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17. Dezember 2004 Redaktion
Politik: Fliegen ohne Flugleiter
Kein Traum: ohne Flugleiter in Schönhagen landen
Noch liegt kein schriftlicher Bescheid vor, aber eine mündliche Zusage des Sachgebietsleiters in der Brandenburger Luftfahrtbehörde, Klaus Wernicke: Fliegen ohne Flugleiter wird für den Verkehrslandeplatz Schönhagen genehmigt werden. Das offizielle Schreiben dazu soll in der zweiten Januarhälfte an die Flugplatzgesellschaft rausgehen.
 Die Nase vorn: Dr. Klaus-Jürgen Schwahn. In Schönhagen wird in der kommenden Saison Fliegen ohne Flugleiter Praxis. | Damit hätte für Dr. Klaus-Jürgen Schwahn, Geschäftsführer in Schönhagen (EDAZ), ein zweijähriges mühevolles Ringen mit dem Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen (LBVS)eine Ende. Denn eigentlich sollte nach den Wünschen und Antragsvorlagen Schwahns an seinem Flugplatz schon in der letzen Saison ohne Flugleiter geflogen werden. Pilot und Flugzeug berichtete. Doch Behördenmühlen mahlen langsam und im Osten noch langsamer.
Doch zuweilen auch dann besonders effizient, das Beispiel Schönhagen zeigt es. Wie es aussieht, wird das Land Brandenburg in Deutschland bald an der Spitze der Bewegung stehen, was das Fliegen ohne Flugleiter betrifft.
Denn: In Schönhagen soll dieser Vorzug für alle Flugzeuge gelten. Das heißt, für platzansässige Piloten wie auch für fremde. Und das ist neu in Deutschland: Die Regelung gilt nicht nur außerhalb des regulären Betriebes, morgens früh und abends spät, sondern an Werktagen auch innerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten des Verkehrslandeplatzes, wenn auf den Flugbetriebsflächen nichts los ist.
Brandenburg setzt sich an die Spitze bei Fliegen ohne Flugleiter
Damit hätte Brandenburg in Sachen Fliegen ohne Flugleiter die Nase vorn. Bisher hatte Südbayern die weitaus liberalste Regelung. Sie gilt dort aber nur für Flugplatz ansässige Flugzeughalter und die der örtlichen Luftaufsicht persönlich bekannten Piloten. Piloten also, die ständig an einem der Verkehrslandeplätze wie Eggenfelden, Straubing oder Vilshofen fliegen.
Für die für EDAZ dann endgültige Regelung wird ein entsprechendes NOTAM Anfang des Jahres 2005 in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht werden. Danach würde der den Landeplatz Schönhagen anfliegende Pilot auf der Info-Frequenz EDAZ, 122,70 kHz von einer Tonbandansage empfangen werden:
Die Flugleitung von Schönhagen ist nicht besetzt. Starten und landen Sie nach eigenem Ermessen. Beachten Sie die Platzrunde und melden Sie Ihre jeweilige Position blind auf dieser Frequenz. Vermeiden Sie das Überfliegen von Ortschaften und der Vogelschutzgebiete im Nordwesten des Platzes.
Mit Beginn der Flugsaison 2005 wird also in Schönhagen der hohe Arbeitsplatz auf der Kanzel in 14 Meter Höhe im neuen Tower zu betriebsschwachen Zeiten leer bleiben. Zur Wahrung aller für die Sicherheit wichtigen Vorgaben, inklusive eines adäquaten Alarmplans, täglicher Kontrolle der Landebahn und der Rollwege, wird der Bodendienst mit einem entsprechend eingewiesenen Servicemitarbeiter besetzt. Der kann die blind abgesetzten Funkmeldungen der an- und abfliegenden Piloten neben seiner Arbeit mithören. Er wird aber nur im Bedarfsfall als Flugleiter tätig.
Das Schönhagener Verfahren ist in vielen Nachbarländern längst Praxis. Kein dänischer Inselflugplatz leistet sich den Luxus eines nicht beschäftigten teuren Typen im Turm. Selten nur bekommt der Pilot eine Antwort, der sich einem französischen Flugfeld in der Absicht zu landen nähert. Und in England kann man auch nur an großen Flugplätzen eine besetzte Bodenfunkstelle erwarten.
