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https://code-rouge.be
wohl die belgische Abteilung der orangefarbenen Sprüher-Kleber
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Ich frage mich, wie die "mass action" definieren. So wie die Bolschewiki seinerzeit "die Mehrheit"?
Sogar Lufthansa schickt eine eher verhaltene Rechnung an die Letzte Generation. 740.000 EUR kommen mir doch jetzt eher gering vor ...
Und "Code Red", spannend was da alles unter Wiki kommt an Treffern ... und der englische Wiki-Artikel zu Code Rood ist 100% Propaganda.
Nur, was wollen Buschmann und Wissing mit noch einer Verschärfung des LuftSiG? Ich weiß doch jetzt schon, wen das unterm Strich treffen wird. Und das auch ausgerechnet noch von der FDP ... man müsste einfach nur die bestehenden Gesetze auch mal anwenden und ausschöpfen. Und nicht immer "Gründe" (er)finden, warum das jetzt doch nicht Hausfriedensbruch, schwerer Hausfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, schwere vorsätzliche Sachbeschädigung, Bildung krimineller Vereinigungen, Unterstützung derselben, usw. war. Zuzüglich dann noch die Schadenersatzforderungen ...
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Der letzte Absatz ist doch so augenscheinlich zutreffend, dass man sich fragen muss, woran es liegt. Allgemeine politische Einflussnahme? Oder sind einfach die zuständigen Stellen von Menschen besetzt, die ihre persönliche politische Haltung über rechtstaatliche Prinzipien, zum Beispiel der gleichmäßigen Rechtsanwendung stellen?
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Kann man bei Wissing wohl ausschließen.
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Ich bin beileibe kein Jurist - aber ist es überhaupt realistisch, dass die Schadenersatzforderung rechtens oder durchsetzbar ist?
Kleben auf cem Taxiway ist wahrscheinlich schonmal kein "gefährlicher EIngriff in den Luftverkehr"
Die Sperrung des Flughafens ist ein Akt der Flugsicherung - nicht der Kleber.
Könnte ich dann auch an den Verursacher eines Auffahrunfalles Schadenersatz forderung stellen weil ich mein Meeting verpoasst habe?
Es würde mich nicht wundern wenn das im Sande versickert - das ist aj cuh s
chliesslich Aufgabe eines Juristen
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Ist ganz klar eine deliktische Handlung.
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Wenn sich jemand zu nah an ein Gleis stellt oder in ein stillgelegtes Abstellgleis stellt und der Fahrdienstleiter danach die Strecke sperrt, wird derjenige in der Regel trotzdem wegen Eingriffs in den Bahnverkehr verfolgt.
Zumindest bei der Bahn wird die Verfolgung nicht deswegen eingestellt, weil ein anderer (bei der Bahn der Fahrdienstleiter, in der Luftfahrt die Flugsicherung) vorher die Gefahr abgewehrt hat.
Viele Grüße
Alex
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"q.e.d. ..."
Est oder erat?
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erat.
Dritte Person Singular Imperfekt Indikativ Aktiv.
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chris...bleib bei physik...:-)))
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... Und nicht immer "Gründe" (er)finden, warum das jetzt doch nicht Hausfriedensbruch, schwerer Hausfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, schwere vorsätzliche Sachbeschädigung, Bildung krimineller Vereinigungen, Unterstützung derselben, usw. war. ...
Kleben auf cem Taxiway ist wahrscheinlich schonmal kein "gefährlicher EIngriff in den Luftverkehr"
Die Sperrung des Flughafens ist ein Akt der Flugsicherung - nicht der Kleber.
w.z.b.w.
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Genau dafür habe ich mein Unverständnis mit obigem Post verkündet..... Es gibt halt gute Straftaten und schlechte Straftaten oder was jetzt???
wenn ich mit meinen Nachbarn etwas wegnehme, von dem ich behaupte, dass er es sowieso nicht braucht, ist es ja auch kein Diebstahl
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Danke für die ausführliche, aber überflüssige grammatische Erklärung. Woher weißt Du, was Stefan gemeint hat? Es gibt beides: est und erat. Die Bedeutungen allerdings sind durchaus verschieden.
P.S.: Und "Imperfekt" heißt seit Jahrzehnten Präteritum.
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"...wenn ich mit meinen Nachbarn etwas wegnehme, von dem ich behaupte, dass er es sowieso nicht braucht, ist es ja auch kein Diebstahl..."
Doch!
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Lufthansa schickt eine eher verhaltene Rechnung an die Letzte Generation. 740.000 EUR
Genau das habe ich auch gedacht:
8500 Passagiere betroffen laut Tagesschau.de - allein mit der Mindeskompensation von 250 € auf Grund der EU Fluggastrechte ist der genannte Betrag bei weitem übertroffen...
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Das Problem ist halt der konkrete kausale Nachweis dass der Schaden exakt auf der unerlaubten Handlung beruht - und dann muss man ihn auch noch detailliert darlegen. Ich kenne die Klage nicht, aber sehr wahrscheinlich wird Lufthansa hier bewusst nur solche Kostenpositionen auflisten, die ohne große Beweisaufnahme über die Bühne gehen. Ist auch ne Kostenfrage, genau wenn nach Zeit abgerechnet wird dann wirft man gutes Geld dem schlechten hinterher.
