Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Flugzeugkauf | G-Reg Kauf zu Brexit Zeiten  
2. Januar 2019: Von Chris Schu 

Hallo Allerseits und Happy New Year,

moeglicherweise stehen bei mir naehere verhandlungen zum eventuellen Kauf eines G-Reg Fliegers aus England an.

Wie ich verstehe kann ich eine Verzollung vermieden indem der Kauf (mindestens der Kaufvertrag) vor dem eigentlichen Brexit stattfinded.

Was ist aber dann mit der Registrierung. Kann ich es G-registriert weiterbetreiben und mit meinem EASA Schein fliegen oder sollte ich es nach D 'ausflaggen' ? Wie schaut das denn in Brexit-Zeiten aus?

Vielen Dank fuer alle guten Tips.

Christian

2. Januar 2019: Von Mark Juhrig an Chris Schu Bewertung: +1.00 [1]

Leider ist das alles nicht eindeutig zu beantworten. Wenn die UK am 1.4.2019 auch aus der EASA "rausfliegt" dann wird alles sehr komppliziert.

Ein paar Infos gibt es hier: https://www.caa.co.uk/our-work/about-us/eu-exit/

Es gibt hier im Forum noch einen Thread, der die Problematik beleuchtet (https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2018,09,30,14,5126042).

Beste Grüße

Mark

2. Januar 2019: Von Achim H. an Chris Schu Bewertung: +2.00 [2]

Zoll ist wie gesagt kein Problem, sofern die Maschine vor dem EU-Austritt nach Deutschland kommt.

Die Lizenz ist erst einmal auch kein Problem. Der Betrieb eines ausländisch registrierten Luftfahrzeugs sowieso nicht. Sollte es je schwierig werden, mit EASA-Papieren G-reg in der EU zu betreiben, kann man immer noch ausflaggen. Allerdings ist die Umregistrierung auf D-reg relativ einfach, so dass man es auch gleich angehen kann.

3. Januar 2019: Von  an Chris Schu Bewertung: +1.00 [1]

Wie ich verstehe kann ich eine Verzollung vermieden indem der Kauf (mindestens der Kaufvertrag) vor dem eigentlichen Brexit stattfinded.

Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die Alle etwas wackelig sind, weil es m.W. noch keine verbindliche Stellungnahme der deutschen Zollverwaltung gibt.

Die Einen sind der Meinung, dass die Ware heute (vor dem Brexit) schon im freien Warenverkehr im Unionsgebiet ist und entsprechend verzollt. Dann würde am Tag des Brexits erstmal nur eine zeitweise Ausfuhr aus dem Unionsgebiet erfolgen, die nicht dazu führt, dass bei Wiedereinfuhr in das Unionsgebiet neu verzollt werden muss.

Andere sind der Auffassung, das mit dem Brexit alle im geographischen Gebiet der UK befindlichen Waren automatisch das Unionsgebiet verlassen und somit am dem 30. März 0:00 Uhr so behandelt werden, als seien es Drittlandeinfuhren, wenn sie wieder in das Unionsgebiet überführt werden (also insb. Zoll und EUst-pflichtig sind).

Beide Auslegungen sind problematisch und führen bei gar nicht so konstruierten Einzelfällen zu abstrusen Entscheidungen.

Dass es für Flugzeuge Sonderregeln gibt, die teilweise nicht nur vom Sitz des Eigentümers, der Stationierung und der Registrierung abhängen, daran hat bisher in den Verhandlungen wahrscheinlich noch niemand gedacht und es ist unwahrscheinlich, dass für diesen winzigen Bereich (im Vergleich zum Ganzen) noch eine spezielle Regelung gefunden wird.

Was allerdings vergleichsweise ungewöhnlich wäre, wäre wenn das Datum des Kaufvertrages für die Besteuerung herangezogen würde. In der Regel ist im Zollrecht immer das Datum der tatsächlichen Einfuhr in das Unionsgebiet ausschlaggebend - das macht meist auch deutlich mehr Sinn, weil zum Zeitpunkt des Kaufs ja noch gar nicht klar ist, ob die Ware jemals in das Unionsgebiet eingeführt wird und somit ünberhaupt eine Steuerpflicht entsteht...

3. Januar 2019: Von Chris Schu an 

In dem Fall verstehe ich es so dass ich nichts verzollen muss wenn ich es noch bis Ende Maerz vertraglilch kaufen und ueberfuehren wuerde. Dann wuerde es auf einem Deutschen Platz stehen und alles ist gut. Ob es dann noch G oder schon D registriert ist, ist in diesem Falle eher irrelevant - zumindest fuer die Versteuerung.

3. Januar 2019: Von  an Chris Schu

Schwer zu sagen: Ich persönlich finde alle Regelungen "komisch", bei denen es davon abhängt, wo eine Ware in der Nacht vom 30. auf den 31. zufällig gerade steht.

Mit Sicherheit kann man zu diesem Themenkomplex im Moment leider gar nichts sagen.

Ich persönlich würde mir eine verbindliche Auskunft meines Zollamtes einholen. Und wenn die nicht in der Lage sind, mir eine zu geben, nicht gerade jetzt ein UK-Flugzeug kaufen - bzw. damit rechnen, Zoll und EUst zahlen zu müssen. Wenn es dann besser kommt, dann würd ich mich freuen.

3. Januar 2019: Von Mark Juhrig an Chris Schu

außer dem "zollmäßigem" Export/Import, besteht die Möglichkeit, dass man einen Luftrechtlichen Export/Import vornehmen muss, sollte die UK aus der EASA rausfliegen (derzeit sehr wahrscheinlich). Dann benötigt man ein Export Certificate of Airworthiness (Export CoA). Beim luftrechtlichen Import des Fliegers ist dann in der Regel der Aufwand/Kosten deutlich höher als wenn man nur innerhalb des EASA-Raumes "umregistriert".

3. Januar 2019: Von Wolff E. an Mark Juhrig

Sehe ich ähnlich wie Mark. Vor Ende März auf D registrieren und alles ist gut. Zu mal man unter D die Propeller nicht alle 5(?) Jahre überholen muss. Oder von G auf N und das ganze auch vor Ende März. Wobei die Ummeldung auf D mit die Mwst bezogene Problematik am sichersten ist. Natürlich geht auch jedes andere EU Land.


8 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang