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62 Beiträge Seite 1 von 3

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9. Mai 2024 15:52 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Also...im grunde genommen richtig m.e. kann auch falsch liegen. Der pilot fliegt ein firmenflugzeug und ist somit in das system firma eingebunden. Er hat eine berufsausbildung wie jeder andere auch die er dem AG zur verfügung stellt...wie ein sachbearbeiter oder buchhalter.

Vielleicht ist diese entscheidung nicht soooo schlecht.

Schauspieler...haben die überhaupt eine ausbildung?

..

9. Mai 2024 18:50 Uhr: Von Chris _____ an ingo fuhrmeister

Ich habe mich mit der Frage Scheinselbständigkeit auch schon befassen müssen, naütrlich als Laie und auch nicht im Bereich der Fliegerei. Aber dabei was gelernt.

Es gibt typische Freelancer-Berufe wie Künstler, Musiker, Architekten usw. Auch Unternehmensberater. Für die wurden Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht geschaffen. Warum auch immer.

Und dann gibt es die typischen Scheinselbständigen wie LKW-Fahrer oder auch manche Handwerker. Wo man einen Riegel vorgeschoben hat. Zu deren Schutz, oder zum Schutz der Sozialkassen, oder beides.

Wo in dem Spektrum befinden sich andere Tätigkeiten? Bisher kommt es regelmäßig auf eine Einzelfallprüfung an, es gibt "Kriterien" oder "Merkmale" der Selbständigkeit, die eben überwiegend erfüllt sein müssen, damit jemand sozialversicherungsbefreit ist.

Zu den Kriterien gibt es einen sehr guten Wikipedia-Artikel. Was man dort lernen kann: 2003 hat sich die Rechtsprechung total geändert. Viele sind übrigens gedanklich noch auf dem Stand von vor 2003 und meinen zB, es käme drauf an, dass man mehrere Kunden hätte (was irrelevant ist, siehe unten). Die Kriterien sind laut dem Wikipedia-Artikel:

"Indizien für selbständige Tätigkeit sind:

Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Erbringung von vorher definierten Werkleistungen zum Festpreis und Bezahlung nach Abnahme des mangelfreien Werkes gegen Rechnung.
Auftragsbezogenes Angebot in Textform (welche Leistung in welchem Zeitrahmen zu welchem Preis) und Annahme des Angebots (etwa auf der Grundlage eines schriftlichen Rahmenvertrages).
Eigenes Haftungsrisiko für die erbrachte Dienstleistung oder das erstellte Werk und zur Absicherung dieses Risikos abgeschlossene Versicherungen. Das Risiko der Schlechtleistung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.[18]
Eigenständige Preiskalkulation über Einkaufs- und Verkaufspreise und Wareneinkauf.
Einstellung von eigenem Personal.
Ein relativ hohes Honorar ermöglicht einer Honorarkraft die Eigenvorsorge.
Eigene Geschäftsräume.
Einsatz von Eigenkapital und eigener Arbeitsmittel.
Freie Gestaltung von Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitszeit.
Keine Abstimmung und Bezahlung von Urlaub und keine Krankmeldung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Eigene Kundenakquisition.
Eigene Werbung und Auftreten als Selbständiger in der Geschäftswelt (eigener Geschäftsbrief, Annoncen, Gewerbeanmeldung).

Je mehr jemand selbständig und unabhängig von Dritten arbeitet, umso eher liegt Selbständigkeit vor."

Jetzt kann man sich fragen, inwiefern diese Kriterien (mehrheitlich) auf einen Freelancer-Piloten ohne eigenes Flugzeug zutreffen kann. Oder ob Piloten eher vergleichbar sind mit Künstlern und Architekten oder eher mit LKW-Fahrern.

9. Mai 2024 19:32 Uhr: Von Thomas Reinhold an ingo fuhrmeister
Beitrag vom Autor gelöscht
9. Mai 2024 21:45 Uhr: Von Chris _____ an Chris _____

"noch im Jahr 2008 hatte das Bundessozialgericht in einem sehr ähnlichen Fall eines Piloten genau das Gegenteil entschieden. Die Gesetzesvorschrift in § 7 Abs. 1 SGB IV hat sich seitdem nicht verändert. Geändert hat sich nur die Rechtsauffassung der Richter."

Ist das die Intention der richterlichen Freiheit? Die machen was sie wollen.

