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IFR & ATC | Schweizer IFR  
22. April 2004: Von Florian Guthardt 
Hallo,

ich wollte mal hören ob jemand Erfahrungen mit der Umschreibung eines US IFR in einen Schweizer JAR-FCL-IFR, mit dem man dann ja auch D-registriert IFR fliegen kann, gemacht hat. Ich habe bisher vom BAZL die Anforderungsliste erhalten, wonach im Gegensatz zu Deutschland nicht die Hirnrissigen 100 Stunden solo IFR time gefordert werden, sondern nur 100h PIC time.

Kann mir evtl. jemand Fluglehrer, Schulen oder Ansprechpartner nennen die sich bereits mit dem Thema auskennen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar

Mit freundlichen Grüßen

Florian Guthardt
25. April 2004: Von jos an Florian Guthardt
hallo
habe mich längere zeit mit dem gleichen problem herumgeschlagen, bedingung für die erlangung der IR berechtigung ist neben dem skill test auch die bestandene therorieprüfung. dazu waren bis vor ein paar wochen der besuch von ca 250 stunden vor ort notwendig. seit kurzem bietet horizon in bülach die IR theorie online an. sie sind sicher auch in der lage weitergehende fragen für die erlangung des IR zu beantworten www.horizon-sfa.ch
gruss aus der schweiz
jos
25. April 2004: Von Florian Guthardt an jos
Hallo,

schon mal herzlichen Dank für die Hilfe. Bin mir nur etwas Unsicher über die Theoriestunde - bei der PPL Anerkennung in Deutschland war nur der Prüfungsbescheid entscheidend, Theoriestunden wurden nicht verlangt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Guthardt
27. April 2004: Von  an Florian Guthardt
Ich habe auch diverse mühsame 'Approaches' wegen Lizenzen in der Schweiz gehabt. Niemand kann Ihnen eine gültige Antwort geben. Morgen gehen die Uhren in Bern vielleicht schon wieder anders.

Es gibt nur eine Wahl: Geduldig um ein Meeting beim BAZLn bitten, auf schriftlichen Weisungen für das weitere Vorgehen bestehen und diese dann auch befolgen. Das war bisher der schnellste und zuverlässigste Weg.

Viel Glück und Geduld.
14. Oktober 2004: Von Baueregger Konrad an Florian Guthardt
Hallo!

Wenn ich das richtig verstehe, konntest du das US-IFR in ein deutsches umschreiben ohne eine Theorieprüfung? Ich erhielt vom LBA die Auskunft, das neben 100 h PIC auch Teile der Theorie zu machen wären. Kannst du genaueres dazu sagen?

Zum schweizer IFR noch am Rande: Ich wollte das US-IFR in österreich anerkennen lassen (samt meinem dt. PPL-A) und dann in Deutschland mit deutschen oder österreichischen PPL-A auf deutschen Flugzeugen in Deutschland privat nach IFR fliegen. Meine schriftlich Anfrage beim LBA, ob dies legal wäre wurde vom LBA (telefonisch auf meinen Anrufbeantworter) verneint. Denmach ist es nur legal, mit einem österreichischen PPL-A (mit einem deutschen natürlich sowieso) nach VFR in D mit einer D-reg. Maschine zu fliegen, nicht aber nach IFR. Wieso, daß weiß ich nicht.
14. Oktober 2004: Von RotorHead an Baueregger Konrad
... weil die EU-Länder vereinbart haben, gegenseitig ihre Lizenzen zum privaten Sichtflug am Tage anzuerkennen. Eine Lizenz gem. JAR-FCL gilt in vollem Umfang, wenn sowohl im Lizenz ausstellenden, als auch im Registerland des Luftfahrzeugs die JAR-FCL implementiert sind.
14. Oktober 2004: Von Florian Guthardt an Baueregger Konrad
Hallo,

das mit der Theorie bezog sich auf meine PPL Anerkennung in Deutschland! Damals musste ich für Luftrecht keine Theoriestunden machen sondern nur die Prüfung!

Meines Wissens sollte ein Schweizer JAR FCL-IFR in Deutschland doch anerkannt sein wenn ich mich nicht schwer täusche....

Die Schweizer Behörde empfand ich als recht hilfsbereit bei meinen bisherigen Anfragen, jedoch bin ich noch nicht weiter mit der Anerkennung. Bei Horizon gibt es Fern-Theorie, allerdings für etwa 3000€ was mir eher zu viel ist , dann flieg ich lieber weiterhin N-registriert.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Guthardt

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