Meine Einschätzung ist eh, von denen wird nichts zu holen sein, daher verdient nur einer an der Klage - der Anwalt. Aber manchmal muss man solche Prozesse auch führen.
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allein mit der Mindeskompensation von 250 € auf Grund der EU Fluggastrechte ...
Ich glaube nicht, das LH da was an die Paxe zahlen muss. Es ist wie bei einem Streik oder Wetter, es liegt nicht im Einflussbereich der LH. Daher muss sie auch neimanden entschädigen.
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Es ist gut, dass solche Prozesse geführt werden. Selbst wenn nichts zu holen ist, dient es der Abschreckung.
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Weitestgehende Zustimmung, außer in einem Punkte: Da die ständig freigestellt werden von wohlhabenden und fehlgeleiteten Gönnern, ist da mE durchaus was zu holen - ansonsten würden die Probleme bei der Nachwuchsgewinnung bekommen irgendwann. Oder zumindest würde sie erheblich erschwert.
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Ist es nicht eine Art Geldwerter Vorteil wenn jemand für mich solche Strafen bezahlt? Und müsste es als solcher nicht auch versteuert werden?
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Da würde ich lieber in einen Kommentar gucken, bevor ich was gackere, eigentlich. Aber das wäre hier wohl vermutlich schenkungssteuerpflichtig. Wenn's nicht von Verwandten kommt, sind das eher tiefe Freibeträge. Ob die das einpreisen oder später nochmals Ärger mit dem Finanzamt bekommen.... wer weiß mehr?
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Ich frage mich, wie das mit dem Freistellen juristisch und steuertechnisch gehen soll?
Wenn der Klimasprüher/-kleber im Namen des Vereins (oder auch andere Rechtsform) "Letzte Generation" sozusagen als Mitarbeiter handelt, könnte der Verein ihn vielleicht vom Schadensersatz freistellen. Aber das geht meines Wissens nach nur, wenn es sich nicht um Vorsatz des "Mitarbeiters" handelt.
Aber selbst wenn das grundsätzlich möglich wäre, hätte der Verein dann ein anderes Problem, denn er stiftet seine Mitarbeiter ja zu Straftaten an. In kürzester Zeit wäre der Verein als kriminelle Organisation dann aus dem Rennen. Daher ist die mit Spenden finanzierte Organisation immer "unbeteiligt". Es gibt auf deren Website (es tut richtig weh sich darin umzusehen!) eine Wiki mit allerlei Infos zur Planung und Organisation von Protesten und auch Rechtshinweise. Darin sind nur Zuwendungen für administrative Gebühren und Prozesskostenhilfe aufgeführt, kein Schadensersatz oder Ähnliches.
Es kann somit auch kein anderes "spendenwilliges" Unternehmen für diesen Demonstranten den Schadensersatz übernehmen, denn auch dieses hätte dann ein Problem mit der Unterstützung von Straftaten,
Als halbwegs juristisch/steuerlich machbar bliebe für mich einzig die direkte Zuwendung an die Person des Demonstranten durch Schenkung ohne Zweckbezug. Das wird dann allerdings deutlich teurer, da der Demonstrant ja zunächst Schenkungssteuer bezahlen muss oder - falls es als Einkommen deklariert wird - Lohnsteuer.
Allerdings gibt es Protestler, denen es völlig egal ist, was die Konsequenzen für sie sind. Sie wollen gar nicht in unserem "kapitalistischen System" leben, sondern empfinden es sogar als Befreiung, wenn man Ihnen jegliche Perspektive eines "normalen" Lebens nimmt. Ich müsste mal suchen, ob ich dazu noch das Interview einer "prominenten" Bienenkönigin finde. Lust darauf habe ich aber keine.
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Dieser kausale Nachweis ist ein No-Brainer.
Eine Menschenmenge bestehend aus Klima"aktivisten" rotten sich öffentlich zusammen, verschaffen sich widerrechtlich Zugang in das befriedete Besitztum einer Flughafengesellschaft (schwerer Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung), kleben sich auf dem Taxiway fest, weswegen der Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss und verursachen damit einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden (Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs).
Aber die Apologeten der LG & Co. sind leider Legion.
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Als Arbeitgeber wurde ich mal belehrt, ich darf nicht Knöllchen meiner Mitarbeiter bezahlen. Natürlich kann man es unter der Hand doch irgendwie tun, aber nicht "offiziell". Ich bin selbst kein Anwalt/Fachmann, daher habe ich das so geglaubt. Wenn ein Verein öffentlich ankündigt, seine Mitglieder zu Straftaten zu ermuntern und ggf. die Bußgelder zu übernehmen, würde ich meinen, dass man das dem Verein durchaus untersagen kann und dafür auch dem Verein ein saftiges Bußgeld aufbrummen kann. Oder?
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