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16. Juli 2007: Von Hans-Joachim Bobusch an Jan Brill
Ich verstehe die Diskussionsteilenehmer, die das Auslagen von Nagelbretten als Kavaliersdelikt betrachten, auch nicht.

Überflurbefeuerungen sind mit Sollbruchstellen ausgestattet, damit beim Überrollen das Luftfahrzeug nmöglichst nicht gefährdet oder beschädigt wird. Wenn der Schutz der Befeuerung wichtig wäre, könnte man sie doch mit massivien Stahlschutzgittern versehen !?

Im Übrigen werden diese Schäden von den Versicherungen problemlos reguliert.

Es gibt also keinerlei Begründung eine Befeuerung mit Nagelbrettern schützen zu müssen. Ich sehe das als eine mit Vorsatz ausgeführte Luftverkehrsgefährdung. Wenn das womöglich auch noch von einem Beauftragten für Luftaufsicht ausgeführt wurde, dann hat derjenige sich selbst disqualifiziert.

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