad

"...wenn ich mit meinen Nachbarn etwas wegnehme, von dem ich behaupte, dass er es sowieso nicht braucht, ist es ja auch kein Diebstahl..."

Doch!

18. Dezember 2023 15:25 Uhr: Von Andy W ✈️ an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Lufthansa schickt eine eher verhaltene Rechnung an die Letzte Generation. 740.000 EUR

Genau das habe ich auch gedacht:

8500 Passagiere betroffen laut Tagesschau.de - allein mit der Mindeskompensation von 250 € auf Grund der EU Fluggastrechte ist der genannte Betrag bei weitem übertroffen...

18. Dezember 2023 15:45 Uhr: Von Michael Söchtig an Andy W ✈️

Das Problem ist halt der konkrete kausale Nachweis dass der Schaden exakt auf der unerlaubten Handlung beruht - und dann muss man ihn auch noch detailliert darlegen. Ich kenne die Klage nicht, aber sehr wahrscheinlich wird Lufthansa hier bewusst nur solche Kostenpositionen auflisten, die ohne große Beweisaufnahme über die Bühne gehen. Ist auch ne Kostenfrage, genau wenn nach Zeit abgerechnet wird dann wirft man gutes Geld dem schlechten hinterher.

Meine Einschätzung ist eh, von denen wird nichts zu holen sein, daher verdient nur einer an der Klage - der Anwalt. Aber manchmal muss man solche Prozesse auch führen.

18. Dezember 2023 16:19 Uhr: Von Wolff E. an Andy W ✈️ Bewertung: +1.00 [1]

allein mit der Mindeskompensation von 250 € auf Grund der EU Fluggastrechte ...

Ich glaube nicht, das LH da was an die Paxe zahlen muss. Es ist wie bei einem Streik oder Wetter, es liegt nicht im Einflussbereich der LH. Daher muss sie auch neimanden entschädigen.

18. Dezember 2023 16:20 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Es ist gut, dass solche Prozesse geführt werden. Selbst wenn nichts zu holen ist, dient es der Abschreckung.

18. Dezember 2023 16:54 Uhr: Von Sven Walter an Michael Söchtig

Weitestgehende Zustimmung, außer in einem Punkte: Da die ständig freigestellt werden von wohlhabenden und fehlgeleiteten Gönnern, ist da mE durchaus was zu holen - ansonsten würden die Probleme bei der Nachwuchsgewinnung bekommen irgendwann. Oder zumindest würde sie erheblich erschwert.

18. Dezember 2023 17:00 Uhr: Von Holgi _______ an Sven Walter

Ist es nicht eine Art Geldwerter Vorteil wenn jemand für mich solche Strafen bezahlt?
Und müsste es als solcher nicht auch versteuert werden?

18. Dezember 2023 17:11 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______

Da würde ich lieber in einen Kommentar gucken, bevor ich was gackere, eigentlich. Aber das wäre hier wohl vermutlich schenkungssteuerpflichtig. Wenn's nicht von Verwandten kommt, sind das eher tiefe Freibeträge. Ob die das einpreisen oder später nochmals Ärger mit dem Finanzamt bekommen.... wer weiß mehr?

18. Dezember 2023 17:17 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Ich frage mich, wie das mit dem Freistellen juristisch und steuertechnisch gehen soll?

Wenn der Klimasprüher/-kleber im Namen des Vereins (oder auch andere Rechtsform) "Letzte Generation" sozusagen als Mitarbeiter handelt, könnte der Verein ihn vielleicht vom Schadensersatz freistellen. Aber das geht meines Wissens nach nur, wenn es sich nicht um Vorsatz des "Mitarbeiters" handelt.

Aber selbst wenn das grundsätzlich möglich wäre, hätte der Verein dann ein anderes Problem, denn er stiftet seine Mitarbeiter ja zu Straftaten an. In kürzester Zeit wäre der Verein als kriminelle Organisation dann aus dem Rennen. Daher ist die mit Spenden finanzierte Organisation immer "unbeteiligt". Es gibt auf deren Website (es tut richtig weh sich darin umzusehen!) eine Wiki mit allerlei Infos zur Planung und Organisation von Protesten und auch Rechtshinweise. Darin sind nur Zuwendungen für administrative Gebühren und Prozesskostenhilfe aufgeführt, kein Schadensersatz oder Ähnliches.

Es kann somit auch kein anderes "spendenwilliges" Unternehmen für diesen Demonstranten den Schadensersatz übernehmen, denn auch dieses hätte dann ein Problem mit der Unterstützung von Straftaten,

Als halbwegs juristisch/steuerlich machbar bliebe für mich einzig die direkte Zuwendung an die Person des Demonstranten durch Schenkung ohne Zweckbezug. Das wird dann allerdings deutlich teurer, da der Demonstrant ja zunächst Schenkungssteuer bezahlen muss oder - falls es als Einkommen deklariert wird - Lohnsteuer.

Allerdings gibt es Protestler, denen es völlig egal ist, was die Konsequenzen für sie sind. Sie wollen gar nicht in unserem "kapitalistischen System" leben, sondern empfinden es sogar als Befreiung, wenn man Ihnen jegliche Perspektive eines "normalen" Lebens nimmt. Ich müsste mal suchen, ob ich dazu noch das Interview einer "prominenten" Bienenkönigin finde. Lust darauf habe ich aber keine.

18. Dezember 2023 17:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Dieser kausale Nachweis ist ein No-Brainer.

Eine Menschenmenge bestehend aus Klima"aktivisten" rotten sich öffentlich zusammen, verschaffen sich widerrechtlich Zugang in das befriedete Besitztum einer Flughafengesellschaft (schwerer Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung), kleben sich auf dem Taxiway fest, weswegen der Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss und verursachen damit einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden (Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs).

Aber die Apologeten der LG & Co. sind leider Legion.

18. Dezember 2023 18:43 Uhr: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing

Als Arbeitgeber wurde ich mal belehrt, ich darf nicht Knöllchen meiner Mitarbeiter bezahlen. Natürlich kann man es unter der Hand doch irgendwie tun, aber nicht "offiziell". Ich bin selbst kein Anwalt/Fachmann, daher habe ich das so geglaubt. Wenn ein Verein öffentlich ankündigt, seine Mitglieder zu Straftaten zu ermuntern und ggf. die Bußgelder zu übernehmen, würde ich meinen, dass man das dem Verein durchaus untersagen kann und dafür auch dem Verein ein saftiges Bußgeld aufbrummen kann. Oder?


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