10. Mai 2024 00:02 Uhr: Von Ingo Schmittner an Chris _____

Der Chaos-Computerclub hat eine Genossenschaft gegründet über die Freelancer abrechnen können.

Wäre vielleicht hier auch ein gangbarer Weg... Die EG schreibt dann halt die Rechnung.

10. Mai 2024 06:50 Uhr: Von Tobi K. an Ingo Schmittner

... und die Freelancer schreiben ihre Rechnung an die EG? Das ändert an der Scheinselbstständigkeit nichts und ist quasi ein Umgehungsgeschäft. Für die Beurteilung werden deutlich mehr Kriterien herangezogen (Weisungsgebundenheit, Arbeitsort, Arbeitsequipment, etc.).

Das Modell dürfte zumindest in der Luftfahrt recht viele Risiken mit sich bringen, oder?

10. Mai 2024 07:18 Uhr: Von Ingo Schmittner an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Keine Ahnung, wie das Modell genau funktioniert - bin kein Mitglied der EG, nur des CCC, daher kenne ich die aus einem Vortrag.

Die URL ist: https://wtf-eg.de/

Gibt wohl verschiedene Modelle, wie man dan das Geld dann wieder da rausbekommt.

10. Mai 2024 07:55 Uhr: Von B. S. an Ingo Schmittner Bewertung: +1.00 [1]

Der Weg über die Gründung einer Genossenschaft und Abrechnung darüber ist eine inzwischen normale "Notwehr" in vielen betroffenen Branchen und funktioniert aufgrund der besonderen Priviligierung der eG durch die "sozialen" Parteien gut. Wenn man es geschickt anstellt ist das Konstrukt auch nicht teurer und als Nebeneffekt können auch Freiberufler mit weniger betriebswirtschaftlichen Wissen vor Unheil geschützt werden. Ob das bei der speziellen Situation von Piloten funktioniert ? bleibt zu zeigen.

10. Mai 2024 09:16 Uhr: Von Markus S. an B. S. Bewertung: +2.00 [2]

Freiheitliches Denken ist der deutschen Gesellschaft leider abhanden gekommen. Der "Sozialismus" mischt überall mit, daß führt dann zu solchen Umgehungskonstrukten.

10. Mai 2024 09:25 Uhr: Von B. S. an Markus S.

Wenn es mal nur "Sozialismus" wäre, könnte ich zur Not noch damit übergangsweise leben, aber das was da gerade stattfindet ...

10. Mai 2024 09:25 Uhr: Von Yury Zaytsev an B. S.

Aber wo liegt das Problem, über eine 1-Mann UG/GmbH abzurechnen (zumindest wenn man schon eine hat)?

10. Mai 2024 09:30 Uhr: Von Markus S. an Yury Zaytsev

Unendlicher Verwaltungsaufwand, Steuerberater Pflicht, Bilanzkosten von min. 2.000€/ Jahr. Wozu?,... nur um als Pilot frei tätig zu sein???

10. Mai 2024 09:59 Uhr: Von Chris _____ an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Planwirtschaft ist nur echt mit Bullshit-Jobs.

10. Mai 2024 10:26 Uhr: Von Tias Rob an Markus S.

Wo und für was gibt es in dem Zusammenhang eine Steuerberater-Pflicht?

10. Mai 2024 10:40 Uhr: Von Markus S. an Tias Rob Bewertung: -0.33 [1]

Für einen Jahresabschluss / Bilanz einer GmbH ist zwingend ein Steuerberater erforderlich.

10. Mai 2024 10:47 Uhr: Von Charlie_ 22 an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Nein, wenn man das kann – dann darf man das auch selbst machen.

10. Mai 2024 11:24 Uhr: Von B. S. an Yury Zaytsev

Die Zeiten der früher mal sinnvollen Ein-Mann-GmbH sind endgültig vorbei, die schützt einen nicht mehr.

10. Mai 2024 14:27 Uhr: Von Yury Zaytsev an B. S.

Die Zeiten der früher mal sinnvollen Ein-Mann-GmbH sind endgültig vorbei, die schützt einen nicht mehr.

Genau in diese Richtung ging meine Frage. Die Verwaltungskosten muss man mir leider schon nicht mehr darlegen, aber wenn man schon eine GmbH hat und die Verwaltungskosten trägt, wo genau ist das Problem - das wollte ich etwas näher beleuchtet haben.

