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22. Juli 2022: Von Holgi _______ an Chris _____

Der Bericht ist in wichtigen Teilen falsch.

Privatjets sind nicht generell con CO2 Handel der EU ausgeschlossen.

Befreit sind nur Flugzeuge unter 5,7 Tonnen und Gewerblicher Luftverkehr.

Werkverkehr, sowie rein Privat betriebene Jets über 5,7 Tonnen fallen voll unter den CO2 Handel.

Das diese Flugzeuge auch nicht alle von der Mineralölsteuer befreit sind wissen wir hier im Forum auch nur zu gut.


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