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15. Juni 2007: Von  an Achim Zurmühl
Die Strassenverkehrs-Behörde beschließt die Wiederzulassung von Kabinenrollern. Sie haben formell eine Gewichtsbegrenzung und können mit Führerschein Klasse IV gefahren werden. Bau- und Sicherheitsnormen werden von den Motorsport-Verbänden kontrolliert. Weil keiner auf die Idee käme sie gewerblich einzusetzen, ist dies auch nicht ausdrücklich verboten.

Nach wenigen Jahren der Entwicklung, fahren Kabinenroller bis 200 km/h schnell und schneller. Ihre Eigner transportieren zahlende Fahrgäste. Taxiunternehmen gehen pleite, weil sie nicht konkurrenzfähig sind. Kabinenroller sind billig und deren Betreiber unterliegen nicht dem Aufwand eines Personenbeförderungsnehmens. Da die Kabinenroller inzwischen nicht von Pkws zu unterscheiden und deren Preise so niedrig sind, steigen die Kunden um.

Da die Kabinenroller keine Pkws sind, unterliegen sie nicht der StVO und deren Unfälle werden nur intern von Motorsportklubs - wenn überhaupt - registriert.

Nach einer Serie schwerer Unfälle wird beschlossen, Gespräche zu führen, um eine neue Zulassungsklasse von Kabinenrollern und Kleinwagen einzurichten. Dies soll dazu führen, dass die gewerbliche Nutzung der Klasse entfällt und in eine Einführung akzeptabler Baunormen mündet. Die Motorsportverbände aber ziehen die Gespräche endlos hin. Inzwischen gibt es so viele Kabinenroller, die überdies die Gewichtsbeschränkung weit überschreiten, dass eine Reform als nicht mehr durchführbar erscheint.

Dies kann auf der Straße natürlich nie geschehen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer und das Taxigewerbe würden dies nicht zulassen. Kabinenroller, die 200 km/h schnell, jedoch nicht ausreichend baumustergeprüft sind, wären undenkbar.

In der Luftfahrt jedoch ist alles möglich!

Patrick Villiers
16. Juni 2007: Von Stefan Jaudas an 
Zitat:

[i]Taxiunternehmen gehen pleite, weil sie nicht konkurrenzfähig sind.[/i]

Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Die Leute machen vor allem deswegen nicht so viele "Kaffee- Rundfahrten" mit den zugelassenen "Personenbeförderungsnehmen", weil es die a) in ihrem näheren Umfeld schlicht nicht gibt und wenn doch, weil es dann schlicht zu teuer und zu aufwendig ist. Letzteres liegt aber nicht an den Kosten der Zulassung, sondern am verwendeten Fluggerät und häufig auch an den Standorten.

Wenn die Kabinenrollerrundfahrten verboten werden würden, würde das für die "Personenbeförderungsnehmen" keine einzige "Rundfahrt" mehr bedeuten. Die Leute fahren maximal 20, 30 km, um beim örtlichen Verein einen Selbstkostenflug im Doppelsitzer zu machen, mit individueller Fluweggestaltung, zu maximal 70-90 EUR/h. Sie fahren keine 50km aufwärts, um mit zwei anderen Wildfremden zum mindestens doppelten Tarif auf einer Standardroute durch die gegend geschaukelt zu werden.

Was wurde eigentlich aus dem freien Unternehmertum? Oder heißt das für Sie etwa "Recht auf Gewinn"? Ein echter Unternehmer, der mit etwas kein Geld verdient, entwickelt andere Angebote. Es gibt kein Recht auf Gewinn. Nur Alt- Sozialisten und Neo-Cons meinen, es gäbe ein Recht für die Etablierten, mit immer den gleichen unveränderten Angeboten und Tätigkeiten Geld zu verdienen.

Zitat:###-MYBR-###
[i]Inzwischen gibt es so viele Kabinenroller, die überdies die Gewichtsbeschränkung weit überschreiten, dass eine Reform als nicht mehr durchführbar erscheint.[/i]

Ach ja, das habe ich schon vorher oft genug geschrieben. Bauvorschriften sind einzuhalten. Es den 99% Regelkonformen vorzuhalten und zum Nachteil gereichen zu lassen, daß es 1% schwarze Schafe gibt, das ist schlicht nicht akzeptabel.

OK, bei Ihrer Argumentationsweise: Alle Rettungshubschrauberpiloten vor dem Start ins Röhrchen blasen lassen, weil vor Jahren mal welche mit 1,6 Promille abgestürzt sind. Alle voll besetzten viersitzigen Echos vor jedem Start wiegen, weil in dem Zustand so mancher überladen startet.

Noch eine Anmerkung. Ich wußte gar nicht, daß Kabinenroller verboten sind?

Gruß

StefanJ

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

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