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19. Januar 2012: Von Derk Dr. Janßen an 
Der Gegenstandswert für eine CPL Lizenz wird allgemein mit 15000.-€ angenommen.Hiervon ausgehend liegt der Aufwand für Gerichts-und Anwaltskosten ziemlich genau bei rund 25oo.-€ für einen Kläger.
19. Januar 2012: Von  an Derk Dr. Janßen
In der ersten Instanz?
19. Januar 2012: Von Derk Dr. Janßen an 
Ja, in der ersten Instanz. Für die 2. Instanz liegt man an eigenen Aufwendungen ca. bei 33oo.-€. Also etwa pro Instanz immer ein Zuschlag von ca. 1/3.

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