Diese Länder haben damit seit Jahrzehnten gute Erfahrungen gemacht. An einigen Verkehrslandeplätzen in Frankreich ist es sogar möglich, VFR-Nachtlandungen und IFR-Approaches rund um die Uhr durchzuführen, ohne dass Bodenpersonal anwesend ist.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind für Fliegen ohne Flugleiter auch in Deutschland gegeben. Sie sind im Paragraphen 53 Absatz drei festgeschrieben. Dort heiß es:
Der Landeplatzhalter hat auf Verlangen der Genehmigungsbehörde eine oder mehrere Personen als Flugleiter zu bestellen. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Genehmigungsbehörde.
Der Gesetzgeber hat hier also die Ausnahme, nicht die Regel vorgegeben. Der Luftamtschef, Regierungsdirektor Joachim Leyerle, von Hause aus Verwaltungsjurist, hat sich nach langer Bedenkzeit dazu durchringen können, von einer deutschlandweit geübten Praxis im Modellfall Schönhagen abzuweichen.
Weniger Personalkosten aber mehr Flugbewegungen
Tausend Arbeitsstunden wird Schönhagen im Jahre 2005 durch Fliegen ohne Flugleiter einsparen. Das hat Klaus-Jürgen Schwahn schon mal ausgerechnet. Selbst an seinem relativ gut ausgelasteten Landeplatz mit 23.000 Starts im Jahr decken die Einnahmen aus Landegebühren gerade mal ein Drittel der dem Flugbetrieb zugeordneten Personalkosten.
Doch geht es dem scharf rechnenden Schwahn vordergründig nicht um Einsparen von Personalkosten, sondern um eine Erhöhung der Einnahmen. Die will er in den Sommermonaten durch viele zusätzliche Landungen zwischen 20 und 22 Uhr erzielen und durch frühe Starts zwischen sechs und acht Uhr.
Für den Schönhagener Geschäftsführer, der über viele Jahre seinen Lebensunterhalt als Fluglehrer in den USA verdienen musste, ist der didaktische Effekt von Fliegen ohne Flugleiter wichtig. Zu Pilot und Flugzeug sagte er: Unsere Piloten werden jetzt zu erhöhter Luftraumbeobachtung und mehr Eigenverantwortung angehalten.
Fliegen ohne Flugleiter in Schönhagen platzt hinein in eine Zeit, da allen Brandenburger Landeplätzen das Wasser bis zum Hals steht. Allein in der Umgebung von Berlin wurden acht von 20 untersuchten Flugplätzen durch ein im Auftrag der Landesregierung erarbeitetes wissenschaftliches Gutachten wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit attestiert. Die meisten davon sind Verkehrslandeplätze.
Besinnung ist darum angesagt, bevor niedrig frequentierte Flugplätze an den Personalkosten zugrunde gehen. Oftmals ist es Unkenntnis, insbesondere bei Flugplätzen in kommunaler Regie. Denn: Nirgendwo steht geschrieben, dass bei Flugbetrieb in irgendeiner erhöhten Glaskanzel jemand am Mikrophon sitzen muss.
Unkontrollierte Plätze, also auch Verkehrslandeplätze, haben eine Betriebsgenehmigung. Und in dieser Betriebsgenehmigung steht regelmäßig, dass ein Flugleiter oder ein Beauftragter während der Betriebszeit anwesend zu sein hat. Nirgendwo steht, mit Sicherheit in keiner einzigen Betriebsgenehmigung irgendeines deutschen Landeplatzes, dass man dazu einen Turm braucht, in dem einer sitzt und Flugverkehrsinformationen erteilt.