10. Mai 2024 20:30 Uhr: Von B. S. an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

Wenn man mit dem Thema sensibel und intelligent umgeht und sich in der Öffentlichkeit nicht allzu sehr offenbart geht es schon recht gut. Leider ist in Zeiten der Unsozialen Medien das Understatement völlig unterbewertet ...

10. Mai 2024 21:49 Uhr: Von Alexander Leefmann an Ingo Schmittner

Moin,

hier muss ich widersprechen. die EG auf die du dich beziehst hat nichts mit dem Chaos Computer Club e.V. zu tun.

11. Mai 2024 09:01 Uhr: Von Hubert Eckl an Markus S. Bewertung: +2.00 [4]

Freiheitliches Denken ist der deutschen Gesellschaft leider abhanden gekommen. Der "Sozialismus" mischt überall mit, daß führt dann zu solchen Umgehungskonstrukten.

Freiheitliches Denken?? Sozialismus? Kommst grad vom FDP-Parteitag? Diese höchstrichterlichen Entscheidungen helfen den Piloten und dienen letztlich der Flugsicherheit. Bis vor einigen Jahren war es gar nicht sooo selten, daß ein Ryan-Air-Pilot als Fremdarbeiter einer luxemburgischen Firma ( an der die Biligliner beteilitgt waren) mit Fieber und verstopfter Nase ins Flugzeug stieg, weil er musste.

11. Mai 2024 10:05 Uhr: Von Yury Zaytsev an B. S.

Ich habe nachgeschaut und eine frische Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2023 gefunden, die einen Strich unter das Thema zieht:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_23.html

Ich finde die Sichtweise schon kurios, weil in anderen Rechtssystemen das genau andersherum funktioniert und auch so gemeint ist. Aber so ist es hier, gut zu wissen. Wieder was gelernt, danke.

Was ich mich frage ist, ob die e.G.-Geschichte dann noch trägt, wenn es zum Massenthema wird - wenn die Form am Ende überhaupt keine Rolle spielt, das sehe ich genauso kritisch, wenn auch vielleicht viel verwickelter...

11. Mai 2024 10:52 Uhr: Von Tobi K. an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft war immer schon fragwürdig. Es heißt ja auch "nicht abhängig beschäftigt". Und diese Eigenschaft lässt sich nicht alleine dadurch erreichen, dass man eine GmbH zwischenschaltet. Ich finde das nicht weiter problematisch, denn wer wirklich selbstständig/Unternehmer ist, der braucht das Argument "ich habe aber eine GmbH" nicht, denn alle anderen Kriterien sprechen dafür.

Wer dauerhaft für einen Kunden arbeitet, weisungsgebunden (hinsichtlich Ausführung, Zeiten, etc.) ist, Arbeitsgerät des Kunden nutzt, etc. ist dann vermutlich eher angestellt als selbstständig. Das betrifft dann eben auch Piloten, die immer für einen "Kunden"/Arbeitgeber fliegen. Zumindest für mich als Branchenfremden hört sich das nicht so schlecht an, wenn ich an die Berichte über Billigairlines und deren Scheinselbstständige von vor ein paar Jahren denke.

11. Mai 2024 11:07 Uhr: Von Wolff E. an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke auch, das gerade die Billigairlines mit den "Scheinselbständigkeitsverträgen" dieses deutliche Urteil forciert hatten. Allerdings wäre es gut gewesen, wenn man da etwas differenzierter vorgegangen wäre und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Piloten in Betracht gezogen hätte. Ein wohlhabender Pilot, der einfach nur Großgerät fliegen will und Stunden auf CS25 braucht oder ein verschuldeter Jung ATPLer, der dringend einen Job braucht, um sein Leben zu meistern. Klar ist das unter dem Strich schwer, dies zu trennen. Wäre aber angebracht gewesen. Ich kenne genauso einen Fall.

11. Mai 2024 11:47 Uhr: Von Chris _____ an Wolff E.

Es ist eben möglich, mit einer Tätigkeit selbständig und gleichzeitig mit einer anderen sozialversicherungspflichtig zu sein.

Ich kenne einen Fall, wo jemand über eine kleine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit gesamter Familie günstig gesetzlich krankenversichert ist, mit seiner wesentlich einträglicheren Hauptbeschäftigung aber sozialversicherungsbefreit.

(Die möglichen Krankheitsfälle betreffen natürlich beide Beschäftigungen. Aber eben nicht die Beiträge...)

Ob das mittelfristig gehen kann oder dem auch ein Riegel vorgeschoben wird, wird sich zeigen...


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