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11. Juli 2007: Von Max Sutter an 
Auch wenn man Sachbeschädigung als Sofortvollzug gegen Ordnungswidrigkeiten nicht gutheißen muss, im Sinne des informellen Notrechts bei solchen Festivals (wohne in der Nähe des Southside-Standorts Neuhausen ob Eck) ist es verständlich, wenn dem Flugplatzbetreiber gegen zu stark zugedröhnte Autofahrer etwas unkonventionelle Maßnahmen einfallen. Dann gehören die Dinger eben entfernt nach dem Event - sie verwittern ohnehin weniger, wenn sie bis zum nächsten Festival in einem Shelter aufbewahrt werden.
11. Juli 2007: Von  an Max Sutter
Da haben Sie natürlich auch vollkommen recht Herr Sutter. Es ging mir nur um die Pauschalisierung....

Grüsse und Blue Skies

Dieter

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