Natürlich benötigt ein Flugplatz auch Personal. Ein Flugplatz ist ein Dienstleister. Da wird Treibstoff ausgeschenkt, für ein Taxi gesorgt, ein Hangarplatz organisiert, will der Kunde länger bleiben. Auch Gebühren werden kassiert. Der Flugplatz muss ja existieren
Ob ein Flugplatzinformationsdienst durch Besetzung eines Towers erfolgen muss, entscheidet man aus der Situation. Und genau das wird jetzt in Schönhagen Usus werden. Herrscht viel Verkehr, ist ein Infodienst sicher sinnvoll. Bei wenig Verkehr, montags bis donnerstags von etwa neun bis zwölf Uhr ist die permanente Besetzung des Towers Geldverschwendung.
Man kann nur hoffen, dass viele andere Verkehrlandeplätze diesen wirtschaftlichen und für den Kunden deutlichen Vorteil erkennen und nachziehen.
Jagd die Kerle aus den Türmen und gebt ihnen sinnvolle Arbeit!
Joachim Adomatis
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Das Problem mit den Personalkosten der oft unnötige Flugleiter dürfte überall gleich sein.
Hoffentlich wird es Schule machen und mit dieser Geldverschwendung aufhören. Von den ärgerlichen Betriebszeiteinschränkungen - wegen dieser Flugleiterpflicht- nicht zu reden!
Patrick Faucheron , Speyer
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Hallo allerseits!
Ich kann diese ganze "Fliegen-ohne-Flugleiter" Diskussion einfach nicht nachvollziehen (auf die Gefahr hin, dass ich mich hier in die Nesseln setze :-) ).
In Ihrem Beitrag heisst es ...
"Natürlich benötigt ein Flugplatz auch Personal. Ein Flugplatz ist ein Dienstleister. Da wird Treibstoff ausgeschenkt, für ein Taxi gesorgt, ein Hangarplatz organisiert, will der Kunde länger bleiben. Auch Gebühren werden kassiert."
Das ironische an dieser Aussage ist meines Erachtens, dass gerade der Flugleiter diese Aufgaben an kleineren Landeplätzen warnimmt. Diese Aufgaben PLUS Fluginformationsdienst sowie öffnen und schliessen von Flugplänen, helfen bei Flugplanaufgabe etc.
Was bittesehr ist an dieser Dienstleistung verwerflich?
Sicher, eine Vorschrift dass ein Flugleiter an jedem kleinsten Landeplatz zwingend in einem Türmchen mit einem Funkgerät sitzen muss ist wirklich nicht notwendig.
Wenn dieser Service jedoch an etwas größeren Lande- und Flugplätzen ohne CTR geboten wird, ist dies doch positiv aufzufassen.
Überall wird immer über die Service-Wüste Deutschland geschimpft. Wenn dann mal etwas mehr Service als anderswo geboten wird, wird auch gemeckert.
Das verstehe nochmal einer...
Fröhliche Weihnachtstage wünscht..
B. Schmidt
PS: Um evtl. Vermutungen vorzubeugen, ich bin KEIN Flugleiter :-)
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Es geht doch nur um den Flugleiter-Zwang. Natürlich ist es sinnvoll, wenn ein Dienstleistender am Platz ist und bei Bedarf einen Flugleiter abgibt. Flugleiter sind ja nicht persé was Schlechtes.
Wenn ich um 23:00 Uhr irgendwo landen möchte, wo bereits keiner mehr am Platz ist, warum nicht? Ich mache es doch auf eigene Verantwortung. Und ich weiß doch, dass, wenn ich verunglücke, halt keiner da ist.
Aber ich möchte selbst entscheiden, ob ich dieses minimale Risiko eingehe oder nicht. Als Autofahrer entscheide ich doch auch, ob ich nachts alleine auf einer einsamen Landstraße fahre oder nicht. Und da ist das Risiko eines Unfalls erheblich größer.
Allerdings finde ich die Formulierung "Jagt die Kerle vom Tower" völlig unangemessen. Das sieht ja so aus, als wenn die Flugleiter böse Menschen sind. Und das wäre völlig an der Realität vorbei. Am richtigen Ort zur richtigen Zeit sind sie durchaus sehr sinnvoll.
Frohes Fest!
