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30. September 2015: Von Ulrich Dr. Werner an Stefan K.

Guten Tag zusammen

Nach meinem Verständnis kann "Police Info", von mir aus auch "Himself Info" oder "you name it Info" gar nichts anweisen. Das ist nach Recht und Gesetz eine Rufstelle des Fluginformationsdienstes und dort gibt es weder Versagen noch Freigaben für Flugbewegungen.

Die einzige mir bekannte Einflussnahme der Polizei auf den Luftverkehr in der Luft ergibt sich aus § 21 (4) LuftVO (Ansteuern durch mil. oder pol. LFZ).

Die Empfehlung einer Info-Stelle, z.B. über eine Luftraumsperrung am Ort x zum Zeitpunkt y, würde ich selbstverständlich für meine Flugdurchführung berücksichtigen.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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