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15. Juli 2007: Von Jan Brill an 
... ich muss sagen, dass mich einige Beiträge in dieser Diskussion doch sehr überraschen.

Als Piloten geben wir jährlich Zigtausende von Euro aus um unseren Flugbetrieb gegen jegliche technische Eventualität abzusichern. Das gilt ganz besonders dort, wo Flugzeug und Erde in Kontakt treten, beim Fahrwerk nämlich. Wir füllen die Reifen mit teurem Stickstoff statt mit Druckluft um Korrosion vorzubeugen, bezahlen Mondpreise für vielschichtige Reifenmäntel und wechseln diese beim ersten Anzeichen von Abnutzung. All das, weil der Verlust eines Reifens bei unseren 120 km/h schnellen Dreirädern so ziemlich zu den beschissensten Situationen überhaupt gehört, die man erleben kann.

Hinzu kommt der praktische Aspekt des Rollens: Ich bin selber schon in LOWW mit einer AA5 bei massivem Seitenwind von der ultrabreiten Piste abgekommen, oder habe mit einer DeHavilland Dove auf den sehr engen Rollwegen in EDLS mit den Druckluftbremsen gekämpft. In jedem Fall war ich froh über jeden Millimeter schadenfreie Rollfläche.

Wie irgendjemand auf die Idee kommen kann Nagelbretter auf einer Betriebsfläche für Flugzeuge oder in deren unmittelbaren Nähe auszulegen ist mir völlig schleierhaft.

Wenn dies kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr nach §315 StGB ist - was denn dann ?!? Das Auslegen von Reifenfallen auf einer Flugbetriebsfläche ist kriminell - und sonst gar nicht.

Und wenn dies ein "Versehen" darstellen sollte spricht der Vorgang Bände über die morgendlichen Inspektionsgänge der "Flugleiter" um den hindernisfreien Zustand der Betriebsflächen sicherzustellen. In diesem Fall ist der Vorgang grob fahrlässig.

Bin ja für vielerlei Diskussion offen, aber hier kann ich einfach keine andere Sichtweise erkennen. Wer dies als Bagatelle oder niedliche Posse betrachtet, der hat wahrscheinlich noch keinen Loss of Directional Control bei V1 erlebt ...

Fröhliches Rollen,
Jan Brill
16. Juli 2007: Von  an Jan Brill
Ganz meine Meinung.
Hindernisse jeglicher Art haben auf Flugplätzen nichts verloren. Auch bei "geschlossenem Platz"!
Welcher Pilot landet nicht auf einem verfügbaren Gelände bei ernsteren Problemen (in meiner Bundeswehrzeit wurden auf einem alten Flugplatz gerne Fahrzeuge bei Übungen auf der geschlossenen Piste aufgestellt. Ich war damals heiß auf einen PPL-B und die Sache kam eines Tages im Club zur Sprache. Wir wiesen den Chief dann mal darauf hin, daß im Luftnotfall eine Maschine trotzdem unerwartet landen könnte. Z.B. bei Feuer ist es dem Lfz-Führer **pieeep**egal ob geschlossen oder nicht, Hauptsache runter!!)??
Ich selbst wäre bei meiner Ausbildung auf einem Alleinflug beinahe auch auf einem geschlossenen Platz zwischengelandet als ein Schauer plötzlich dichter wurde. Aber da der Schauer dann doch noch von meiner Route wegzog, brach ich den Anflug wieder ab.

Im Falle der Nagelbretter kann also gerade im Fall einer Notlandung/Sicherheitslandung was schiefgehen.

Hoffentlich wurden die Bretter bereits einem guten Zweck zugeführt (Grillabend).
MfG
K-H
16. Juli 2007: Von Hans-Joachim Bobusch an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
16. Juli 2007: Von Hans-Joachim Bobusch an Jan Brill
Ich verstehe die Diskussionsteilenehmer, die das Auslagen von Nagelbretten als Kavaliersdelikt betrachten, auch nicht.

Überflurbefeuerungen sind mit Sollbruchstellen ausgestattet, damit beim Überrollen das Luftfahrzeug nmöglichst nicht gefährdet oder beschädigt wird. Wenn der Schutz der Befeuerung wichtig wäre, könnte man sie doch mit massivien Stahlschutzgittern versehen !?

Im Übrigen werden diese Schäden von den Versicherungen problemlos reguliert.

Es gibt also keinerlei Begründung eine Befeuerung mit Nagelbrettern schützen zu müssen. Ich sehe das als eine mit Vorsatz ausgeführte Luftverkehrsgefährdung. Wenn das womöglich auch noch von einem Beauftragten für Luftaufsicht ausgeführt wurde, dann hat derjenige sich selbst disqualifiziert.
16. Juli 2007: Von Flugplatzbenutzer an Jan Brill
Herrn Brill ist uneingeschränkt zuzustimmen. Das hat auch nichts mit dem gefrusteten Nachbarn und dem Falschparker zu tun, wie die Sache weiter oben etwas verniedlicht wird. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit, das andere eine Straftat. Dass der zuweilen kriminellen Selbstherrlichkeit mancher Zeitgenossen begegnet wird, die meinen, als Flugleiter an einem unkontrollierten Platz tun und lassen zu können, was sie wollen, ist nur recht und billig. Man kann nur hoffen, dass die aufsichtsführende Luftfahrtbehörde auch dagegen vorgeht, damit derartiger Schwachsinn zukünftig unterbunden wird.

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