Gerhard Uhlhorn
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meist es aber so, dass der BFLér durch die "Dienstleistungen" derart überfordert ist, dass seine (ohnehin fast immer unzulässigen) "verkehrslenkenden" Eingriffe nur ein Sicherheitsrisiko darstellen.
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Ihrem Verständnis von Service möchte ich selbstverständlich nicht zu nahe treten, aber es ist doch hinreichend komisch, dass man im Serviceparadies Amerika bei Plätzen mit unter 75'000 Flugbewegungen pro Jahr generell und bei über 100'000 Flugbewegungen außerhalb der starken Verkehrszeiten auf Flugleiter verzichten kann. In der Praxis bedeutet das nicht weniger, sondern mehr Service, denn die in Deutschland an die Flugleiterpflicht gebundene, eingeschränkte Betriebszeit eines Flugplatzes ist im Serviceparadies Amerika generell 24/24h, sofern eine (vom Flugzeug aus einschaltbare) Nachtbefeuerung vorhanden ist. Und dass man ein- bis zweimal Linienverkehr von Ryan Air pro Tag an einem sonst toten Flugplatz zum Anlass einer teuren Flugsicherungs-Vollpräsenz nimmt, ist angesichts der Nullsumme, welche der irische Billigflieger als Landegebühr zu entrichten fertig bringt, besonders grotesk, unsinnig und unökonomisch.
Dass im Zeitalter der weniger-als-1000-Euro-Handfunken ein Flugleiter an einem wenig belasteten Verkehrslandeplatz seine ohnehin nur auf Informationsdienst beschränkte "Pflicht" auch auf dem Rasenmäher, beim Tanken oder als Wirt der Flugplatzkneipe erfüllen könnte, hat sich in Deutschland noch (fast) nirgendwo herumgesprochen - des Flugleiters Anwesenheitspflicht im Tower scheint ein Stück aus dem Grundgesetz zu sein. Es ist doch intensives Kratzen am Kopf angezeigt, wenn man an einem schönen Sonntagmorgen mit Super-VFR-Wetter um 11 Uhr im Tower von Baden Airpark anruft und von den zwei (!!) dort dienstverpflichteten Leuten erfährt, dass seit Arbeitsbeginn noch 0 (in Worten Null) Flugbewegungen stattgefunden haben. Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, was die dort zu tun haben. Warum kann ein normaler Betrieb so geringer Dichte nicht auch ganz ohne Flugleiter erfolgen, selbst wenn dazwischen noch ein Ferienflieger die Ruhe am ohnehin unterbeschäftigten Flughafen stören sollte?
Mehr Service ist manchmal schon wünschenswert, aber bitte nur dort, wo er auch gebraucht wird. Es ist völlig unverständlich, dass wir die teuren Autobahnen (noch) gratis nutzen dürfen, während für die vergleichsweise billigen Verkehrslandeplätze horrende Lande- und Abstellgebühren bezahlt werden müssen. Unverhältnismäßige Personalkosten sind meist an vorderster Stelle als Ursache der Preistreiberei auszumachen. Angesichts geringster Zahlen von Flugbewegungen fallen die Flugfelder im Osten der Republik besonders extrem als Gebührenfallen und gleichzeitig als Subventionslöcher aus dem Rahmen. Es ist daher zu begrüßen, dass ausgerechnet ein Flugplatz aus den neuen Bundesländern den ersten Schritt macht, auf diesem Gebiete neues Kostenbewusstsein zu demonstrieren.
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Bravo,dem Inhalt ist nichts mehr hinzu zu fügen.Genau das ist es!
BJ
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Wie ist denn der Stand der Dinge? Auf der site von Schönhagen ist nichts zu erfahren. Gibt es andere Quellen?
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Zitat aus dem "Schönhagen-Artikel"
.............An einigen Verkehrslandeplätzen in Frankreich ist es sogar möglich, VFR-Nachtlandungen und IFR-Approaches rund um die Uhr durchzuführen, ohne dass Bodenpersonal anwesend ist.
Wo findet man eine Liste dieser "servicefreundlichen Flugplätze" in Frankreich?
Mit besten Grüßen
Josef B. Maier
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