Wie ich verstehe kann ich eine Verzollung vermieden indem der Kauf (mindestens der Kaufvertrag) vor dem eigentlichen Brexit stattfinded.
Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die Alle etwas wackelig sind, weil es m.W. noch keine verbindliche Stellungnahme der deutschen Zollverwaltung gibt.
Die Einen sind der Meinung, dass die Ware heute (vor dem Brexit) schon im freien Warenverkehr im Unionsgebiet ist und entsprechend verzollt. Dann würde am Tag des Brexits erstmal nur eine zeitweise Ausfuhr aus dem Unionsgebiet erfolgen, die nicht dazu führt, dass bei Wiedereinfuhr in das Unionsgebiet neu verzollt werden muss.
Andere sind der Auffassung, das mit dem Brexit alle im geographischen Gebiet der UK befindlichen Waren automatisch das Unionsgebiet verlassen und somit am dem 30. März 0:00 Uhr so behandelt werden, als seien es Drittlandeinfuhren, wenn sie wieder in das Unionsgebiet überführt werden (also insb. Zoll und EUst-pflichtig sind).
Beide Auslegungen sind problematisch und führen bei gar nicht so konstruierten Einzelfällen zu abstrusen Entscheidungen.
Dass es für Flugzeuge Sonderregeln gibt, die teilweise nicht nur vom Sitz des Eigentümers, der Stationierung und der Registrierung abhängen, daran hat bisher in den Verhandlungen wahrscheinlich noch niemand gedacht und es ist unwahrscheinlich, dass für diesen winzigen Bereich (im Vergleich zum Ganzen) noch eine spezielle Regelung gefunden wird.
Was allerdings vergleichsweise ungewöhnlich wäre, wäre wenn das Datum des Kaufvertrages für die Besteuerung herangezogen würde. In der Regel ist im Zollrecht immer das Datum der tatsächlichen Einfuhr in das Unionsgebiet ausschlaggebend - das macht meist auch deutlich mehr Sinn, weil zum Zeitpunkt des Kaufs ja noch gar nicht klar ist, ob die Ware jemals in das Unionsgebiet eingeführt wird und somit ünberhaupt eine Steuerpflicht entsteht...