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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Juni 2023 08:37 Uhr: Von Rene Laumann an Michael Söchtig Bewertung: +9.00 [10]

Ganz in Ernst frage ich mich, weshalb die Polizei nicht eingreift und die Bande verhaftet, sondern nach der Feststellung der Personalien wieder auf freien Fuß setzt. Geht man mal von einem Overhaul der beiden Triebwerke + Neue Lackierung + Ausfallzeit aus, sind wir hier bei einem Schaden von über 1 Mio Euro.

Mir ist das unverständlich, wie man diese Leute einfach gewähren lassen kann.

7. Juni 2023 08:52 Uhr: Von Michael Söchtig an Rene Laumann Bewertung: +3.67 [5]

Naja, wir sind zum Glück ein Rechtsstaat. Strafen werden durch Urteile gesprochen, nicht durch die Festnahme seitens der Polizei.

§ 112 StPO regelt das abschließend, wann U-Haft angeordnet werden darf.

(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1.
festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2.
bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3.
das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a)
Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b)
auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c)
andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).(...)

Rein praktisch relevant ist da ausschließlich Fluchtgefahr. Und das ist oftmals schwierig zu begründen.

7. Juni 2023 17:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Heute 08:52 Uhr: Von Michael Söchtig

3.a, b und c treffen zu ...

Und spätestens seit dem Grundgesetzdenkmal ist für mich klar, wo und wie die LG einzuordnen ist.

Und so als Nebenbemerkung, sich durch "Spenden" aus den Folgen der eigenen Gesetzesverstöße herauskaufen zu lassen, das ist auch nicht die feine Art. Und eben auch keine Reue, schon gar keine "tätige" Reue ...


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